Sichere Renten in der obligatorischen zweiten Säule
- ShortId
-
12.4211
- Id
-
20124211
- Updated
-
27.07.2023 20:05
- Language
-
de
- Title
-
Sichere Renten in der obligatorischen zweiten Säule
- AdditionalIndexing
-
28;Versicherungsleistung;Berufliche Vorsorge;Rente;Fonds;Finanzierung
- 1
-
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L04K01040112, Rente
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L03K110902, Finanzierung
- L04K11090203, Fonds
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Probleme der zweiten Säule nehmen zu. Tiefe Zinsen führen zu Ertragsausfall. Risiken und Volatilität am Obligationen-, Aktien- und Immobilienmarkt sind gestiegen; selbst Staatspapiere schützen nicht mehr vor Verlust. Die steigende Lebenserwartung erhöht die Kapitalisierung weiter. Die Frage stellt sich, in welchem Umfang das Zwangssparen angesichts Anlagenot und Verlustrisiko noch vernünftig ist. </p><p>Die Sanierungsbeiträge der Aktiven für Kassen in Unterdeckung werden auf 6 bis 8 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Faktisch besteht damit ein Teil-Umlageverfahren. Die Umverteilung verläuft aber intransparent und unkontrolliert. Aktive, die die Rentengarantien finanzieren, können nicht sicher sein, im Rentenalter vergleichbare Leistungen zu erhalten. </p><p>Der Bundesrat hat angekündigt, er wolle kleine und mittlere Renten sichern. Neue BVG-Beitragspflichten würden Kapitalisierung und Risiko aber weiter erhöhen. Das ist volkswirtschaftlich und sozialpolitisch fragwürdig. Der Bundesrat sollte prüfen, ob und wie der Sicherheitsfonds die gesetzlichen BVG-Ansprüche der Hochbetagten finanzieren könnte. Dazu bedarf es eines Kostenvergleichs mit unterschiedlichen Annahmen bezüglich Zinsen, Inflation, Lohnwachstum und Verwaltungskosten. Er soll unter Betrachtung aller Kosten darlegen, ob ein solches System billiger ist als das heute geltende Verfahren.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im November 2012 die allgemeinen Leitlinien für die Reform der Altersvorsorge 2020 definiert. Dabei steht für ihn insbesondere im Vordergrund, dass die Versicherten darauf vertrauen dürfen, dass ihre Renten nicht sinken und nachhaltig finanziert sind. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der Bundesrat bereit, auch die im vorliegenden Postulat skizzierte Lösung im Bereich der obligatorischen zweiten Säule zu prüfen. Bis im Sommer 2013 sollen die Eckwerte der Reform konkretisiert werden. Weiter ist vorgesehen, bis Ende Jahr einen Entwurf für die Reform in die Vernehmlassung zu schicken.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Renten im Obligatorium der zweiten Säule im Umfeld sinkender Zinsen und steigender Lebenserwartung ohne Kürzungen gewährleistet werden können, indem - anstelle der bisher geltenden unfreiwilligen Umverteilung - eine Finanzierung des obligatorischen Rentenanspruchs für Hochbetagte im Teil-Umlageverfahren erfolgt (Varianten: Renten ab 90, ab 85, ab 80 Jahren durch Zuschüsse des Sicherheitsfonds). </p><p>Kosten (BVG-Lohnprozente), Leistungen (Renten, Rentensicherheit) und Mechanik eines solchen Modells sind mit den bisherigen Verfahren zu vergleichen hinsichtlich Kosten, Berechenbarkeit, Stabilität, Sicherheit und Sparquote. Die Auswirkungen für Pensionskassen mit überdurchschnittlich hohem Rentnerbestand, für solche mit Vollversicherung bei einer Lebensversicherung und für die ordentlichen Risikoprämien (Tod und Invalidität) sind ebenfalls darzulegen, ebenso die Auswirkungen auf die Freizügigkeit und auf die Leistungen des Überobligatoriums. </p>
- Sichere Renten in der obligatorischen zweiten Säule
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Probleme der zweiten Säule nehmen zu. Tiefe Zinsen führen zu Ertragsausfall. Risiken und Volatilität am Obligationen-, Aktien- und Immobilienmarkt sind gestiegen; selbst Staatspapiere schützen nicht mehr vor Verlust. Die steigende Lebenserwartung erhöht die Kapitalisierung weiter. Die Frage stellt sich, in welchem Umfang das Zwangssparen angesichts Anlagenot und Verlustrisiko noch vernünftig ist. </p><p>Die Sanierungsbeiträge der Aktiven für Kassen in Unterdeckung werden auf 6 bis 8 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Faktisch besteht damit ein Teil-Umlageverfahren. Die Umverteilung verläuft aber intransparent und unkontrolliert. Aktive, die die Rentengarantien finanzieren, können nicht sicher sein, im Rentenalter vergleichbare Leistungen zu erhalten. </p><p>Der Bundesrat hat angekündigt, er wolle kleine und mittlere Renten sichern. Neue BVG-Beitragspflichten würden Kapitalisierung und Risiko aber weiter erhöhen. Das ist volkswirtschaftlich und sozialpolitisch fragwürdig. Der Bundesrat sollte prüfen, ob und wie der Sicherheitsfonds die gesetzlichen BVG-Ansprüche der Hochbetagten finanzieren könnte. Dazu bedarf es eines Kostenvergleichs mit unterschiedlichen Annahmen bezüglich Zinsen, Inflation, Lohnwachstum und Verwaltungskosten. Er soll unter Betrachtung aller Kosten darlegen, ob ein solches System billiger ist als das heute geltende Verfahren.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im November 2012 die allgemeinen Leitlinien für die Reform der Altersvorsorge 2020 definiert. Dabei steht für ihn insbesondere im Vordergrund, dass die Versicherten darauf vertrauen dürfen, dass ihre Renten nicht sinken und nachhaltig finanziert sind. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der Bundesrat bereit, auch die im vorliegenden Postulat skizzierte Lösung im Bereich der obligatorischen zweiten Säule zu prüfen. Bis im Sommer 2013 sollen die Eckwerte der Reform konkretisiert werden. Weiter ist vorgesehen, bis Ende Jahr einen Entwurf für die Reform in die Vernehmlassung zu schicken.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Renten im Obligatorium der zweiten Säule im Umfeld sinkender Zinsen und steigender Lebenserwartung ohne Kürzungen gewährleistet werden können, indem - anstelle der bisher geltenden unfreiwilligen Umverteilung - eine Finanzierung des obligatorischen Rentenanspruchs für Hochbetagte im Teil-Umlageverfahren erfolgt (Varianten: Renten ab 90, ab 85, ab 80 Jahren durch Zuschüsse des Sicherheitsfonds). </p><p>Kosten (BVG-Lohnprozente), Leistungen (Renten, Rentensicherheit) und Mechanik eines solchen Modells sind mit den bisherigen Verfahren zu vergleichen hinsichtlich Kosten, Berechenbarkeit, Stabilität, Sicherheit und Sparquote. Die Auswirkungen für Pensionskassen mit überdurchschnittlich hohem Rentnerbestand, für solche mit Vollversicherung bei einer Lebensversicherung und für die ordentlichen Risikoprämien (Tod und Invalidität) sind ebenfalls darzulegen, ebenso die Auswirkungen auf die Freizügigkeit und auf die Leistungen des Überobligatoriums. </p>
- Sichere Renten in der obligatorischen zweiten Säule
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