Palliative Care und zukünftige Strategie
- ShortId
-
12.4192
- Id
-
20124192
- Updated
-
14.11.2025 06:29
- Language
-
de
- Title
-
Palliative Care und zukünftige Strategie
- AdditionalIndexing
-
2841;Palliativmedizin;Kanton;Krankenversicherung;Koordination;Unterricht für arztähnliche Berufe;Gesundheitspolitik;Finanzierung
- 1
-
- L04K01050213, Palliativmedizin
- L03K010505, Gesundheitspolitik
- L06K080701020108, Kanton
- L04K08020314, Koordination
- L03K110902, Finanzierung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K13020308, Unterricht für arztähnliche Berufe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Entwicklung von Palliative-Care-Versorgungsstrukturen im interkantonalen Vergleich unterschiedlich schnell voranschreitet. Ziel der Nationalen Strategie Palliative Care ist es, die Entwicklungen in den Kantonen inhaltlich zu unterstützen und den Wissensaustausch und die Koordination zu fördern. Dazu wurden im Bereich der spezialisierten Palliative Care qualitative und quantitative Empfehlungen erarbeitet und veröffentlicht. In der zweiten Phase der Nationalen Strategie Palliative Care von 2013 bis 2015 sollen entsprechende Grundlagen auch für die Palliative-Care-Grundversorgung erarbeitet werden. Zur Unterstützung der Kantone bei der Umsetzung von bedarfsgerechten Palliative-Care-Versorgungsstrukturen wird zudem eine Austausch- und Informationsplattform aufgebaut.</p><p>2.-4. Im Bereich der Finanzierung von Palliative-Care-Leistungen stellen sich verschiedene Herausforderungen. Einige konnten bereits in der ersten Strategiephase "Palliative Care" angegangen werden.</p><p>Mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neuordnung der Pflegefinanzierung wurde der Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, der Versicherten und der Kantone an die Pflege zu Hause und im Pflegeheim festgelegt. Zudem hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) per 1. Januar 2012 Artikel 7 der Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung; SR 832.112.31) dahingehend angepasst, dass in komplexen und instabilen Pflegesituationen auch Leistungen der Koordination abgerechnet werden können (Abs. 2 Bst. a Ziff. 3). Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind vorerst keine weiteren Anpassungen geplant.</p><p>In Bezug auf die sachgerechte Tarifierung von spezialisierten Palliative-Care-Leistungen in Spitälern (Palliativstationen und Palliativkliniken) arbeitet die Swiss DRG AG mit Unterstützung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und "H plus - Die Spitäler der Schweiz" an einem Projekt, das eine einheitliche, abgestufte Tarifstruktur für die Vergütung der Palliative Care in den genannten Einrichtungen anstrebt.</p><p>Für die verbleibenden Fragestellungen bezüglich der Finanzierung sieht die zweite Strategiephase (2013-2015) Massnahmen vor, die zur Lösung beitragen sollen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Harmonisierung der Entwicklung im Bereich der Palliative Care die Finanzierung durch Beiträge der in dieser Aufgabe zuständigen Kantone und Gemeinden von entscheidender Bedeutung sein wird. Bei dieser Ausgangslage sind die Einflussmöglichkeiten des Bundes deutlich begrenzt. In der zweiten Strategiephase sollen jedoch Grundlagen erarbeitet werden, die eine kohärente und einheitliche Erfassung von Palliative-Care-Leistungen im stationären Langzeitbereich sowie im ambulanten Bereich ermöglichen. Zudem sollen Möglichkeiten geprüft werden, wie die psychosoziale Betreuung der Patientinnen und Patienten im Rahmen der aktuellen rechtlichen Voraussetzungen besser abgegolten werden kann.