Mehr Planungssicherheit, tiefere Kosten und weniger Bürokratie für die Landwirtschaft

ShortId
12.4228
Id
20124228
Updated
28.07.2023 08:11
Language
de
Title
Mehr Planungssicherheit, tiefere Kosten und weniger Bürokratie für die Landwirtschaft
AdditionalIndexing
55;landwirtschaftlicher Betrieb;Agrarrecht;Rechtssicherheit;Gesetzesproduktion;Agrarpolitik (speziell)
1
  • L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
  • L04K14010503, landwirtschaftlicher Betrieb
  • L04K05030207, Rechtssicherheit
  • L05K1401030203, Agrarrecht
  • L04K08070202, Gesetzesproduktion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Landwirtschaft benötigt mehr Planungssicherheit. Es steht im Widerspruch zu einer unternehmerischen Betriebsführung, wenn alle vier Jahre mit einer neuen Agrarpolitik die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft einschneidend verändert werden. Hinzu kommt, dass jede neue Agrarpolitik alle vier Jahre einen grossen Kostenschub zulasten der Landwirtschaft zur Folge hat und der administrative Aufwand massiv zunimmt. Die Landwirtschaft benötigt aus diesen Gründen mehr Zeit. Deshalb muss der Achtjahresrhythmus für die Beschlussfassung betreffend die wichtigsten Aufgabenbereiche der Landwirtschaft eingeführt werden.</p>
  • <p>Die Umsetzung der Schweizer Agrarpolitik erfolgt innerhalb einer Finanzperiode von vier Jahren und beruht auf Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG), das 1999 in Kraft trat. Zusammen mit der Anpassung der Zahlungsrahmen wurde bisher jeweils eine Teilrevision des LwG vorgenommen. Die Ziele, die 1996 in Artikel 104 der Bundesverfassung aufgenommen wurden, sollten so schrittweise erreicht werden. Dank dieser Weiterentwicklung der Agrarpolitik in gebündelten und realistischen Etappen konnte die Konkurrenzfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft nach und nach verbessert und die Sozialverträglichkeit dennoch gewahrt werden. Dies ist für alle Akteure die wirtschaftlich bessere Lösung als ein Prozess mit einer kontinuierlichen Anpassung oder mit allzu einschneidenden Änderungsschritten.</p><p>Der Bundesrat hat für die Agrarpolitik eine langfristige Strategie definiert, damit ihre Kontinuität und Stabilität gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Landwirtschaft im August 2010 das Diskussionspapier zur strategischen Ausrichtung der Agrarpolitik "Land- und Ernährungswirtschaft 2025" publiziert. Das Dokument wurde von den interessierten Kreisen gutgeheissen. Diese Strategie diente als Grundlage für die Ausarbeitung der Agrarpolitik 2014-2017 und wurde in die Botschaft des Bundesrates vom 1. Februar 2012 aufgenommen. Die Stabilität der Rahmenbedingungen und die finanzielle Unterstützung durch den Bund konnten so gesichert werden.</p><p>Der Vierjahresrhythmus für die Anpassung der Landwirtschaftsgesetzgebung an die nationalen und internationalen Entwicklungen ist angesichts des Planungsbedarfs der Landwirtinnen und Landwirte und im Hinblick auf die Umsetzung der parlamentarischen Mandate gerechtfertigt. Festzulegen, dass die Landwirtschaftsgesetzgebung nur alle acht Jahre abgeändert werden kann, hätte entscheidende Nachteile. Die Landwirtschaft ist nämlich nicht statisch. Sie entwickelt sich mit und innerhalb der Schweizer Wirtschaft und bewegt sich mit den internationalen Handelsströmen. Der in der Motion verlangte Achtjahresrhythmus hätte zur Folge, dass nötige Reformen in einem einzigen Schritt realisiert werden müssten. Ob solche Umwälzungen sozialverträglich umgesetzt werden könnten und ob sie die Landwirtschaftsbetriebe nicht vor erhebliche Probleme stellen würden, kann nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>Eine für acht Jahre fixierte Agrarpolitik würde darüber hinaus die Möglichkeiten zur Erfüllung der parlamentarischen Mandate zu stark einschränken. Zudem wären Kosten und administrativer Aufwand für alle Akteure wesentlich höher als bei einem Prozess von vier Jahren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beschlussfassung des Parlamentes im Sinne Gesetzgebung betreffend die wichtigsten Aufgabenbereiche der Landwirtschaft (Agrarpolitik) im Achtjahresrhythmus erfolgt.</p>
