Monitoring der Koordination zwischen Sozialversicherungen und Sozialhilfe
- ShortId
-
12.4194
- Id
-
20124194
- Updated
-
28.07.2023 12:25
- Language
-
de
- Title
-
Monitoring der Koordination zwischen Sozialversicherungen und Sozialhilfe
- AdditionalIndexing
-
28;Kanton;Evaluation;Monitoring;Kostenwahrheit;Datenbasis;Informationsaustausch;Sozialversicherung;Sozialhilfe;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L03K010401, Sozialversicherung
- L04K01040408, Sozialhilfe
- L06K080701020108, Kanton
- L04K08020302, Evaluation
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L05K0802030209, Monitoring
- L06K120301010301, Datenbasis
- L04K12010103, Informationsaustausch
- L06K070302020109, Kostenwahrheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Föderalismus wirkt sich direkt auf das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz aus. So gibt es in der Schweiz nebeneinander verschiedene Sozialversicherungen auf Bundesebene, die Ersatz- und Ausgleichsleistungen gewähren, und die Sozialhilfe, die auf kantonaler Ebene Leistungen gewährt. In der Praxis zeigt sich, dass sowohl zwischen den einzelnen Sozialversicherungen des Bundes (beispielsweise Unfall-, Invaliden- oder Arbeitslosenversicherung) als auch zwischen den Sozialversicherungen des Bundes und dem kantonalen Sozialhilfesystem grosse Koordinationsdefizite bestehen, vor allem wenn eine versicherte Person vom Sozialversicherungssystem ins Sozialhilfesystem wechselt. Da solche Wechsel nicht genau nachverfolgt werden können, gibt es zudem gravierende Informationsdefizite.</p><p>Die Folgen für die Kosten und für die Zuständigkeit dürfen nicht unterschätzt werden. Wenn beispielsweise die Leistungen einer Sozialversicherung (Invaliden- oder Arbeitslosenversicherung) reduziert oder gestrichen werden, beantragen die betroffenen Personen Sozialhilfe. Die Zuständigkeit wechselt, und die Kosten werden verschoben, wobei die Datenlage in Bezug auf beide Aspekte intransparent ist. Sowohl die Zahl der betroffenen Personen als auch die Kosten werden durch Bund und Kantone unterschiedlich eingeschätzt, und die Einschätzungen sind mehr oder weniger umstritten. Ohne Monitoring ist eine Evaluation der Auswirkungen unmöglich, beispielsweise wenn gefordert wird, dass eine Gesetzesrevision (z. B. eine Revision des KVG im Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung) keine Verschiebung der Kosten zur Sozialhilfe verursachen darf.</p><p>Für die Weiterführung des Projekts "Medizinisch-arbeitsmarktliche Assessments mit Case Management" und der Bemühungen um eine interinstitutionelle Zusammenarbeit ist es unbedingt notwendig, eine vertrauenswürdige Entscheidungshilfe zur Verfügung zu haben.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits sehr früh erkannt, dass die statistischen Informationen über gewisse Übergänge der Versicherten in den Sozialversicherungen, insbesondere zwischen der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe, gezielt verbessert werden müssen. Im Rahmen des ersten Forschungsprogramms der Invalidenversicherung wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt. Auf dieser Grundlage hat das Bundesamt für Sozialversicherungen - in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft, dem Bundesamt für Statistik und mit der beratenden Unterstützung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren - ein statistisches Monitoring der Übergänge der Leistungsbezüger zwischen den drei Systemen erstellt.</p><p>Die ersten Ergebnisse des "Monitoring Shivalv" wurden im Sommer 2011 publiziert und zeigen die Übergänge nach verschiedenen Kriterien (z. B. Geschlecht, Nationalität, Alter, Region). Methodisch beruht das Monitoring auf einer Datenbasis mit einem verknüpften Datensatz der Leistungsbezüger aus den drei Leistungssystemen. Die Gewichtung erfolgt aufgrund der Tatsache, dass die Identität der Leistungsbezüger der Sozialhilfe nicht vollumfänglich bekannt ist. Das System wird jährlich aktualisiert. Die Daten werden auch in die spezifischen Untersuchungen über gewisse Aspekte dieser Schnittstellen einbezogen und bilden somit derzeit die beste Informationsquelle für alle statistischen Fragen zu den Wechselbeziehungen zwischen IV, Arbeitslosenkasse und Sozialhilfe.</p><p>Die Ausdehnung eines solchen Monitorings auf die rund zehn Schweizer Sozialversicherungen und auf alle kantonalen bedarfsabhängigen Sozialleistungssysteme hätte nach Meinung des Bundesrates neben der technischen und methodischen Komplexität auch nur einen begrenzten Nutzen: Das statistische Monitoring der Schnittstellen ist vor allem dort notwendig, wo grosse Substitutions- und Verschiebungseffekte befürchtet werden. Um diese zu erfassen, hat der Bundesrat das Monitoringprojekt "Shivalv" eingerichtet. Er wird ein analoges Vorgehen prüfen, um die Wirkung der künftigen Reform der Altersvorsorge statistisch zu erfassen.</p><p>Der Bundesrat erinnert weiter daran, dass er in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Lustenberger 07.3682, "Erleichterter Datenaustausch zwischen Bundes- und Kantonsbehörden", der am 22. Dezember 2010 vorgestellt wurde, die Idee der Schaffung einer Datenbank des Bundes über die Leistungen der Sozialversicherungen im Hinblick auf eine erleichterte Durchführung geprüft und abgelehnt hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein permanentes Monitoring der Übergänge der Versicherten von einer Sozialversicherung zur anderen sowie von den Sozialversicherungen zur kantonalen Sozialhilfe einzuführen. Eine gesamtschweizerische, zentrale Datenbank soll der Koordination der Sozialleistungen von Bund und Kantonen dienen und die Evaluation der Auswirkungen von verschiedenen Entwicklungen und Reformen der Sozialversicherungen ermöglichen.</p>
