Schweiz/EU. Bilaterale Blockade und Erosion des Marktzugangs

ShortId
12.4214
Id
20124214
Updated
28.07.2023 13:43
Language
de
Title
Schweiz/EU. Bilaterale Blockade und Erosion des Marktzugangs
AdditionalIndexing
10;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Europäische Union;bilaterales Abkommen;Marktzugang;bilaterale Verhandlungen
1
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L02K0903, Europäische Union
  • L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin für die Schweiz, und die Schweiz ist die drittwichtigste Kundin der EU. Dies unterstreicht die Bedeutung eines vorhersehbaren und geregelten Verhältnisses zur EU für die Aufrechterhaltung dieser engen wirtschaftlichen Beziehungen und zur Gewährleistung des gegenseitigen Marktzugangs.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 dargelegt hat, ist der bilaterale Weg in den letzten Jahren schwieriger geworden, dies insbesondere wegen der von der EU an die Schweiz gerichteten Forderung, die Beziehungen im Bereich Marktzugang auf neue Grundlagen zu stellen, das heisst, die institutionellen Fragen (Rechtsentwicklung und -auslegung, Überwachung und Streitbeilegung) zu lösen. So macht die EU den Abschluss der laufenden und neuen Marktzugangsverhandlungen von einer Lösung dieser institutionellen Fragen abhängig. Beispiele hierfür sind die Dossiers Strom, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und Gesundheit sowie Chemikaliensicherheit (Reach), die nur langsam oder gar nicht mehr vorankommen.</p><p>Neben dem Ausbau des Marktzugangs ist für den Bundesrat auch die Pflege und regelmässige Konsolidierung der bestehenden Abkommen ein wichtiges Ziel. Allerdings gestaltet sich in spezifischen Bereichen die Weiterentwicklung und Anpassung bestehender Marktzugangsabkommen zunehmend schwierig. So wurde beispielsweise im Rahmen der Weiterentwicklung des Agrarabkommens der geplante Abbau der Grenzkontrollen im Pflanzenschutzbereich seitens der EU mit den institutionellen Fragen verknüpft und somit vorerst verhindert. Auch die Aktualisierung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse (MRA) sowie dessen Ausdehnung auf neue Produktebereiche sehen sich vermehrt Vorbehalten institutioneller Art ausgesetzt. Ausserdem setzt die EU zur Ausweitung des Luftverkehrsabkommens auf Inlandflüge (Kabotage) eine Lösung in den institutionellen Gesprächen voraus.</p><p>Schliesslich ist auch eine verstärkte Regulierungsaktivität der EU in neuen Bereichen festzustellen, welche bis heute nicht von bilateralen Abkommen abgedeckt sind. So hat unter anderem im Finanzdienstleistungsbereich aufgrund neuer EU-Regeln das Risiko von Marktzugangshindernissen erheblich zugenommen.</p><p>Diese Entwicklungen bestätigen das im genannten Bericht erwähnte Risiko einer schrittweisen Erosion des Zugangs von Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt, und dies sowohl in Bereichen, die durch bilaterale Abkommen abgedeckt sind, als auch in den anderen Bereichen. Es besteht also ein Interesse daran, akzeptable Lösungen zu finden für die offenen institutionellen Fragen in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (siehe Antwort auf Frage 3). Es gibt zurzeit jedoch keine Anzeichen, die auf einen erheblichen Rückgang der Integration der Schweiz in jenen Bereichen des Binnenmarkts hinweisen, in denen sie bereits präsent ist. Eine solche Entwicklung könnte erst langfristig spürbar sein, ohne dass es jedoch möglich ist, für jedes der weiter oben erwähnten Dossiers einen genauen Zeitraum anzugeben, in dem eine solche Erosion stattfinden könnte.</p><p>3. Mit den institutionellen Lösungsvorschlägen, die der Bundesrat der EU im Juni 2012 unterbreitet hat, verfolgt der Bundesrat das Ziel, den Marktzugang für unsere Unternehmen zu verbessern und den bilateralen Weg zu erneuern, zu konsolidieren und weiterzuentwickeln. Die in den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union gezeigte Bereitschaft der EU, den Dialog mit der Schweiz über die institutionellen Fragen fortzusetzen, ist daher ein Schritt hin zur Erneuerung des bilateralen Wegs. Die ersten Gespräche, welche am Anfang dieses Jahres zwischen der schweizerischen und der europäischen Delegation geführt wurden, bestätigten diese Tendenz und den gemeinsamen Willen den bilateralen Weg zu erneuern und zu vertiefen.</p><p>Parallel zu den Anstrengungen, eine Lösung bei den institutionellen Fragen zu finden, ist es dem Bundesrat auch ein grosses Anliegen, die bestehenden Abkommen regelmässig zu aktualisieren; dies mit dem Zweck, die Rechtssicherheit sicherzustellen und den bestehenden Marktzugang beizubehalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 hat der Bundesrat davor gewarnt, dass ein Stillstand in den Beziehungen zur EU zu einer Erosion des bereits bestehenden Marktzugangs führen könnte. Seither sind mehr als zwei Jahre verstrichen, und mit einer raschen Klärung der offenen Punkte in den Beziehungen zur EU scheint nicht zu rechnen zu sein.</p><p>1. Ist seit der Publikation des genannten Berichtes bereits eine solche Erosion zu beobachten? Wenn ja, in welchen Bereichen?</p><p>2. In welchen Bereichen muss innert welcher Frist mit einer Verschlechterung des Marktzugangs gerechnet werden?</p><p>3. Wie will der Bundesrat dieser von ihm beschriebenen Gefahr der Erosion des Marktzugangs vor dem Hintergrund der sich als langwierig abzeichnenden Verhandlungen begegnen?</p>