  • Mehr Planungssicherheit, tiefere Kosten und weniger Bürokratie für die Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Landwirtschaft benötigt mehr Planungssicherheit. Es steht im Widerspruch zu einer unternehmerischen Betriebsführung, wenn alle vier Jahre mit einer neuen Agrarpolitik die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft einschneidend verändert werden. Hinzu kommt, dass jede neue Agrarpolitik alle vier Jahre einen grossen Kostenschub zulasten der Landwirtschaft zur Folge hat und der administrative Aufwand massiv zunimmt. Die Landwirtschaft benötigt aus diesen Gründen mehr Zeit. Deshalb muss der Achtjahresrhythmus für die Beschlussfassung betreffend die wichtigsten Aufgabenbereiche der Landwirtschaft eingeführt werden.</p>
    • <p>Die Umsetzung der Schweizer Agrarpolitik erfolgt innerhalb einer Finanzperiode von vier Jahren und beruht auf Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG), das 1999 in Kraft trat. Zusammen mit der Anpassung der Zahlungsrahmen wurde bisher jeweils eine Teilrevision des LwG vorgenommen. Die Ziele, die 1996 in Artikel 104 der Bundesverfassung aufgenommen wurden, sollten so schrittweise erreicht werden. Dank dieser Weiterentwicklung der Agrarpolitik in gebündelten und realistischen Etappen konnte die Konkurrenzfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft nach und nach verbessert und die Sozialverträglichkeit dennoch gewahrt werden. Dies ist für alle Akteure die wirtschaftlich bessere Lösung als ein Prozess mit einer kontinuierlichen Anpassung oder mit allzu einschneidenden Änderungsschritten.</p><p>Der Bundesrat hat für die Agrarpolitik eine langfristige Strategie definiert, damit ihre Kontinuität und Stabilität gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Landwirtschaft im August 2010 das Diskussionspapier zur strategischen Ausrichtung der Agrarpolitik "Land- und Ernährungswirtschaft 2025" publiziert. Das Dokument wurde von den interessierten Kreisen gutgeheissen. Diese Strategie diente als Grundlage für die Ausarbeitung der Agrarpolitik 2014-2017 und wurde in die Botschaft des Bundesrates vom 1. Februar 2012 aufgenommen. Die Stabilität der Rahmenbedingungen und die finanzielle Unterstützung durch den Bund konnten so gesichert werden.</p><p>Der Vierjahresrhythmus für die Anpassung der Landwirtschaftsgesetzgebung an die nationalen und internationalen Entwicklungen ist angesichts des Planungsbedarfs der Landwirtinnen und Landwirte und im Hinblick auf die Umsetzung der parlamentarischen Mandate gerechtfertigt. Festzulegen, dass die Landwirtschaftsgesetzgebung nur alle acht Jahre abgeändert werden kann, hätte entscheidende Nachteile. Die Landwirtschaft ist nämlich nicht statisch. Sie entwickelt sich mit und innerhalb der Schweizer Wirtschaft und bewegt sich mit den internationalen Handelsströmen. Der in der Motion verlangte Achtjahresrhythmus hätte zur Folge, dass nötige Reformen in einem einzigen Schritt realisiert werden müssten. Ob solche Umwälzungen sozialverträglich umgesetzt werden könnten und ob sie die Landwirtschaftsbetriebe nicht vor erhebliche Probleme stellen würden, kann nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>Eine für acht Jahre fixierte Agrarpolitik würde darüber hinaus die Möglichkeiten zur Erfüllung der parlamentarischen Mandate zu stark einschränken. Zudem wären Kosten und administrativer Aufwand für alle Akteure wesentlich höher als bei einem Prozess von vier Jahren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beschlussfassung des Parlamentes im Sinne Gesetzgebung betreffend die wichtigsten Aufgabenbereiche der Landwirtschaft (Agrarpolitik) im Achtjahresrhythmus erfolgt.</p>
    • Mehr Planungssicherheit, tiefere Kosten und weniger Bürokratie für die Landwirtschaft

Back to List