Rückwirkungen der Kampfjetbeschaffung auf die Gesamtrevision des Sachplans Militär
- ShortId
-
12.4217
- Id
-
20124217
- Updated
-
28.07.2023 08:18
- Language
-
de
- Title
-
Rückwirkungen der Kampfjetbeschaffung auf die Gesamtrevision des Sachplans Militär
- AdditionalIndexing
-
09;2846;Militärflugzeug;Armee;Sachplan;Kauf;Bern (Kanton)
- 1
-
- L04K04020404, Militärflugzeug
- L05K0701010203, Kauf
- L04K01020412, Sachplan
- L03K040203, Armee
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das VBS hat 2007 auf der Basis des Stationierungskonzepts vom 1. Juni 2005 einen Entwurf des Sachplans Militär erarbeitet und dazu ein Mitwirkungsverfahren nach Artikel 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG) durchgeführt. Der Abschluss des Verfahrens war ursprünglich für 2008 vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Im Rahmen der Mitwirkung nach Artikel 4 RPG wurden sehr viele Eingaben zu den Militärflugplätzen gemacht. Das VBS entschied aufgrund dieser Eingaben im Mai 2008, das Stationierungskonzept der Luftwaffe nochmals zu überprüfen und dem Bundesrat vorderhand keinen Antrag zum Sachplan Militär zu stellen. Der Vorsteher des VBS führte in den folgenden zwei Jahren Gespräche mit Vertretern der am stärksten vom Lärm betroffenen Flugplatzregionen und erzielte dabei konkrete Verbesserungen.</p><p>Mit dem Armeebericht vom 1. Oktober 2010 (BBl 2010 8871) beauftragte der Bundesrat das VBS, die Weiterentwicklung der Armee zu planen, was auch die Erarbeitung eines neuen Stationierungskonzepts beinhaltet. Auf die Verabschiedung des Sachplans auf der Grundlage des bisherigen Stationierungskonzepts wurde deshalb verzichtet.</p><p>2. Das VBS erarbeitet mit der Planung zur Weiterentwicklung der Armee auch ein neues Stationierungskonzept, das die Grundlage und der zeitliche Taktgeber für die Anpassung des Sachplans Militär sein wird. Das VBS wird zu dieser Anpassung ein Mitwirkungsverfahren nach Artikel 4 RPG durchführen. Der Bundesrat wird den Sachplan aus heutiger Sicht frühestens im Verlaufe des Jahres 2014 verabschieden können.</p><p>3. Der Sachplan Militär dient als Planungsinstrument der groben Abstimmung der raumwirksamen militärischen Planungen mit den anderen Planungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden. Eine Anpassung des Sachplans erfolgt grundsätzlich vor der Umsetzung der jeweiligen Planung.</p><p>4. Das Stationierungskonzept der Luftwaffe ist Bestandteil des Stationierungskonzepts der Armee. Letzteres wird über den Sachplan Militär mit den weiteren planerischen Interessen abgestimmt. Der Bundesrat setzt im Sachplan Militär den behördenverbindlichen Rahmen fest.</p><p>5. Die heutige Generation von Kampfflugzeugen ist bedeutend lauter als der F-5. Dies gilt auch für den Gripen. Er weist beim Start 4 bis 5 Dezibel(A) höhere Maximalpegel auf als der F-5, was einer rund dreimal höheren Schallintensität entspricht. Für das menschliche Gehör hingegen wird erst bei einem um 10 Dezibel(A) höheren Schallpegel von einer Verdoppelung der Lautstärke gesprochen. Zur Minimierung der Lärmbelastung umfasst die mit dem Rüstungsprogramm 2012 vorgesehene Beschaffung auch zwei Simulatoren zur Ausbildung der Piloten. Zudem wird die Luftwaffe die Möglichkeit haben, insbesondere im Sommer Trainings in Schweden zu absolvieren, um die Lärmimmissionen in der Schweiz zu reduzieren.</p><p>6. Die Verteilung der Flugbewegungen ist, wie in der Botschaft zum Rüstungsprogramm 2012 erwähnt, Bestandteil des Stationierungskonzepts der Armee. Der Bundesrat wird die darauf basierende Anpassung des Sachplans Militär aus heutiger Sicht frühestens im Jahr 2014 verabschieden können.</p><p>7. Das Mitwirkungsverfahren nach Artikel 4 RPG zum Objektblatt Militärflugplatz Meiringen wurde Ende Februar 2012 abgeschlossen. Am 25. April 2012 hat der Bundesrat den Finanzrahmen für die Weiterentwicklung der Armee auf 4,7 Milliarden Franken festgelegt. Das VBS wird Standorte schliessen müssen, um diese Vorgabe einzuhalten. Es prüft im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee die Auswirkungen des Beschlusses vom 25. April 2012 auf den Militärflugplatz Meiringen und das weitere Vorgehen in Bezug auf das Objektblatt zum Militärflugplatz Meiringen.