Neue Kleinwasserkraftwerke. Förderbeiträge von 200 bis über 400 Prozent

ShortId
12.4237
Id
20124237
Updated
28.07.2023 08:48
Language
de
Title
Neue Kleinwasserkraftwerke. Förderbeiträge von 200 bis über 400 Prozent
AdditionalIndexing
66;52;Wassernutzung;Wasserkraftwerk;Kleinkraftwerk;Einspeisevergütung;energetische Sanierung von Gebäuden;Wasserlauf;Energieprogramm;Kosten-Wirksamkeits-Analyse;Gewässerschutz
1
  • L04K17030204, Kleinkraftwerk
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L06K070302020502, Kosten-Wirksamkeits-Analyse
  • L04K17010110, Energieprogramm
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L04K06030110, Wasserlauf
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Energiebereich betragen die Fördersätze 40 Prozent, "ausnahmsweise" 60 Prozent (Art. 14 EnG). In der Regel wird mit der Förderung versucht, mit dem geringsten Beitrag eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen. Bei der Förderung von neuen Kleinwasserkraftwerken (KWKW) scheint das umgekehrte Prinzip zu gelten: mit dem höchsten Millionenbeitrag den kleinsten Energieertrag generieren. Der Bundesrat erklärte 2007, dass rund 15 800 Kilometer Flussstrecken "teilweise oder ganz trockengelegt" seien. Obwohl etwa 95 Prozent der Wasserkraft bereits genutzt sind, werden über 400 neue KWKW mit jährlich 100 Millionen Franken gefördert. In 25 Jahren werden somit 2,5 Milliarden Franken für 1 Terawattstunde pro Jahr bezahlt. Entsprechend exorbitant hoch liegen KWKW-Förderbeiträge zwischen 200 Prozent bis über 400 Prozent, wie z. B.: Investitionskosten von 0,45 Millionen Franken für 0,3 Gigawattstunden pro Jahr, KEV-Beitrag: 25,54 Rappen pro Kilowattstunde bei Gestehungskosten von "nur" 15,9 Rappen pro Kilowattstunde: Förderung 425,6 Prozent; oder Investitionskosten: 41,1 Millionen - KEV-Beiträge: 85,3 Millionen Franken: Förderung 207 Prozent. Mit dieser unverhältnismässigen Förderung werden natürliche Flusslandschaften und oft national geschützte BLN-Gebiete beeinträchtigt oder zerstört.</p><p>Am 14. November 2012 bestätigte der Bundesrat, dass "der Ersatz von Elektrowiderstandsheizungen ... eine wichtige Massnahme im Bereich Energieeffizienz" sei und dass im Gebäudebereich allein mit dem Minergie-P-Standard "bis 90 Terawattstunden pro Jahr an Heizenergie gesenkt" (Interpellation Wehrli, 24. November 2010) werden können: also 90-mal mehr als mit KWKW, und davon bis etwa 5 Terawattstunden pro Jahr Heizstrom! Minergie-P-/Plus-Energie-Bauten (PEB) erzeugen heute Stromüberschüsse von über 200 Prozent pro Wohn- oder Geschäftshaus, wie die EW bestätigen; insgesamt sind mindestens 125 Terawattstunden pro Jahr substituierbar (vgl. Schweizerischer Solarpreis 2012). Aber mit bloss 300 bzw. 600 Millionen Franken bei jährlichen Hochbauinvestitionen von über 40 Milliarden Franken (2011) beträgt die Effizienzförderung im Hochbau weniger als 1 Prozent - im Gegensatz zur 200- bis 400-prozentigen KWKW-Förderung. Mit derselben KWKW-Förderung im Minergie-P-/PEB-Bereich können rund 3,66 Terawattstunden pro Jahr Wärmeenergie substituiert und etwa 0,83 Terawattstunden pro Jahr Strom erzeugt werden.</p>
