Notarielle Praktiken. Bürokratie abbauen, Kosten verringern
- ShortId
-
12.4195
- Id
-
20124195
- Updated
-
28.07.2023 11:25
- Language
-
de
- Title
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Notarielle Praktiken. Bürokratie abbauen, Kosten verringern
- AdditionalIndexing
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15;12;Notar/in;Verwaltungsformalität;Preisrückgang;Dienstleistung gegen Entgelt;Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften;Preisfestsetzung;Vereinfachung von Verfahren
- 1
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- L05K0505020202, Notar/in
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K08060113, Verwaltungsformalität
- L05K0503020301, Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften
- L04K11050501, Preisrückgang
- L04K11050302, Preisfestsetzung
- L06K070106020201, Dienstleistung gegen Entgelt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die notarielle Praxis variiert von Kanton zu Kanton. Es bestehen vier Systeme: freies Notariat, Amtsnotariat, gemischtes Notariat, kein organisiertes Notariat. Die Vielzahl an Systemen ist komplex; die verschiedenen Praktiken müssen deshalb evaluiert werden, um die effizientesten Verfahren zu ermitteln, wobei insbesondere die Kostenseite untersucht werden soll. In eine Evaluation einfliessen sollten insbesondere die Bestimmungen zur Ausbildung, zur Unvereinbarkeit von Ämtern und zu den allgemeinen Pflichten sowie zur administrativen Aufsicht und zur Disziplinaraufsicht. Dasselbe gilt für den im Landesrecht verwendeten Ausdruck "öffentliche Beurkundung", der in Lehre und Praxis nicht übereinstimmend definiert wird und deshalb schwer fassbar ist. Aus all diesen Gründen ist es wichtig, den allfälligen Bedarf nach einer Koordination und Harmonisierung der Gesetzgebungen abzuschätzen.</p><p>Dann gilt es auch, die Kostenfrage entschieden zu diskutieren. Die notarielle Praxis geht einher mit unverständlich hohen, oftmals unangemessenen Kosten, die Haushalte und Unternehmen zusätzlich belasten. Da es wichtig ist, die Teuerung zu bekämpfen, muss die Kostenproblematik ernsthaft untersucht werden, und die gewonnenen Erkenntnisse müssen zu einer Verringerung des administrativen Aufwands und der Kosten führen - dies umso mehr, als die Tarife von Kanton zu Kanton stark variieren, wodurch sich auch die Frage stellt, inwiefern es zu einer Ungleichbehandlung der wirtschaftlichen Akteure kommt.</p><p>In einem Bericht vom Juli 2007 hat der Preisüberwacher aufgezeigt, dass Kantone mit einem Amtsnotariat am günstigsten liegen, dies im Gegensatz zu Kantonen mit einem freien Notariat, wo teilweise extrem hohe Tarife gelten. Der Preisüberwacher schlug ferner vor, dass die einfachsten notariellen Rechtsakte, beispielsweise Beglaubigungen, gegen eine kostendeckende Gebühr von den Gemeindeverwaltungen gemacht werden können. Darauf muss dringend hingewirkt werden.</p>
- <p>Als Ausdruck der föderalistischen Struktur der Schweiz fällt die Organisation des Notariates in die Zuständigkeit der Kantone. Diese sind in der Wahl des Systems frei und können auch einen Systemwechsel vornehmen, wie dies kürzlich im Kanton Basel-Landschaft mit dem Wechsel vom Amtsnotariat zum freiberuflichen Notariat geschehen ist. Unter Vorbehalt gewisser bundesrechtlicher Minimalanforderungen bestimmen die Kantone, wie auf ihrem Gebiet die öffentliche Beurkundung vorgenommen wird. Sie dürfen den Zugang zur öffentlichen Beurkundung jedoch nicht übermässig erschweren, namentlich auch nicht durch übersetzte Gebühren. Welche Rechtsgeschäfte öffentlich beurkundet werden müssen, bestimmt schon heute das Bundesrecht.