</p><p>8. Das Objektblatt zum Militärflugplatz Meiringen im Mitwirkungsentwurf vom August 2011 sieht maximal 5000 Bewegungen mit Kampfjets vor. Für die Ermittlung der entsprechenden Lärmbelastung im Objektblatt wurde mit 4500 Bewegungen mit F/A-18 und 500 Bewegungen mit Tiger F-5 gerechnet. Die Frage der Gripen-Bewegungen stellte sich bei der Erarbeitung des Objektblatts nicht, weil der Bundesrat damals noch keinen Typenentscheid getroffen hatte.</p><p>9. Das Objektblatt Meiringen im Sachplan Militär vom 28. Februar 2001 sieht maximal 10 500 Bewegungen mit Kampfjets vor. Die entsprechende Lärmberechnung basiert auf 2300 Bewegungen mit F/A-18 und 8200 mit Tiger F-5. Für die übrigen Jetflugplätze basiert der Sachplan Militär 2001 auf folgenden Jetbewegungen: Dübendorf 14 200 (davon 3000 F/A-18, 6600 F-5), Emmen 12 000 (davon 200 F/A-18, 8000 F-5), Payerne 20 300 (davon 7700 F/A-18, 10 000 F-5), Sion 8900 (davon 900 F/A-18, 3600 F-5). Die Differenz zum jeweiligen Total entfällt auf Bewegungen der beiden mittlerweile ausser Dienst gestellten Flugzeugtypen Mirage und Hawk.</p><p>10. Das Objektblatt aus dem Sachplan Militär vom 28. Februar 2001 basiert auf 2300 Bewegungen mit F/A-18. In den letzten Jahren wurden mit F/A-18 nie mehr als 4000 Bewegungen geflogen. Die Zahl schwankte aufgrund verschiedener Faktoren im Zeitraum von 2006 bis 2012 zwischen 3000 und 4000. Die Flugbewegungen entsprechen heute auf keinem der Militärflugplätze mehr den Festlegungen aus dem Sachplan Militär vom 28. Februar 2001. Die nötigen Anpassungen sind aus den in Antwort 1 erwähnten Gründen ausstehend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Jahr 2007 hat das VBS in einer Vernehmlassungsvorlage den Sachplan Militär sowie den Sachplan Waffen- und Schiessplätze komplett überarbeitet und in einen einzigen Sachplan Militär überführt. Der entsprechende Entwurf wurde der betroffenen Bevölkerung zur Mitwirkung und den Behörden zur Anhörung vorgelegt. Der Abschluss des Sachplanverfahrens war für 2008 angekündigt. Bis heute liegt jedoch kein neuer Sachplan Militär vor.</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat diese lange Verzögerung des Sachplanverfahrens?</p><p>2. Wann verabschiedet er den neuen Sachplan Militär? Wird er vorgängig die betroffene Bevölkerung erneut zur Mitwirkung einladen und die Behörden anhören?</p><p>3. Bildet der Sachplan Militär ein Planungsinstrument, oder dient er dazu, längst geschaffene raumwirksame Fakten nachträglich abzusegnen?</p><p>4. Hat das Stationierungskonzept der Luftwaffe Vorrang vor dem Sachplan Militär, oder setzt der Sachplan Militär den Rahmen?</p><p>5. Der Bundesrat sieht vor, die Flugbewegungen des Tiger F-5 durch jene des Gripen E zu ersetzen. Der Gripen verursacht physikalisch gesehen fünfmal mehr Lärm als der Tiger. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Lärmbelastung mit den Gripen nicht steigt? </p><p>6. Wann wird er die maximale Anzahl Gripen-Bewegungen auf den Flugplätzen Meiringen, Payerne, Sitten und allfällige weitere rechtskräftig im neuen Sachplan Militär und in den objektbezogenen Sachplanaussagen verabschieden? </p><p>7. Die öffentliche Mitwirkung zum Objektblatt Militärflugplatz Meiringen fand 2011 statt. Wann wird es vom Bundesrat verabschiedet?</p><p>8. Welche Flug-Sperrzeiten und welche maximale Anzahl Flugbewegungen sieht es für den Tiger, den F/A-18 und für den Gripen vor?</p><p>9. Welche maximale Anzahl Flugbewegungen sieht der immer noch gültige Sachplan Militär (SPM) vom 28. Februar 2001 für den Tiger und für den F/A-18 in Meiringen vor? Wie viele an anderen Standorten? </p><p>10. Ist es richtig, dass der SPM von 2001 in Meiringen maximal 2900 F/A-18-Bewegungen pro Jahr vorsieht, tatsächlich aber über 4000 F/A-18-Bewegungen jährlich geflogen werden? Falls ja: Ist die Luftwaffe nicht an den gültigen SPM gebunden?</p>