</p><p>5. Die Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals im Bereich Palliative Care ist ein wichtiger Pfeiler der Nationalen Strategie Palliative Care. Im nationalen Bildungskonzept "Palliative Care und Bildung" wurden im August 2012 die Grundsätze für die Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals im Bereich Palliative Care festgeschrieben. Das im Rahmen der Nationalen Strategie Palliative Care erarbeitete Konzept will mittelfristig sicherstellen, dass "die in der Palliative Care tätigen Fachpersonen und Freiwilligen über die erforderlichen stufengerechten Kompetenzen in der Palliative Care verfügen". Dazu sollen nicht neue Bildungsangebote geschaffen werden, sondern das Thema Palliative Care soll besser in die bestehenden Aus- und Weiterbildungen integriert werden. Entsprechend fallen keine Folgekosten an, bzw. diese können im Rahmen der bestehenden Budgets aufgefangen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Dialog nationale Gesundheitspolitik, die gemeinsame Plattform von Bund und Kantonen, hat am 25. Oktober 2012 die Fortsetzung der Nationalen Strategie Palliative Care für die Jahre 2013 bis 2015 beschlossen. In diesem Zusammenhang und aufgrund der Selbstevaluation und der darauf gestützten Empfehlungen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann aufgrund der gesammelten Erfahrungen gesagt werden, ob Palliative Care in der Schweiz unterschiedlich weit entwickelt ist? Müssen über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen hinaus durch für die Kantone verbindliche nationale Ziele quantitative und qualitative Kriterien oder gar Koordinationsmassnahmen festgelegt werden?</p><p>2. Haben die Finanzierungsmodalitäten eine bremsende Wirkung auf die Entwicklung von Palliative Care? Die Situation für Patientinnen und Patienten variiert je nach Wohnkanton. Werden Anpassungen vorgenommen, um diese Ungleichheiten zu beheben?</p><p>3. Muss die Rückerstattung von Kosten für palliative psychosoziale Leistungen, die Bezugspersonen erbringen, ins Auge gefasst werden? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Müssen konzeptuelle Klärungen oder gar verbindliche Massnahmen in Form einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in Betracht gezogen werden, um die Entwicklung von Palliative Care zu gewährleisten und zu vereinheitlichen? Wenn ja, welche?</p><p>5. Welches sind in Bezug auf die Ausbildung des Pflegepersonals die strategischen Ansätze, die Verpflichtungen der Kantone und die daraus resultierenden Kosten?</p>
- Palliative Care und zukünftige Strategie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Entwicklung von Palliative-Care-Versorgungsstrukturen im interkantonalen Vergleich unterschiedlich schnell voranschreitet. Ziel der Nationalen Strategie Palliative Care ist es, die Entwicklungen in den Kantonen inhaltlich zu unterstützen und den Wissensaustausch und die Koordination zu fördern. Dazu wurden im Bereich der spezialisierten Palliative Care qualitative und quantitative Empfehlungen erarbeitet und veröffentlicht. In der zweiten Phase der Nationalen Strategie Palliative Care von 2013 bis 2015 sollen entsprechende Grundlagen auch für die Palliative-Care-Grundversorgung erarbeitet werden. Zur Unterstützung der Kantone bei der Umsetzung von bedarfsgerechten Palliative-Care-Versorgungsstrukturen wird zudem eine Austausch- und Informationsplattform aufgebaut.</p><p>2.-4. Im Bereich der Finanzierung von Palliative-Care-Leistungen stellen sich verschiedene Herausforderungen. Einige konnten bereits in der ersten Strategiephase "Palliative Care" angegangen werden.</p><p>Mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neuordnung der Pflegefinanzierung wurde der Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, der Versicherten und der Kantone an die Pflege zu Hause und im Pflegeheim festgelegt. Zudem hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) per 1. Januar 2012 Artikel 7 der Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung; SR 832.112.31) dahingehend angepasst, dass in komplexen und instabilen Pflegesituationen auch Leistungen der Koordination abgerechnet werden können (Abs. 2 Bst. a Ziff. 3). Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind vorerst keine weiteren Anpassungen geplant.