Entschädigung für Biberschäden
- ShortId
-
12.4231
- Id
-
20124231
- Updated
-
28.07.2023 12:33
- Language
-
de
- Title
-
Entschädigung für Biberschäden
- AdditionalIndexing
-
52;freie Schlagwörter: Biber;Tierwelt;Uferschutz;Entschädigung;öffentliche Infrastruktur;Schutz der Tierwelt;Schaden
- 1
-
- L04K06030307, Tierwelt
- L05K0507020204, Schaden
- L05K0507020201, Entschädigung
- L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L05K0601040703, Uferschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Wiederansiedlung des Bibers in der Schweiz ist eine Erfolgsgeschichte. Bei der letzten Zählung im Jahr 2008 wurden mehr als 1600 Tiere gezählt. Mehr als 40 Prozent der Bibergebiete befinden sich heute entlang von Kleingewässern. Diese liegen meist in der Landwirtschaftszone, weshalb die Konflikte zwischen Mensch und Biber in den letzten Jahren zugenommen haben. Die Lebensweise des Bibers (Errichten von Dämmen und Graben von Erdbauten) führt gelegentlich zu Problemen. Die von den Bibern errichteten Dämme können die Drainageleitungen verstopfen, was zu Überschwemmungen der umliegenden landwirtschaftlichen Kulturen führen kann. Die Erdbauten, die der Biber in die Uferböschungen gräbt, liegen meist direkt unter Strassen, die dann einzustürzen drohen. Der Bund und die Kantone entschädigen die Schäden des Bibers an den Kulturen, sofern zumutbare Präventionsmassnahmen getroffen wurden. Die Kosten für Schäden an Infrastrukturen (Damm oder Strasse) hingegen müssen von den Eigentümerinnen und Eigentümern oder von den für den Unterhalt der Gewässer Verantwortlichen übernommen werden. Der Bund entschädigt zudem keine Präventionsmassnahmen.</p><p>Es ist klar, dass die zahlreichen Konflikte zwischen Mensch und Biber nicht entschärft oder gar aus dem Weg geräumt werden können, nur weil auch Infrastrukturschäden entschädigt werden. Es braucht dazu den guten Willen aller Beteiligten. Deshalb müssen unbedingt kantonale Programme zur Revitalisierung der Gewässer durchgeführt werden, die den Gewässern mehr Raum zugestehen. Die Revitalisierung bleibt die beste Lösung, um die Konflikte nachhaltig zu vermeiden.</p>
- <p>Die Rückkehr des Bibers in die Schweiz nach seiner Ausrottung vor rund 200 Jahren hat unterschiedliche Folgen. Zum einen fördert der Biber die Artenvielfalt im Gewässerraum und verbessert den Wasserrückhalt im Hochwasserschutz. Zum anderen führt die Biberaktivität aber auch zu Konflikten mit der Landnutzung und zur Schädigung gewässernaher Infrastrukturanlagen. So kann das Unterhöhlen der Steilufer den Einsturz gewässernaher Wege oder die Schwächung von Hochwasserschutzdämmen bewirken und das Aufstauen von Biberteichen zu Vernässungen in der Umgebung der Gewässer oder zum Rückstau landwirtschaftlicher Drainagesysteme führen.</p><p>Die Motionärin verlangt nun eine Änderung des Jagdgesetzes vom 20. Juni 1986 (JSG; SR 911.0), damit die Infrastrukturschäden des Bibers sowie deren Prävention entschädigt werden können. Der Bundesrat anerkennt zwar das Problem, ist aber der Ansicht, dass die heutigen Regelungen genügen, um adäquate Problemlösungen zu finden.</p><p>Infrastrukturschäden des Bibers entstehen praktisch ausnahmslos dort, wo die menschliche Nutzung zu nahe an die Gewässer reicht. Der Bund fördert bereits heute die Prävention solcher Schäden über die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung. Diese verpflichtet die Kantone zur Ausscheidung von Gewässerräumen sowie zur Revitalisierungsplanung für die Gewässer. Durch diese vom Bund finanziell geförderte räumliche Entflechtung zwischen schadengefährdeten Infrastrukturanlagen und dem Lebensraum des Bibers wird in Zukunft ein Grossteil der genannten Infrastrukturschäden präventiv verhindert. Ebenso beteiligt sich der Bund zur Sicherung des Hochwasserschutzes an der Finanzierung von funktions- und werterhaltenden Massnahmen an Hochwasserschutzdämmen, die durch Biber beschädigt wurden.