</p><p>Anders als die Anwältin oder der Anwalt übt die Urkundsperson als Organ der sog. nichtstreitigen Gerichtsbarkeit eine öffentliche, d. h. staatliche Funktion aus. Dementsprechend bezieht sie für ihre hauptberufliche Tätigkeit (die öffentliche Beurkundung) eine Gebühr, die vom Staat festgesetzt wird. Aus der Rechtsnatur der Gebühr ergibt sich, dass für deren Bemessung das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip zu beachten sind. Das Bundesgericht lässt bei der Festsetzung der Gebühren eine Mischrechnung mit einer Sozialkomponente zu, indem mit den Gebühren für gewisse wirtschaftlich bedeutende und deshalb gut honorierte Geschäfte die Ausfälle aus Verrichtungen ausgeglichen werden dürfen, für die wegen ihrer geringen Bedeutung keine kostendeckende Entschädigung verlangt werden kann (sogenannte Quersubventionierung). Die Preisüberwachung hat sich schon verschiedentlich mit den Notariatstarifen befasst und die Senkung gewisser Tarifpositionen empfohlen. Diese Empfehlungen werden von den Kantonen in der Regel auch befolgt und haben zu verschiedenen Tarifsenkungen geführt. Seit dem 1. April 2012 unterliegen Notariatsdienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht, was die Transparenz für Notariatskundinnen und -kunden verbessert.</p><p>Mit Rücksicht auf die Funktion notarieller Urkunden, namentlich ihre erhöhte Beweiskraft, lässt sich das Beurkundungsverfahren nicht beliebig vereinfachen. Hingegen hat der Bundesrat kürzlich eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben, mit der die von der Lehre und Rechtsprechung anerkannten Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung gesetzlich geregelt werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notariellen Praktiken im Hinblick auf eine Vereinfachung der Verfahren und mit dem Ziel, die Teuerung in der Schweiz zu bekämpfen, zu analysieren. Es wird insbesondere darum gehen, eine Auslegeordnung der verschiedenen kantonalen Praktiken vorzunehmen und abzuklären, welcher Bedarf nach Koordination und Harmonisierung besteht; ferner soll untersucht werden, welche Auswirkungen die notariellen Praktiken auf die Wirtschaft haben und welcher administrative Aufwand den Haushalten, den Unternehmen und den öffentlichen Verwaltungen entsteht.</p>
- Notarielle Praktiken. Bürokratie abbauen, Kosten verringern
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die notarielle Praxis variiert von Kanton zu Kanton. Es bestehen vier Systeme: freies Notariat, Amtsnotariat, gemischtes Notariat, kein organisiertes Notariat. Die Vielzahl an Systemen ist komplex; die verschiedenen Praktiken müssen deshalb evaluiert werden, um die effizientesten Verfahren zu ermitteln, wobei insbesondere die Kostenseite untersucht werden soll. In eine Evaluation einfliessen sollten insbesondere die Bestimmungen zur Ausbildung, zur Unvereinbarkeit von Ämtern und zu den allgemeinen Pflichten sowie zur administrativen Aufsicht und zur Disziplinaraufsicht. Dasselbe gilt für den im Landesrecht verwendeten Ausdruck "öffentliche Beurkundung", der in Lehre und Praxis nicht übereinstimmend definiert wird und deshalb schwer fassbar ist. Aus all diesen Gründen ist es wichtig, den allfälligen Bedarf nach einer Koordination und Harmonisierung der Gesetzgebungen abzuschätzen.</p><p>Dann gilt es auch, die Kostenfrage entschieden zu diskutieren. Die notarielle Praxis geht einher mit unverständlich hohen, oftmals unangemessenen Kosten, die Haushalte und Unternehmen zusätzlich belasten. Da es wichtig ist, die Teuerung zu bekämpfen, muss die Kostenproblematik ernsthaft untersucht werden, und die gewonnenen Erkenntnisse müssen zu einer Verringerung des administrativen Aufwands und der Kosten führen - dies umso mehr, als die Tarife von Kanton zu Kanton stark variieren, wodurch sich auch die Frage stellt, inwiefern es zu einer Ungleichbehandlung der wirtschaftlichen Akteure kommt.