- Rückwirkungen der Kampfjetbeschaffung auf die Gesamtrevision des Sachplans Militär
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das VBS hat 2007 auf der Basis des Stationierungskonzepts vom 1. Juni 2005 einen Entwurf des Sachplans Militär erarbeitet und dazu ein Mitwirkungsverfahren nach Artikel 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG) durchgeführt. Der Abschluss des Verfahrens war ursprünglich für 2008 vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Im Rahmen der Mitwirkung nach Artikel 4 RPG wurden sehr viele Eingaben zu den Militärflugplätzen gemacht. Das VBS entschied aufgrund dieser Eingaben im Mai 2008, das Stationierungskonzept der Luftwaffe nochmals zu überprüfen und dem Bundesrat vorderhand keinen Antrag zum Sachplan Militär zu stellen. Der Vorsteher des VBS führte in den folgenden zwei Jahren Gespräche mit Vertretern der am stärksten vom Lärm betroffenen Flugplatzregionen und erzielte dabei konkrete Verbesserungen.</p><p>Mit dem Armeebericht vom 1. Oktober 2010 (BBl 2010 8871) beauftragte der Bundesrat das VBS, die Weiterentwicklung der Armee zu planen, was auch die Erarbeitung eines neuen Stationierungskonzepts beinhaltet. Auf die Verabschiedung des Sachplans auf der Grundlage des bisherigen Stationierungskonzepts wurde deshalb verzichtet.</p><p>2. Das VBS erarbeitet mit der Planung zur Weiterentwicklung der Armee auch ein neues Stationierungskonzept, das die Grundlage und der zeitliche Taktgeber für die Anpassung des Sachplans Militär sein wird. Das VBS wird zu dieser Anpassung ein Mitwirkungsverfahren nach Artikel 4 RPG durchführen. Der Bundesrat wird den Sachplan aus heutiger Sicht frühestens im Verlaufe des Jahres 2014 verabschieden können.</p><p>3. Der Sachplan Militär dient als Planungsinstrument der groben Abstimmung der raumwirksamen militärischen Planungen mit den anderen Planungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden. Eine Anpassung des Sachplans erfolgt grundsätzlich vor der Umsetzung der jeweiligen Planung.</p><p>4. Das Stationierungskonzept der Luftwaffe ist Bestandteil des Stationierungskonzepts der Armee. Letzteres wird über den Sachplan Militär mit den weiteren planerischen Interessen abgestimmt. Der Bundesrat setzt im Sachplan Militär den behördenverbindlichen Rahmen fest.</p><p>5. Die heutige Generation von Kampfflugzeugen ist bedeutend lauter als der F-5. Dies gilt auch für den Gripen. Er weist beim Start 4 bis 5 Dezibel(A) höhere Maximalpegel auf als der F-5, was einer rund dreimal höheren Schallintensität entspricht. Für das menschliche Gehör hingegen wird erst bei einem um 10 Dezibel(A) höheren Schallpegel von einer Verdoppelung der Lautstärke gesprochen. Zur Minimierung der Lärmbelastung umfasst die mit dem Rüstungsprogramm 2012 vorgesehene Beschaffung auch zwei Simulatoren zur Ausbildung der Piloten. Zudem wird die Luftwaffe die Möglichkeit haben, insbesondere im Sommer Trainings in Schweden zu absolvieren, um die Lärmimmissionen in der Schweiz zu reduzieren.</p><p>6. Die Verteilung der Flugbewegungen ist, wie in der Botschaft zum Rüstungsprogramm 2012 erwähnt, Bestandteil des Stationierungskonzepts der Armee. Der Bundesrat wird die darauf basierende Anpassung des Sachplans Militär aus heutiger Sicht frühestens im Jahr 2014 verabschieden können.</p><p>7. Das Mitwirkungsverfahren nach Artikel 4 RPG zum Objektblatt Militärflugplatz Meiringen wurde Ende Februar 2012 abgeschlossen. Am 25. April 2012 hat der Bundesrat den Finanzrahmen für die Weiterentwicklung der Armee auf 4,7 Milliarden Franken festgelegt. Das VBS wird Standorte schliessen müssen, um diese Vorgabe einzuhalten. Es prüft im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee die Auswirkungen des Beschlusses vom 25. April 2012 auf den Militärflugplatz Meiringen und das weitere Vorgehen in Bezug auf das Objektblatt zum Militärflugplatz Meiringen.