</p><p>Zudem sieht das eidgenössische Jagdgesetz für die Kantone Massnahmen zur Prävention von Biberschäden vor. Insbesondere können problematische Biberdämme siphoniert oder entfernt werden, und nicht zuletzt besteht die Möglichkeit zur zeitlich befristeten Regulation von Biberbeständen an Gewässerabschnitten, wenn im öffentlichen Interesse stehende Anlagen gefährdet sind. Damit kann die Situation an besonders gefährdeten Gewässerabschnitten wirksam entspannt werden.</p><p>Die Überwälzung neuer Aufgaben auf den Bund wäre auch untrennbar mit der Ressourcenfrage verbunden. Die Einführung einer neuen Subvention zur Entschädigung von Infrastrukturschäden des Bibers sowie deren Prävention hätte für den Bund Mehrausgaben im Umfang von schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Franken zur Folge. Eine genaue Abschätzung ist aufgrund einer fehlenden Statistik nicht möglich. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes in den kommenden Jahren und des vor diesem Hintergrund beschlossenen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 sieht der Bundesrat keinen Spielraum für neue Subventionen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Biber und sein Lebensraum stehen unter Schutz, aber die Akzeptanz des Bibers muss verstärkt werden, namentlich mit Massnahmen zur Schadensprävention und mit der Entschädigung von Schäden an den Infrastrukturen. Die grosse Beliebtheit, die der Biber geniesst, kann noch weiter verbessert werden, wenn sich der Bund und die Kantone an den Kosten für Präventionsmassnahmen beteiligen, insbesondere an Massnahmen zum Schutz der Infrastrukturen und an der Entschädigung von Schäden, die Biber an den Infrastrukturen anrichten. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, eine entsprechende Änderung des Jagdgesetzes vorzulegen.</p>
- Entschädigung für Biberschäden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Wiederansiedlung des Bibers in der Schweiz ist eine Erfolgsgeschichte. Bei der letzten Zählung im Jahr 2008 wurden mehr als 1600 Tiere gezählt. Mehr als 40 Prozent der Bibergebiete befinden sich heute entlang von Kleingewässern. Diese liegen meist in der Landwirtschaftszone, weshalb die Konflikte zwischen Mensch und Biber in den letzten Jahren zugenommen haben. Die Lebensweise des Bibers (Errichten von Dämmen und Graben von Erdbauten) führt gelegentlich zu Problemen. Die von den Bibern errichteten Dämme können die Drainageleitungen verstopfen, was zu Überschwemmungen der umliegenden landwirtschaftlichen Kulturen führen kann. Die Erdbauten, die der Biber in die Uferböschungen gräbt, liegen meist direkt unter Strassen, die dann einzustürzen drohen. Der Bund und die Kantone entschädigen die Schäden des Bibers an den Kulturen, sofern zumutbare Präventionsmassnahmen getroffen wurden. Die Kosten für Schäden an Infrastrukturen (Damm oder Strasse) hingegen müssen von den Eigentümerinnen und Eigentümern oder von den für den Unterhalt der Gewässer Verantwortlichen übernommen werden. Der Bund entschädigt zudem keine Präventionsmassnahmen.</p><p>Es ist klar, dass die zahlreichen Konflikte zwischen Mensch und Biber nicht entschärft oder gar aus dem Weg geräumt werden können, nur weil auch Infrastrukturschäden entschädigt werden. Es braucht dazu den guten Willen aller Beteiligten. Deshalb müssen unbedingt kantonale Programme zur Revitalisierung der Gewässer durchgeführt werden, die den Gewässern mehr Raum zugestehen. Die Revitalisierung bleibt die beste Lösung, um die Konflikte nachhaltig zu vermeiden.</p>