</p><p>In Bezug auf die sachgerechte Tarifierung von spezialisierten Palliative-Care-Leistungen in Spitälern (Palliativstationen und Palliativkliniken) arbeitet die Swiss DRG AG mit Unterstützung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und "H plus - Die Spitäler der Schweiz" an einem Projekt, das eine einheitliche, abgestufte Tarifstruktur für die Vergütung der Palliative Care in den genannten Einrichtungen anstrebt.</p><p>Für die verbleibenden Fragestellungen bezüglich der Finanzierung sieht die zweite Strategiephase (2013-2015) Massnahmen vor, die zur Lösung beitragen sollen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Harmonisierung der Entwicklung im Bereich der Palliative Care die Finanzierung durch Beiträge der in dieser Aufgabe zuständigen Kantone und Gemeinden von entscheidender Bedeutung sein wird. Bei dieser Ausgangslage sind die Einflussmöglichkeiten des Bundes deutlich begrenzt. In der zweiten Strategiephase sollen jedoch Grundlagen erarbeitet werden, die eine kohärente und einheitliche Erfassung von Palliative-Care-Leistungen im stationären Langzeitbereich sowie im ambulanten Bereich ermöglichen. Zudem sollen Möglichkeiten geprüft werden, wie die psychosoziale Betreuung der Patientinnen und Patienten im Rahmen der aktuellen rechtlichen Voraussetzungen besser abgegolten werden kann.</p><p>5. Die Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals im Bereich Palliative Care ist ein wichtiger Pfeiler der Nationalen Strategie Palliative Care. Im nationalen Bildungskonzept "Palliative Care und Bildung" wurden im August 2012 die Grundsätze für die Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals im Bereich Palliative Care festgeschrieben. Das im Rahmen der Nationalen Strategie Palliative Care erarbeitete Konzept will mittelfristig sicherstellen, dass "die in der Palliative Care tätigen Fachpersonen und Freiwilligen über die erforderlichen stufengerechten Kompetenzen in der Palliative Care verfügen". Dazu sollen nicht neue Bildungsangebote geschaffen werden, sondern das Thema Palliative Care soll besser in die bestehenden Aus- und Weiterbildungen integriert werden. Entsprechend fallen keine Folgekosten an, bzw. diese können im Rahmen der bestehenden Budgets aufgefangen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Dialog nationale Gesundheitspolitik, die gemeinsame Plattform von Bund und Kantonen, hat am 25. Oktober 2012 die Fortsetzung der Nationalen Strategie Palliative Care für die Jahre 2013 bis 2015 beschlossen. In diesem Zusammenhang und aufgrund der Selbstevaluation und der darauf gestützten Empfehlungen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann aufgrund der gesammelten Erfahrungen gesagt werden, ob Palliative Care in der Schweiz unterschiedlich weit entwickelt ist? Müssen über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen hinaus durch für die Kantone verbindliche nationale Ziele quantitative und qualitative Kriterien oder gar Koordinationsmassnahmen festgelegt werden?</p><p>2. Haben die Finanzierungsmodalitäten eine bremsende Wirkung auf die Entwicklung von Palliative Care? Die Situation für Patientinnen und Patienten variiert je nach Wohnkanton. Werden Anpassungen vorgenommen, um diese Ungleichheiten zu beheben?</p><p>3. Muss die Rückerstattung von Kosten für palliative psychosoziale Leistungen, die Bezugspersonen erbringen, ins Auge gefasst werden? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Müssen konzeptuelle Klärungen oder gar verbindliche Massnahmen in Form einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in Betracht gezogen werden, um die Entwicklung von Palliative Care zu gewährleisten und zu vereinheitlichen? Wenn ja, welche?</p><p>5. Welches sind in Bezug auf die Ausbildung des Pflegepersonals die strategischen Ansätze, die Verpflichtungen der Kantone und die daraus resultierenden Kosten?</p>
- Palliative Care und zukünftige Strategie
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