Heikle Rüstungsgeschäfte mit dem PC-12 NG Spectre
- ShortId
-
12.4215
- Id
-
20124215
- Updated
-
28.07.2023 13:42
- Language
-
de
- Title
-
Heikle Rüstungsgeschäfte mit dem PC-12 NG Spectre
- AdditionalIndexing
-
09;dual use-Güter;Waffenhandel;Afghanistan;Pilatus Porter;China;Ausfuhrbeschränkung;Menschenrechte;Gesetz;Waffenausfuhr
- 1
-
- L04K04020205, Waffenhandel
- L05K0402040402, Pilatus Porter
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L04K04020403, dual use-Güter
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K03030101, Afghanistan
- L03K050202, Menschenrechte
- L04K03030501, China
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der PC-12 NG ist ein Mehrzweckflugzeug, welches als Geschäftsreiseflugzeug, als Transportflugzeug für Personen und Waren oder als Ambulanzflugzeug eingesetzt werden kann. Der PC-12 NG kann auch für militärische Zwecke modifiziert und für Überwachungsmissionen (PC-12 NG Spectre) eingesetzt werden. Bei den aus der Schweiz ausgeführten Flugzeugen des Typs PC-12 NG handelt es sich ausschliesslich um zivile Standardversionen, welche keine militärischen Spezifikationen aufweisen.</p><p>Die Güterkontrollgesetzgebung (SR 946.202) erfasst nur Flugzeuge, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder geändert worden sind. Somit unterliegen die aus der Schweiz exportierten Flugzeuge des Typs PC-12 NG keinen Exportrestriktionen im Rahmen der Güterkontrollgesetzgebung. Ein Technologietransfer im Zusammenhang mit diesen Flugzeugen unterliegt ebenfalls keiner Exportbewilligung.</p><p>Flugzeuge des Typs PC-12 NG, welche in den USA für militärische Zwecke geändert und an Drittstaaten weitergeleitet werden, unterliegen den Exportkontrollbestimmungen der USA.</p><p>2. Wie unter Antwort 1 aufgezeigt, fallen die fraglichen Flugzeuge nicht unter die Bewilligungspflicht.</p><p>3./4. Siehe Antworten 1 und 2. </p><p>5. Siehe Antworten 1 und 2. Nur wenn ein Gut und die dazugehörende Technologie unter die Bewilligungspflicht fallen, ist eine Ausfuhrbewilligung des Seco erforderlich. Das Seco kann eine Ausfuhrbewilligung an Auflagen knüpfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Pilatus Flugzeugwerke AG produziert neben der zivilen Version der PC-12 auch eine besonders abgeänderte militärische Version (PC-12 NG Spectre), welche zu Überwachungs- und Spionagezwecken, aber auch zum Transport von Spezialeinheiten eingesetzt wird. Dies geschieht momentan durch die USA als U-28A im eigenen Land sowie ebenfalls durch die USA in Afrika, Afghanistan und Irak. Gemäss "Defence Industry Daily" vom 17. Oktober 2012 und weiteren Medienberichten haben die USA kürzlich einen Auftrag über 218 Millionen Dollar für 18 PC-12 NG Spectre vergeben, um solche Flugzeuge direkt an die afghanische Armee für deren Sondereinheiten (Afghan National Army Special Operations Forces) zu liefern. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat dazu folgende Fragen: </p><p>1. Unterstehen diese speziell abgeänderten Flugzeuge als besondere militärische Güter dem Güterkontrollgesetz (GKG)? Wenn nein, wieso nicht?</p><p>2. Hat er bereits einen Entscheid über eine Lieferung an die für ihre Menschenrechtsverletzungen bekannte afghanische Regierung gefällt? Wenn ja, wie lautet dieser? </p><p>3. Wie beurteilt er die Gefahr der Verwendung dieser Maschinen für die Begehung von Menschenrechtsverletzungen? </p><p>4. Sollen Maschinen dieses Typs auch im Pilatus-Werk, das momentan in Chongquing in China gebaut wird, produziert werden? Wenn ja, wurde dafür eine Genehmigung für den Export der Technologie beantragt? </p><p>5. Welche Rüstungsexportpolitik betreibt China, und wird der Bundesrat beim Export von Pilatus-Flugzeugen ab dem Werk in China mitreden?</p>