- <p>Die Rückkehr des Bibers in die Schweiz nach seiner Ausrottung vor rund 200 Jahren hat unterschiedliche Folgen. Zum einen fördert der Biber die Artenvielfalt im Gewässerraum und verbessert den Wasserrückhalt im Hochwasserschutz. Zum anderen führt die Biberaktivität aber auch zu Konflikten mit der Landnutzung und zur Schädigung gewässernaher Infrastrukturanlagen. So kann das Unterhöhlen der Steilufer den Einsturz gewässernaher Wege oder die Schwächung von Hochwasserschutzdämmen bewirken und das Aufstauen von Biberteichen zu Vernässungen in der Umgebung der Gewässer oder zum Rückstau landwirtschaftlicher Drainagesysteme führen.</p><p>Die Motionärin verlangt nun eine Änderung des Jagdgesetzes vom 20. Juni 1986 (JSG; SR 911.0), damit die Infrastrukturschäden des Bibers sowie deren Prävention entschädigt werden können. Der Bundesrat anerkennt zwar das Problem, ist aber der Ansicht, dass die heutigen Regelungen genügen, um adäquate Problemlösungen zu finden.</p><p>Infrastrukturschäden des Bibers entstehen praktisch ausnahmslos dort, wo die menschliche Nutzung zu nahe an die Gewässer reicht. Der Bund fördert bereits heute die Prävention solcher Schäden über die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung. Diese verpflichtet die Kantone zur Ausscheidung von Gewässerräumen sowie zur Revitalisierungsplanung für die Gewässer. Durch diese vom Bund finanziell geförderte räumliche Entflechtung zwischen schadengefährdeten Infrastrukturanlagen und dem Lebensraum des Bibers wird in Zukunft ein Grossteil der genannten Infrastrukturschäden präventiv verhindert. Ebenso beteiligt sich der Bund zur Sicherung des Hochwasserschutzes an der Finanzierung von funktions- und werterhaltenden Massnahmen an Hochwasserschutzdämmen, die durch Biber beschädigt wurden.</p><p>Zudem sieht das eidgenössische Jagdgesetz für die Kantone Massnahmen zur Prävention von Biberschäden vor. Insbesondere können problematische Biberdämme siphoniert oder entfernt werden, und nicht zuletzt besteht die Möglichkeit zur zeitlich befristeten Regulation von Biberbeständen an Gewässerabschnitten, wenn im öffentlichen Interesse stehende Anlagen gefährdet sind. Damit kann die Situation an besonders gefährdeten Gewässerabschnitten wirksam entspannt werden.</p><p>Die Überwälzung neuer Aufgaben auf den Bund wäre auch untrennbar mit der Ressourcenfrage verbunden. Die Einführung einer neuen Subvention zur Entschädigung von Infrastrukturschäden des Bibers sowie deren Prävention hätte für den Bund Mehrausgaben im Umfang von schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Franken zur Folge. Eine genaue Abschätzung ist aufgrund einer fehlenden Statistik nicht möglich. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes in den kommenden Jahren und des vor diesem Hintergrund beschlossenen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 sieht der Bundesrat keinen Spielraum für neue Subventionen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Biber und sein Lebensraum stehen unter Schutz, aber die Akzeptanz des Bibers muss verstärkt werden, namentlich mit Massnahmen zur Schadensprävention und mit der Entschädigung von Schäden an den Infrastrukturen. Die grosse Beliebtheit, die der Biber geniesst, kann noch weiter verbessert werden, wenn sich der Bund und die Kantone an den Kosten für Präventionsmassnahmen beteiligen, insbesondere an Massnahmen zum Schutz der Infrastrukturen und an der Entschädigung von Schäden, die Biber an den Infrastrukturen anrichten. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, eine entsprechende Änderung des Jagdgesetzes vorzulegen.</p>
- Entschädigung für Biberschäden
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