</p><p>In einem Bericht vom Juli 2007 hat der Preisüberwacher aufgezeigt, dass Kantone mit einem Amtsnotariat am günstigsten liegen, dies im Gegensatz zu Kantonen mit einem freien Notariat, wo teilweise extrem hohe Tarife gelten. Der Preisüberwacher schlug ferner vor, dass die einfachsten notariellen Rechtsakte, beispielsweise Beglaubigungen, gegen eine kostendeckende Gebühr von den Gemeindeverwaltungen gemacht werden können. Darauf muss dringend hingewirkt werden.</p>
- <p>Als Ausdruck der föderalistischen Struktur der Schweiz fällt die Organisation des Notariates in die Zuständigkeit der Kantone. Diese sind in der Wahl des Systems frei und können auch einen Systemwechsel vornehmen, wie dies kürzlich im Kanton Basel-Landschaft mit dem Wechsel vom Amtsnotariat zum freiberuflichen Notariat geschehen ist. Unter Vorbehalt gewisser bundesrechtlicher Minimalanforderungen bestimmen die Kantone, wie auf ihrem Gebiet die öffentliche Beurkundung vorgenommen wird. Sie dürfen den Zugang zur öffentlichen Beurkundung jedoch nicht übermässig erschweren, namentlich auch nicht durch übersetzte Gebühren. Welche Rechtsgeschäfte öffentlich beurkundet werden müssen, bestimmt schon heute das Bundesrecht.</p><p>Anders als die Anwältin oder der Anwalt übt die Urkundsperson als Organ der sog. nichtstreitigen Gerichtsbarkeit eine öffentliche, d. h. staatliche Funktion aus. Dementsprechend bezieht sie für ihre hauptberufliche Tätigkeit (die öffentliche Beurkundung) eine Gebühr, die vom Staat festgesetzt wird. Aus der Rechtsnatur der Gebühr ergibt sich, dass für deren Bemessung das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip zu beachten sind. Das Bundesgericht lässt bei der Festsetzung der Gebühren eine Mischrechnung mit einer Sozialkomponente zu, indem mit den Gebühren für gewisse wirtschaftlich bedeutende und deshalb gut honorierte Geschäfte die Ausfälle aus Verrichtungen ausgeglichen werden dürfen, für die wegen ihrer geringen Bedeutung keine kostendeckende Entschädigung verlangt werden kann (sogenannte Quersubventionierung). Die Preisüberwachung hat sich schon verschiedentlich mit den Notariatstarifen befasst und die Senkung gewisser Tarifpositionen empfohlen. Diese Empfehlungen werden von den Kantonen in der Regel auch befolgt und haben zu verschiedenen Tarifsenkungen geführt. Seit dem 1. April 2012 unterliegen Notariatsdienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht, was die Transparenz für Notariatskundinnen und -kunden verbessert.</p><p>Mit Rücksicht auf die Funktion notarieller Urkunden, namentlich ihre erhöhte Beweiskraft, lässt sich das Beurkundungsverfahren nicht beliebig vereinfachen. Hingegen hat der Bundesrat kürzlich eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben, mit der die von der Lehre und Rechtsprechung anerkannten Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung gesetzlich geregelt werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notariellen Praktiken im Hinblick auf eine Vereinfachung der Verfahren und mit dem Ziel, die Teuerung in der Schweiz zu bekämpfen, zu analysieren. Es wird insbesondere darum gehen, eine Auslegeordnung der verschiedenen kantonalen Praktiken vorzunehmen und abzuklären, welcher Bedarf nach Koordination und Harmonisierung besteht; ferner soll untersucht werden, welche Auswirkungen die notariellen Praktiken auf die Wirtschaft haben und welcher administrative Aufwand den Haushalten, den Unternehmen und den öffentlichen Verwaltungen entsteht.</p>
- Notarielle Praktiken. Bürokratie abbauen, Kosten verringern
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