</p><p>8. Das Objektblatt zum Militärflugplatz Meiringen im Mitwirkungsentwurf vom August 2011 sieht maximal 5000 Bewegungen mit Kampfjets vor. Für die Ermittlung der entsprechenden Lärmbelastung im Objektblatt wurde mit 4500 Bewegungen mit F/A-18 und 500 Bewegungen mit Tiger F-5 gerechnet. Die Frage der Gripen-Bewegungen stellte sich bei der Erarbeitung des Objektblatts nicht, weil der Bundesrat damals noch keinen Typenentscheid getroffen hatte.</p><p>9. Das Objektblatt Meiringen im Sachplan Militär vom 28. Februar 2001 sieht maximal 10 500 Bewegungen mit Kampfjets vor. Die entsprechende Lärmberechnung basiert auf 2300 Bewegungen mit F/A-18 und 8200 mit Tiger F-5. Für die übrigen Jetflugplätze basiert der Sachplan Militär 2001 auf folgenden Jetbewegungen: Dübendorf 14 200 (davon 3000 F/A-18, 6600 F-5), Emmen 12 000 (davon 200 F/A-18, 8000 F-5), Payerne 20 300 (davon 7700 F/A-18, 10 000 F-5), Sion 8900 (davon 900 F/A-18, 3600 F-5). Die Differenz zum jeweiligen Total entfällt auf Bewegungen der beiden mittlerweile ausser Dienst gestellten Flugzeugtypen Mirage und Hawk.</p><p>10. Das Objektblatt aus dem Sachplan Militär vom 28. Februar 2001 basiert auf 2300 Bewegungen mit F/A-18. In den letzten Jahren wurden mit F/A-18 nie mehr als 4000 Bewegungen geflogen. Die Zahl schwankte aufgrund verschiedener Faktoren im Zeitraum von 2006 bis 2012 zwischen 3000 und 4000. Die Flugbewegungen entsprechen heute auf keinem der Militärflugplätze mehr den Festlegungen aus dem Sachplan Militär vom 28. Februar 2001. Die nötigen Anpassungen sind aus den in Antwort 1 erwähnten Gründen ausstehend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Jahr 2007 hat das VBS in einer Vernehmlassungsvorlage den Sachplan Militär sowie den Sachplan Waffen- und Schiessplätze komplett überarbeitet und in einen einzigen Sachplan Militär überführt. Der entsprechende Entwurf wurde der betroffenen Bevölkerung zur Mitwirkung und den Behörden zur Anhörung vorgelegt. Der Abschluss des Sachplanverfahrens war für 2008 angekündigt. Bis heute liegt jedoch kein neuer Sachplan Militär vor.</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat diese lange Verzögerung des Sachplanverfahrens?</p><p>2. Wann verabschiedet er den neuen Sachplan Militär? Wird er vorgängig die betroffene Bevölkerung erneut zur Mitwirkung einladen und die Behörden anhören?</p><p>3. Bildet der Sachplan Militär ein Planungsinstrument, oder dient er dazu, längst geschaffene raumwirksame Fakten nachträglich abzusegnen?</p><p>4. Hat das Stationierungskonzept der Luftwaffe Vorrang vor dem Sachplan Militär, oder setzt der Sachplan Militär den Rahmen?</p><p>5. Der Bundesrat sieht vor, die Flugbewegungen des Tiger F-5 durch jene des Gripen E zu ersetzen. Der Gripen verursacht physikalisch gesehen fünfmal mehr Lärm als der Tiger. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Lärmbelastung mit den Gripen nicht steigt? </p><p>6. Wann wird er die maximale Anzahl Gripen-Bewegungen auf den Flugplätzen Meiringen, Payerne, Sitten und allfällige weitere rechtskräftig im neuen Sachplan Militär und in den objektbezogenen Sachplanaussagen verabschieden? </p><p>7. Die öffentliche Mitwirkung zum Objektblatt Militärflugplatz Meiringen fand 2011 statt. Wann wird es vom Bundesrat verabschiedet?</p><p>8. Welche Flug-Sperrzeiten und welche maximale Anzahl Flugbewegungen sieht es für den Tiger, den F/A-18 und für den Gripen vor?</p><p>9. Welche maximale Anzahl Flugbewegungen sieht der immer noch gültige Sachplan Militär (SPM) vom 28. Februar 2001 für den Tiger und für den F/A-18 in Meiringen vor? Wie viele an anderen Standorten? </p><p>10. Ist es richtig, dass der SPM von 2001 in Meiringen maximal 2900 F/A-18-Bewegungen pro Jahr vorsieht, tatsächlich aber über 4000 F/A-18-Bewegungen jährlich geflogen werden? Falls ja: Ist die Luftwaffe nicht an den gültigen SPM gebunden?</p>
- Rückwirkungen der Kampfjetbeschaffung auf die Gesamtrevision des Sachplans Militär
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