Steuerliche Privilegien und staatliche Hilfen für juristische Personen in Ländern, die mit der Schweiz in Verhandlungen stehen. Das Gegenrechtsprinzip muss eingehalten werden

ShortId
12.4204
Id
20124204
Updated
25.06.2025 00:15
Language
de
Title
Steuerliche Privilegien und staatliche Hilfen für juristische Personen in Ländern, die mit der Schweiz in Verhandlungen stehen. Das Gegenrechtsprinzip muss eingehalten werden
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Europäische Union;internationale Verhandlungen;juristische Person;Gleichbehandlung;Gegenseitigkeit;Steuerrecht
1
  • L05K0507020303, juristische Person
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L02K0903, Europäische Union
  • L04K05060205, Gegenseitigkeit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Fragen zur Unternehmensbesteuerung werden derzeit in erster Linie auf multilateraler Ebene diskutiert. Die OECD untersucht vor allem im Rahmen der Arbeiten des Forums über schädliche Steuerpraktiken die Steuersysteme ihrer Mitgliedstaaten. Ausserdem ist sie dabei, ein neues BEPS-Projekt ("Base erosion and profit shifting") - zu Deutsch "Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen und Gewinntransfer" - vorzubereiten. Die Schweiz als OECD-Mitglied verfolgt diese Arbeiten aufmerksam und bringt ihre Positionen in den entsprechenden Arbeitsgruppen ein.</p><p>Die Publikation eines spezifischen Schweizer Berichtes über die Steuersysteme anderer Länder wäre angesichts der auf diesem Gebiet bereits unternommenen internationalen Anstrengungen weitgehend eine Doppelspurigkeit.</p><p>Bilateral werden Fragen zur Unternehmensbesteuerung mit der Europäischen Union behandelt. Dieser Dialog ist bereits im Gang; er stützt sich auf das Mandat, das der Bundesrat nach Rücksprache mit den parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen am 4. Juli 2012 erteilt hat.</p><p>Der Bundesrat wird Überlegungen zum Steuersystem und zu den staatlichen Hilfen der jeweiligen Verhandlungspartner in den Verhandlungen zu Steuerthemen berücksichtigen. Die Erarbeitung einer zusätzlichen Studie ist dazu nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über die verschiedenen steuerlichen Privilegien (Steuerschlupflöcher) und staatlichen Hilfen (Ring Fencing), die juristischen Personen in Ländern gewährt werden, mit denen die Schweiz Verhandlungen aufnehmen wird.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, das Parlament über seine Verhandlungsstrategie zu informieren für die Fälle, in denen Jurisdiktionen Privilegien einräumen oder ihren Unternehmen staatliche Hilfen gewähren.</p><p>Auch die Länder der Europäischen Union kennen die differenzierte Besteuerung von Unternehmen. Werden die besonderen steuerrechtlichen Stellungen in der Schweiz abgeschafft und gleichzeitig in den Ländern der EU beibehalten, so ist der Grundsatz des Drittvergleichs zwischen souveränen Staaten nicht mehr eingehalten. Dies kann nicht toleriert werden; das Gegenrechtsprinzip muss angewendet werden.</p><p>Der Bundesrat hat folgende Ziele festgelegt:</p><p>1. Die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz soll gewahrt und weiterentwickelt werden. </p><p>2. Die internationale Akzeptanz der schweizerischen Unternehmenssteuerordnung soll gefördert werden.</p><p>3. Die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Finanzierung staatlicher Tätigkeiten sollen sichergestellt sein.</p><p>Um diese Ziele erreichen zu können, müssen die Privilegien bekannt sein, die Staaten, mit denen die Schweiz verhandeln wird, den Unternehmen gewähren. Ohne diese Informationen können wir keine fairen und sachlichen Verhandlungen mit unseren Partnern führen.</p><p>Ich beauftrage den Bundesrat, vor der Aufnahme von Verhandlungen eine Studie über die Steuerschlupflöcher und die staatlichen Hilfen in den anderen Ländern zu erstellen.</p>
  • Steuerliche Privilegien und staatliche Hilfen für juristische Personen in Ländern, die mit der Schweiz in Verhandlungen stehen. Das Gegenrechtsprinzip muss eingehalten werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fragen zur Unternehmensbesteuerung werden derzeit in erster Linie auf multilateraler Ebene diskutiert. Die OECD untersucht vor allem im Rahmen der Arbeiten des Forums über schädliche Steuerpraktiken die Steuersysteme ihrer Mitgliedstaaten. Ausserdem ist sie dabei, ein neues BEPS-Projekt ("Base erosion and profit shifting") - zu Deutsch "Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen und Gewinntransfer" - vorzubereiten. Die Schweiz als OECD-Mitglied verfolgt diese Arbeiten aufmerksam und bringt ihre Positionen in den entsprechenden Arbeitsgruppen ein.</p><p>Die Publikation eines spezifischen Schweizer Berichtes über die Steuersysteme anderer Länder wäre angesichts der auf diesem Gebiet bereits unternommenen internationalen Anstrengungen weitgehend eine Doppelspurigkeit.</p><p>Bilateral werden Fragen zur Unternehmensbesteuerung mit der Europäischen Union behandelt. Dieser Dialog ist bereits im Gang; er stützt sich auf das Mandat, das der Bundesrat nach Rücksprache mit den parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen am 4. Juli 2012 erteilt hat.</p><p>Der Bundesrat wird Überlegungen zum Steuersystem und zu den staatlichen Hilfen der jeweiligen Verhandlungspartner in den Verhandlungen zu Steuerthemen berücksichtigen. Die Erarbeitung einer zusätzlichen Studie ist dazu nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über die verschiedenen steuerlichen Privilegien (Steuerschlupflöcher) und staatlichen Hilfen (Ring Fencing), die juristischen Personen in Ländern gewährt werden, mit denen die Schweiz Verhandlungen aufnehmen wird.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, das Parlament über seine Verhandlungsstrategie zu informieren für die Fälle, in denen Jurisdiktionen Privilegien einräumen oder ihren Unternehmen staatliche Hilfen gewähren.</p><p>Auch die Länder der Europäischen Union kennen die differenzierte Besteuerung von Unternehmen. Werden die besonderen steuerrechtlichen Stellungen in der Schweiz abgeschafft und gleichzeitig in den Ländern der EU beibehalten, so ist der Grundsatz des Drittvergleichs zwischen souveränen Staaten nicht mehr eingehalten. Dies kann nicht toleriert werden; das Gegenrechtsprinzip muss angewendet werden.</p><p>Der Bundesrat hat folgende Ziele festgelegt:</p><p>1. Die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz soll gewahrt und weiterentwickelt werden. </p><p>2. Die internationale Akzeptanz der schweizerischen Unternehmenssteuerordnung soll gefördert werden.</p><p>3. Die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Finanzierung staatlicher Tätigkeiten sollen sichergestellt sein.</p><p>Um diese Ziele erreichen zu können, müssen die Privilegien bekannt sein, die Staaten, mit denen die Schweiz verhandeln wird, den Unternehmen gewähren. Ohne diese Informationen können wir keine fairen und sachlichen Verhandlungen mit unseren Partnern führen.</p><p>Ich beauftrage den Bundesrat, vor der Aufnahme von Verhandlungen eine Studie über die Steuerschlupflöcher und die staatlichen Hilfen in den anderen Ländern zu erstellen.</p>
    • Steuerliche Privilegien und staatliche Hilfen für juristische Personen in Ländern, die mit der Schweiz in Verhandlungen stehen. Das Gegenrechtsprinzip muss eingehalten werden

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