- Heikle Rüstungsgeschäfte mit dem PC-12 NG Spectre
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der PC-12 NG ist ein Mehrzweckflugzeug, welches als Geschäftsreiseflugzeug, als Transportflugzeug für Personen und Waren oder als Ambulanzflugzeug eingesetzt werden kann. Der PC-12 NG kann auch für militärische Zwecke modifiziert und für Überwachungsmissionen (PC-12 NG Spectre) eingesetzt werden. Bei den aus der Schweiz ausgeführten Flugzeugen des Typs PC-12 NG handelt es sich ausschliesslich um zivile Standardversionen, welche keine militärischen Spezifikationen aufweisen.</p><p>Die Güterkontrollgesetzgebung (SR 946.202) erfasst nur Flugzeuge, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder geändert worden sind. Somit unterliegen die aus der Schweiz exportierten Flugzeuge des Typs PC-12 NG keinen Exportrestriktionen im Rahmen der Güterkontrollgesetzgebung. Ein Technologietransfer im Zusammenhang mit diesen Flugzeugen unterliegt ebenfalls keiner Exportbewilligung.</p><p>Flugzeuge des Typs PC-12 NG, welche in den USA für militärische Zwecke geändert und an Drittstaaten weitergeleitet werden, unterliegen den Exportkontrollbestimmungen der USA.</p><p>2. Wie unter Antwort 1 aufgezeigt, fallen die fraglichen Flugzeuge nicht unter die Bewilligungspflicht.</p><p>3./4. Siehe Antworten 1 und 2. </p><p>5. Siehe Antworten 1 und 2. Nur wenn ein Gut und die dazugehörende Technologie unter die Bewilligungspflicht fallen, ist eine Ausfuhrbewilligung des Seco erforderlich. Das Seco kann eine Ausfuhrbewilligung an Auflagen knüpfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Pilatus Flugzeugwerke AG produziert neben der zivilen Version der PC-12 auch eine besonders abgeänderte militärische Version (PC-12 NG Spectre), welche zu Überwachungs- und Spionagezwecken, aber auch zum Transport von Spezialeinheiten eingesetzt wird. Dies geschieht momentan durch die USA als U-28A im eigenen Land sowie ebenfalls durch die USA in Afrika, Afghanistan und Irak. Gemäss "Defence Industry Daily" vom 17. Oktober 2012 und weiteren Medienberichten haben die USA kürzlich einen Auftrag über 218 Millionen Dollar für 18 PC-12 NG Spectre vergeben, um solche Flugzeuge direkt an die afghanische Armee für deren Sondereinheiten (Afghan National Army Special Operations Forces) zu liefern. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat dazu folgende Fragen: </p><p>1. Unterstehen diese speziell abgeänderten Flugzeuge als besondere militärische Güter dem Güterkontrollgesetz (GKG)? Wenn nein, wieso nicht?</p><p>2. Hat er bereits einen Entscheid über eine Lieferung an die für ihre Menschenrechtsverletzungen bekannte afghanische Regierung gefällt? Wenn ja, wie lautet dieser? </p><p>3. Wie beurteilt er die Gefahr der Verwendung dieser Maschinen für die Begehung von Menschenrechtsverletzungen? </p><p>4. Sollen Maschinen dieses Typs auch im Pilatus-Werk, das momentan in Chongquing in China gebaut wird, produziert werden? Wenn ja, wurde dafür eine Genehmigung für den Export der Technologie beantragt? </p><p>5. Welche Rüstungsexportpolitik betreibt China, und wird der Bundesrat beim Export von Pilatus-Flugzeugen ab dem Werk in China mitreden?</p>
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