Niederlassungsfreiheit auch im Alter

ShortId
12.4181
Id
20124181
Updated
28.07.2023 14:02
Language
de
Title
Niederlassungsfreiheit auch im Alter
AdditionalIndexing
12;2841;Krankenpflege;Niederlassungsrecht;Sozialeinrichtung;Kanton;Langzeitpflege;Finanzierung;Pflegeheim;älterer Mensch
1
  • L04K05020505, Niederlassungsrecht
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L04K01040407, Sozialeinrichtung
  • L06K010505110102, Pflegeheim
  • L07K01050511010101, Langzeitpflege
  • L06K080701020108, Kanton
  • L03K110902, Finanzierung
  • L06K010505110101, Krankenpflege
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz kennt das Recht auf Niederlassungsfreiheit. Dieses Recht wird vielfach bei Personen eingeschränkt, die einen Pflegeheimplatz in einem anderen Kanton wählen möchten. Mit der Ablehnung des Schriftenwechsels kann der Kanton des gewünschten Pflegeheims verhindern, dass er für Pflegekosten aufkommen muss. Die neue Pflegefinanzierung verschärft das Problem.</p><p>Die fehlende Freizügigkeit bei den Pflegeheimen schränkt die freie Wohnsitzwahl im Alter ein. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf eine entsprechende Frage in der Fragestunde im Dezember 2012 keine zufriedenstellende Lösung des Problems aufzeigen können. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, zu prüfen, wie das verfassungsmässige Recht auch im Alter gewährleistet werden kann und ob dazu allenfalls eine Gesetzesänderung notwendig ist.</p>
  • <p>Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf das Postulat Heim 12.4051, "Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte", sowie auf das Postulat Bruderer Wyss 12.4099, "Klärung der Restkosten-Zuständigkeit bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten analog ELG".</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass das verfassungsmässige Recht auf Niederlassungsfreiheit auch im Alter und bei einem dauerhaften Aufenthalt in einem Heim sichergestellt werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob dazu eine Änderung der Wohnsitzbestimmungen im ZGB angezeigt ist. Nötigenfalls ist dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung zu unterbreiten.</p>
  • Niederlassungsfreiheit auch im Alter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz kennt das Recht auf Niederlassungsfreiheit. Dieses Recht wird vielfach bei Personen eingeschränkt, die einen Pflegeheimplatz in einem anderen Kanton wählen möchten. Mit der Ablehnung des Schriftenwechsels kann der Kanton des gewünschten Pflegeheims verhindern, dass er für Pflegekosten aufkommen muss. Die neue Pflegefinanzierung verschärft das Problem.</p><p>Die fehlende Freizügigkeit bei den Pflegeheimen schränkt die freie Wohnsitzwahl im Alter ein. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf eine entsprechende Frage in der Fragestunde im Dezember 2012 keine zufriedenstellende Lösung des Problems aufzeigen können. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, zu prüfen, wie das verfassungsmässige Recht auch im Alter gewährleistet werden kann und ob dazu allenfalls eine Gesetzesänderung notwendig ist.</p>
    • <p>Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf das Postulat Heim 12.4051, "Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte", sowie auf das Postulat Bruderer Wyss 12.4099, "Klärung der Restkosten-Zuständigkeit bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten analog ELG".</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass das verfassungsmässige Recht auf Niederlassungsfreiheit auch im Alter und bei einem dauerhaften Aufenthalt in einem Heim sichergestellt werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob dazu eine Änderung der Wohnsitzbestimmungen im ZGB angezeigt ist. Nötigenfalls ist dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung zu unterbreiten.</p>
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