  • Schweiz/EU. Bilaterale Blockade und Erosion des Marktzugangs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin für die Schweiz, und die Schweiz ist die drittwichtigste Kundin der EU. Dies unterstreicht die Bedeutung eines vorhersehbaren und geregelten Verhältnisses zur EU für die Aufrechterhaltung dieser engen wirtschaftlichen Beziehungen und zur Gewährleistung des gegenseitigen Marktzugangs.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 dargelegt hat, ist der bilaterale Weg in den letzten Jahren schwieriger geworden, dies insbesondere wegen der von der EU an die Schweiz gerichteten Forderung, die Beziehungen im Bereich Marktzugang auf neue Grundlagen zu stellen, das heisst, die institutionellen Fragen (Rechtsentwicklung und -auslegung, Überwachung und Streitbeilegung) zu lösen. So macht die EU den Abschluss der laufenden und neuen Marktzugangsverhandlungen von einer Lösung dieser institutionellen Fragen abhängig. Beispiele hierfür sind die Dossiers Strom, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und Gesundheit sowie Chemikaliensicherheit (Reach), die nur langsam oder gar nicht mehr vorankommen.</p><p>Neben dem Ausbau des Marktzugangs ist für den Bundesrat auch die Pflege und regelmässige Konsolidierung der bestehenden Abkommen ein wichtiges Ziel. Allerdings gestaltet sich in spezifischen Bereichen die Weiterentwicklung und Anpassung bestehender Marktzugangsabkommen zunehmend schwierig. So wurde beispielsweise im Rahmen der Weiterentwicklung des Agrarabkommens der geplante Abbau der Grenzkontrollen im Pflanzenschutzbereich seitens der EU mit den institutionellen Fragen verknüpft und somit vorerst verhindert. Auch die Aktualisierung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse (MRA) sowie dessen Ausdehnung auf neue Produktebereiche sehen sich vermehrt Vorbehalten institutioneller Art ausgesetzt. Ausserdem setzt die EU zur Ausweitung des Luftverkehrsabkommens auf Inlandflüge (Kabotage) eine Lösung in den institutionellen Gesprächen voraus.</p><p>Schliesslich ist auch eine verstärkte Regulierungsaktivität der EU in neuen Bereichen festzustellen, welche bis heute nicht von bilateralen Abkommen abgedeckt sind. So hat unter anderem im Finanzdienstleistungsbereich aufgrund neuer EU-Regeln das Risiko von Marktzugangshindernissen erheblich zugenommen.</p><p>Diese Entwicklungen bestätigen das im genannten Bericht erwähnte Risiko einer schrittweisen Erosion des Zugangs von Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt, und dies sowohl in Bereichen, die durch bilaterale Abkommen abgedeckt sind, als auch in den anderen Bereichen. Es besteht also ein Interesse daran, akzeptable Lösungen zu finden für die offenen institutionellen Fragen in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (siehe Antwort auf Frage 3). Es gibt zurzeit jedoch keine Anzeichen, die auf einen erheblichen Rückgang der Integration der Schweiz in jenen Bereichen des Binnenmarkts hinweisen, in denen sie bereits präsent ist. Eine solche Entwicklung könnte erst langfristig spürbar sein, ohne dass es jedoch möglich ist, für jedes der weiter oben erwähnten Dossiers einen genauen Zeitraum anzugeben, in dem eine solche Erosion stattfinden könnte.</p><p>3. Mit den institutionellen Lösungsvorschlägen, die der Bundesrat der EU im Juni 2012 unterbreitet hat, verfolgt der Bundesrat das Ziel, den Marktzugang für unsere Unternehmen zu verbessern und den bilateralen Weg zu erneuern, zu konsolidieren und weiterzuentwickeln. Die in den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union gezeigte Bereitschaft der EU, den Dialog mit der Schweiz über die institutionellen Fragen fortzusetzen, ist daher ein Schritt hin zur Erneuerung des bilateralen Wegs. Die ersten Gespräche, welche am Anfang dieses Jahres zwischen der schweizerischen und der europäischen Delegation geführt wurden, bestätigten diese Tendenz und den gemeinsamen Willen den bilateralen Weg zu erneuern und zu vertiefen.</p><p>Parallel zu den Anstrengungen, eine Lösung bei den institutionellen Fragen zu finden, ist es dem Bundesrat auch ein grosses Anliegen, die bestehenden Abkommen regelmässig zu aktualisieren; dies mit dem Zweck, die Rechtssicherheit sicherzustellen und den bestehenden Marktzugang beizubehalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 hat der Bundesrat davor gewarnt, dass ein Stillstand in den Beziehungen zur EU zu einer Erosion des bereits bestehenden Marktzugangs führen könnte. Seither sind mehr als zwei Jahre verstrichen, und mit einer raschen Klärung der offenen Punkte in den Beziehungen zur EU scheint nicht zu rechnen zu sein.</p><p>1. Ist seit der Publikation des genannten Berichtes bereits eine solche Erosion zu beobachten? Wenn ja, in welchen Bereichen?</p><p>2. In welchen Bereichen muss innert welcher Frist mit einer Verschlechterung des Marktzugangs gerechnet werden?</p><p>3. Wie will der Bundesrat dieser von ihm beschriebenen Gefahr der Erosion des Marktzugangs vor dem Hintergrund der sich als langwierig abzeichnenden Verhandlungen begegnen?</p>
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