Fernmeldegesetz. Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität
- ShortId
-
12.4212
- Id
-
20124212
- Updated
-
28.07.2023 15:18
- Language
-
de
- Title
-
Fernmeldegesetz. Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität
- AdditionalIndexing
-
34;Übertragungsnetz;Internet-Provider;Datenübertragung;Informationsfreiheit;Informationsverbreitung;Meinungsfreiheit;Marktzugang;Telekommunikation;Gesetz;Internet
- 1
-
- L04K12020201, Telekommunikation
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K1202020102, Datenübertragung
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L04K05020306, Informationsfreiheit
- L05K1202020105, Internet
- L05K0701030311, Marktzugang
- L06K120202010501, Internet-Provider
- L04K05020504, Meinungsfreiheit
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der technologische Fortschritt macht es Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetzwerke (Zugangsprovidern) heute möglich, den Internetverkehr aktiv zu steuern. Damit ist nicht mehr gewährleistet, dass alle Daten gleich behandelt werden. Der Ergänzungsbericht des Bundesrates zur Evaluation des Fernmeldemarktes vom 28. März 2012 hält fest, dass in der Schweiz heute die gesetzliche Handhabe fehlt, Provider daran zu hindern, die technischen Möglichkeiten (z. B. Deep Packet Inspection) nach ihrem eigenen Gutdünken einzusetzen und allenfalls auch Geschäftsmodelle zu entwickeln, welche auf der Diskriminierung bestimmter Inhalte beruhen (z. B. Bevorzugung eines bestimmten TV-Angebots durch einen Provider). </p><p>Der Handlungsbedarf ist akut und muss in die Teilrevision des FMG (SR 784.10) einbezogen werden. Die Beeinflussung des Datentransfers durch Provider bedroht die Informations- und Meinungsfreiheit, behindert zukünftige Innovation und Wettbewerb durch mögliche Blockaden von konkurrierenden Internetdiensten/Angeboten und beeinträchtigt den Infrastrukturwettbewerb. </p><p>Netzneutralität verbietet Diskriminierung (Zugangsbeschränkung oder Verlangsamung) aufgrund von Sender/Empfänger, Inhalt, Dienst, Anwendung, Hard- oder Software. Die Kontrolle über Empfang, Versand und gegebenenfalls Priorisierung gewisser Daten (z. B. von VoIP) muss beim Endverbraucher liegen. Die Kosten des Internetzugangs dürfen nicht davon abhängen, welche einzelnen Dienste und Anwendungen zugelassen und in welchem Umfang diese vom Endverbraucher genutzt werden. Möglich bleibt die Differenzierung des Angebots über die Datenmenge und/oder die Bandbreite.</p><p>Ausnahmen wären aus technischen Gründen zugelassen, wenn die Sicherheit des Netzwerks oder einzelner Dienste des Providers betroffen ist. Die Provider unterlägen in diesem Fall aber einer umgehenden Informationspflicht gegenüber den Betroffenen und dem Bakom.</p><p>Ebenfalls vorbehalten bleiben richterliche Anordnungen und die Priorisierung von Blaulichtorganisationen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in dem in der Motion genannten Ergänzungsbericht bereits angekündigt, dass die Problematik der Netzneutralität einer genaueren Prüfung bedarf. Zur Diskussion stehen namentlich die Statuierung einer allgemeinen Informationspflicht für Netzbetreiberinnen sowie ein Nichtdiskriminierungsgebot. Der Bundesrat beabsichtigt, im Verlauf dieser Legislaturperiode einen Auftrag zur Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des FMG zu erteilen. Darin gedenkt er auch Vorschläge zum Thema Netzneutralität zu machen.</p><p>Welche Massnahmen er konkret als notwendig erachten und vorschlagen wird, will der Bundesrat nicht schon heute festlegen. Die in der Motion erhobenen Forderungen stellen nur einen Ausschnitt aus vielen Möglichkeiten dar, die international gegenwärtig diskutiert werden. Das Bakom nimmt an diesen Diskussionen teil und verfolgt die Entwicklungen intensiv. Einige der möglichen Massnahmen hat der Bundesrat in seinem Bericht "Evaluation zum Fernmeldemarkt" vom 17. September 2010 bereits genannt. Die Diskussion ist aber nicht abgeschlossen, und ihre Ergebnisse wird der Bundesrat in seiner geplanten Vernehmlassung für eine Revision des FMG berücksichtigen, um einen zukunftsfähigen Gesetzentwurf vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Datentransfer über das Internet zu gewährleisten. Die Netzneutralität muss als Grundbaustein der Informations- und Meinungsfreiheit explizit festgehalten werden und Fest- wie Mobilnetz betreffen.</p>