  • <p>Energieeffizienzmassnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Energiestrategie 2050. Mit einem Anteil von rund 46 Prozent am inländischen Energieverbrauch spielt der Schweizer Gebäudepark dabei eine wichtige Rolle. Insbesondere bei den bestehenden Gebäuden sind die Effizienzpotenziale gross. Die Rate der energetischen Gebäudesanierungen ist nach wie vor tief. Es sind denn auch verschiedene Massnahmen vorgesehen, damit der Gesamtenergieverbrauch (inkl. Strom) im Gebäudebereich bis 2050 um 28 Terawattstunden reduziert werden kann. Massnahmen im Gebäudebereich liegen allerdings im Kompetenzbereich der Kantone. Der Bund nimmt diesbezüglich eine koordinierende Rolle ein.</p><p>Die Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz alleine reichen nicht aus, um die wegfallende Energie aus den Kernkraftwerken vollständig zu kompensieren. Der kumulative Ausbau der erneuerbaren Energien nimmt deshalb eine weitere zentrale Rolle ein. Dazu gehört auch die Kleinwasserkraft. Ihr Ausbaupotenzial wurde im Rahmen einer Studie und in Zusammenarbeit mit den Kantonen, verschiedenen Bundesstellen, Umweltverbänden und Vertretern aus der Wissenschaft sowie der Strombranche ermittelt. Um dieses Potenzial ausschöpfen zu können, braucht es eine geeignete Förderung.</p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Ziele der Energiestrategie 2050 nur durch eine Kombination von Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (auch im Gebäudebereich) und zur Förderung von erneuerbaren Energien erreicht werden können. Aus diesem Grund ist er nicht der Ansicht, dass eine optimalere Effizienzfinanzierung im Gebäudebereich den Energiezielen sowie dem Prinzip der Verhältnismässigkeit besser entspricht als die Förderung der Kleinwasserkraft. Zur Illustration: Im Jahr 2011 haben 239 Kleinwasserkraftanlagen (KWKW) knapp 370 Gigawattstunden zu einem durchschnittlichen Einspeisetarif von 17 Rappen pro Kilowattstunde produziert. Der durchschnittliche Einspeisetarif aller Anlagen mit kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) lag 2011 bei rund 22 Rappen pro Kilowattstunde. Insgesamt wurden mit diesen Anlagen knapp 722 Gigawattstunden Elektrizität produziert. Die Kleinwasserkraft leistete somit einen mengenmässig und wirtschaftlich interessanten Beitrag an die KEV-Stromproduktion. Die Konzessions- und Bewilligungsverfahren der zuständigen Behörden gewährleisten, dass die aus der Produktion resultierenden negativen Auswirkungen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Konzessions- und Bewilligungsverfahren basieren u. a. auf den geltenden Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebungen.</p><p>2. Die Produktion von erneuerbaren Energien ist relativ einfach mittels Elektrozähler am Einspeisepunkt ins Stromnetz zu messen. Die Energieeinsparung bei einer energetischen Gebäudesanierung ist abhängig vom aktuellen Gebäudezustand und vom Betriebsregime. Der Energiebedarf eines Gebäudes und die Energieeinsparung einer energetischen Gebäudesanierung können nicht vom Benutzerverhalten entkoppelt werden. Eine genaue Ermittlung der durch eine energetische Gebäudesanierung erreichten und somit zu vergütenden Energieeinsparmenge je Bauprojekt ist nicht möglich. Pauschalbeiträge (Unterstützungsbeiträge pro Quadratmeter), wie sie heute beim Gebäudeprogramm beantragt werden können, sind besser geeignet. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 soll darum dieser Weg weiterverfolgt und ausgebaut werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Entspricht eine optimalere Effizienzfinanzierung im Gebäudebereich mit kantonalem Vollzug den Energiezielen des Bundesrates und dem Verhältnismässigkeitsprinzip nicht besser als die 200- bis 400-prozentige Förderung von Kleinwasserkraftwerken?</p><p>2. Was meint er zu einer entsprechend effizienteren Gebäude-KEV?</p>