- Monitoring der Koordination zwischen Sozialversicherungen und Sozialhilfe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Föderalismus wirkt sich direkt auf das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz aus. So gibt es in der Schweiz nebeneinander verschiedene Sozialversicherungen auf Bundesebene, die Ersatz- und Ausgleichsleistungen gewähren, und die Sozialhilfe, die auf kantonaler Ebene Leistungen gewährt. In der Praxis zeigt sich, dass sowohl zwischen den einzelnen Sozialversicherungen des Bundes (beispielsweise Unfall-, Invaliden- oder Arbeitslosenversicherung) als auch zwischen den Sozialversicherungen des Bundes und dem kantonalen Sozialhilfesystem grosse Koordinationsdefizite bestehen, vor allem wenn eine versicherte Person vom Sozialversicherungssystem ins Sozialhilfesystem wechselt. Da solche Wechsel nicht genau nachverfolgt werden können, gibt es zudem gravierende Informationsdefizite.</p><p>Die Folgen für die Kosten und für die Zuständigkeit dürfen nicht unterschätzt werden. Wenn beispielsweise die Leistungen einer Sozialversicherung (Invaliden- oder Arbeitslosenversicherung) reduziert oder gestrichen werden, beantragen die betroffenen Personen Sozialhilfe. Die Zuständigkeit wechselt, und die Kosten werden verschoben, wobei die Datenlage in Bezug auf beide Aspekte intransparent ist. Sowohl die Zahl der betroffenen Personen als auch die Kosten werden durch Bund und Kantone unterschiedlich eingeschätzt, und die Einschätzungen sind mehr oder weniger umstritten. Ohne Monitoring ist eine Evaluation der Auswirkungen unmöglich, beispielsweise wenn gefordert wird, dass eine Gesetzesrevision (z. B. eine Revision des KVG im Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung) keine Verschiebung der Kosten zur Sozialhilfe verursachen darf.</p><p>Für die Weiterführung des Projekts "Medizinisch-arbeitsmarktliche Assessments mit Case Management" und der Bemühungen um eine interinstitutionelle Zusammenarbeit ist es unbedingt notwendig, eine vertrauenswürdige Entscheidungshilfe zur Verfügung zu haben.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits sehr früh erkannt, dass die statistischen Informationen über gewisse Übergänge der Versicherten in den Sozialversicherungen, insbesondere zwischen der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe, gezielt verbessert werden müssen. Im Rahmen des ersten Forschungsprogramms der Invalidenversicherung wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt. Auf dieser Grundlage hat das Bundesamt für Sozialversicherungen - in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft, dem Bundesamt für Statistik und mit der beratenden Unterstützung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren - ein statistisches Monitoring der Übergänge der Leistungsbezüger zwischen den drei Systemen erstellt.</p><p>Die ersten Ergebnisse des "Monitoring Shivalv" wurden im Sommer 2011 publiziert und zeigen die Übergänge nach verschiedenen Kriterien (z. B. Geschlecht, Nationalität, Alter, Region). Methodisch beruht das Monitoring auf einer Datenbasis mit einem verknüpften Datensatz der Leistungsbezüger aus den drei Leistungssystemen. Die Gewichtung erfolgt aufgrund der Tatsache, dass die Identität der Leistungsbezüger der Sozialhilfe nicht vollumfänglich bekannt ist. Das System wird jährlich aktualisiert. Die Daten werden auch in die spezifischen Untersuchungen über gewisse Aspekte dieser Schnittstellen einbezogen und bilden somit derzeit die beste Informationsquelle für alle statistischen Fragen zu den Wechselbeziehungen zwischen IV, Arbeitslosenkasse und Sozialhilfe.</p><p>Die Ausdehnung eines solchen Monitorings auf die rund zehn Schweizer Sozialversicherungen und auf alle kantonalen bedarfsabhängigen Sozialleistungssysteme hätte nach Meinung des Bundesrates neben der technischen und methodischen Komplexität auch nur einen begrenzten Nutzen: Das statistische Monitoring der Schnittstellen ist vor allem dort notwendig, wo grosse Substitutions- und Verschiebungseffekte befürchtet werden. Um diese zu erfassen, hat der Bundesrat das Monitoringprojekt "Shivalv" eingerichtet. Er wird ein analoges Vorgehen prüfen, um die Wirkung der künftigen Reform der Altersvorsorge statistisch zu erfassen.</p><p>Der Bundesrat erinnert weiter daran, dass er in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Lustenberger 07.3682, "Erleichterter Datenaustausch zwischen Bundes- und Kantonsbehörden", der am 22. Dezember 2010 vorgestellt wurde, die Idee der Schaffung einer Datenbank des Bundes über die Leistungen der Sozialversicherungen im Hinblick auf eine erleichterte Durchführung geprüft und abgelehnt hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein permanentes Monitoring der Übergänge der Versicherten von einer Sozialversicherung zur anderen sowie von den Sozialversicherungen zur kantonalen Sozialhilfe einzuführen. Eine gesamtschweizerische, zentrale Datenbank soll der Koordination der Sozialleistungen von Bund und Kantonen dienen und die Evaluation der Auswirkungen von verschiedenen Entwicklungen und Reformen der Sozialversicherungen ermöglichen.</p>
- Monitoring der Koordination zwischen Sozialversicherungen und Sozialhilfe
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