- Fernmeldegesetz. Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der technologische Fortschritt macht es Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetzwerke (Zugangsprovidern) heute möglich, den Internetverkehr aktiv zu steuern. Damit ist nicht mehr gewährleistet, dass alle Daten gleich behandelt werden. Der Ergänzungsbericht des Bundesrates zur Evaluation des Fernmeldemarktes vom 28. März 2012 hält fest, dass in der Schweiz heute die gesetzliche Handhabe fehlt, Provider daran zu hindern, die technischen Möglichkeiten (z. B. Deep Packet Inspection) nach ihrem eigenen Gutdünken einzusetzen und allenfalls auch Geschäftsmodelle zu entwickeln, welche auf der Diskriminierung bestimmter Inhalte beruhen (z. B. Bevorzugung eines bestimmten TV-Angebots durch einen Provider). </p><p>Der Handlungsbedarf ist akut und muss in die Teilrevision des FMG (SR 784.10) einbezogen werden. Die Beeinflussung des Datentransfers durch Provider bedroht die Informations- und Meinungsfreiheit, behindert zukünftige Innovation und Wettbewerb durch mögliche Blockaden von konkurrierenden Internetdiensten/Angeboten und beeinträchtigt den Infrastrukturwettbewerb. </p><p>Netzneutralität verbietet Diskriminierung (Zugangsbeschränkung oder Verlangsamung) aufgrund von Sender/Empfänger, Inhalt, Dienst, Anwendung, Hard- oder Software. Die Kontrolle über Empfang, Versand und gegebenenfalls Priorisierung gewisser Daten (z. B. von VoIP) muss beim Endverbraucher liegen. Die Kosten des Internetzugangs dürfen nicht davon abhängen, welche einzelnen Dienste und Anwendungen zugelassen und in welchem Umfang diese vom Endverbraucher genutzt werden. Möglich bleibt die Differenzierung des Angebots über die Datenmenge und/oder die Bandbreite.</p><p>Ausnahmen wären aus technischen Gründen zugelassen, wenn die Sicherheit des Netzwerks oder einzelner Dienste des Providers betroffen ist. Die Provider unterlägen in diesem Fall aber einer umgehenden Informationspflicht gegenüber den Betroffenen und dem Bakom.</p><p>Ebenfalls vorbehalten bleiben richterliche Anordnungen und die Priorisierung von Blaulichtorganisationen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in dem in der Motion genannten Ergänzungsbericht bereits angekündigt, dass die Problematik der Netzneutralität einer genaueren Prüfung bedarf. Zur Diskussion stehen namentlich die Statuierung einer allgemeinen Informationspflicht für Netzbetreiberinnen sowie ein Nichtdiskriminierungsgebot. Der Bundesrat beabsichtigt, im Verlauf dieser Legislaturperiode einen Auftrag zur Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des FMG zu erteilen. Darin gedenkt er auch Vorschläge zum Thema Netzneutralität zu machen.</p><p>Welche Massnahmen er konkret als notwendig erachten und vorschlagen wird, will der Bundesrat nicht schon heute festlegen. Die in der Motion erhobenen Forderungen stellen nur einen Ausschnitt aus vielen Möglichkeiten dar, die international gegenwärtig diskutiert werden. Das Bakom nimmt an diesen Diskussionen teil und verfolgt die Entwicklungen intensiv. Einige der möglichen Massnahmen hat der Bundesrat in seinem Bericht "Evaluation zum Fernmeldemarkt" vom 17. September 2010 bereits genannt. Die Diskussion ist aber nicht abgeschlossen, und ihre Ergebnisse wird der Bundesrat in seiner geplanten Vernehmlassung für eine Revision des FMG berücksichtigen, um einen zukunftsfähigen Gesetzentwurf vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Datentransfer über das Internet zu gewährleisten. Die Netzneutralität muss als Grundbaustein der Informations- und Meinungsfreiheit explizit festgehalten werden und Fest- wie Mobilnetz betreffen.</p>
- Fernmeldegesetz. Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität
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