  • Neue Kleinwasserkraftwerke. Förderbeiträge von 200 bis über 400 Prozent
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Energiebereich betragen die Fördersätze 40 Prozent, "ausnahmsweise" 60 Prozent (Art. 14 EnG). In der Regel wird mit der Förderung versucht, mit dem geringsten Beitrag eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen. Bei der Förderung von neuen Kleinwasserkraftwerken (KWKW) scheint das umgekehrte Prinzip zu gelten: mit dem höchsten Millionenbeitrag den kleinsten Energieertrag generieren. Der Bundesrat erklärte 2007, dass rund 15 800 Kilometer Flussstrecken "teilweise oder ganz trockengelegt" seien. Obwohl etwa 95 Prozent der Wasserkraft bereits genutzt sind, werden über 400 neue KWKW mit jährlich 100 Millionen Franken gefördert. In 25 Jahren werden somit 2,5 Milliarden Franken für 1 Terawattstunde pro Jahr bezahlt. Entsprechend exorbitant hoch liegen KWKW-Förderbeiträge zwischen 200 Prozent bis über 400 Prozent, wie z. B.: Investitionskosten von 0,45 Millionen Franken für 0,3 Gigawattstunden pro Jahr, KEV-Beitrag: 25,54 Rappen pro Kilowattstunde bei Gestehungskosten von "nur" 15,9 Rappen pro Kilowattstunde: Förderung 425,6 Prozent; oder Investitionskosten: 41,1 Millionen - KEV-Beiträge: 85,3 Millionen Franken: Förderung 207 Prozent. Mit dieser unverhältnismässigen Förderung werden natürliche Flusslandschaften und oft national geschützte BLN-Gebiete beeinträchtigt oder zerstört.</p><p>Am 14. November 2012 bestätigte der Bundesrat, dass "der Ersatz von Elektrowiderstandsheizungen ... eine wichtige Massnahme im Bereich Energieeffizienz" sei und dass im Gebäudebereich allein mit dem Minergie-P-Standard "bis 90 Terawattstunden pro Jahr an Heizenergie gesenkt" (Interpellation Wehrli, 24. November 2010) werden können: also 90-mal mehr als mit KWKW, und davon bis etwa 5 Terawattstunden pro Jahr Heizstrom! Minergie-P-/Plus-Energie-Bauten (PEB) erzeugen heute Stromüberschüsse von über 200 Prozent pro Wohn- oder Geschäftshaus, wie die EW bestätigen; insgesamt sind mindestens 125 Terawattstunden pro Jahr substituierbar (vgl. Schweizerischer Solarpreis 2012). Aber mit bloss 300 bzw. 600 Millionen Franken bei jährlichen Hochbauinvestitionen von über 40 Milliarden Franken (2011) beträgt die Effizienzförderung im Hochbau weniger als 1 Prozent - im Gegensatz zur 200- bis 400-prozentigen KWKW-Förderung. Mit derselben KWKW-Förderung im Minergie-P-/PEB-Bereich können rund 3,66 Terawattstunden pro Jahr Wärmeenergie substituiert und etwa 0,83 Terawattstunden pro Jahr Strom erzeugt werden.</p>
    • <p>Energieeffizienzmassnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Energiestrategie 2050. Mit einem Anteil von rund 46 Prozent am inländischen Energieverbrauch spielt der Schweizer Gebäudepark dabei eine wichtige Rolle. Insbesondere bei den bestehenden Gebäuden sind die Effizienzpotenziale gross. Die Rate der energetischen Gebäudesanierungen ist nach wie vor tief. Es sind denn auch verschiedene Massnahmen vorgesehen, damit der Gesamtenergieverbrauch (inkl. Strom) im Gebäudebereich bis 2050 um 28 Terawattstunden reduziert werden kann. Massnahmen im Gebäudebereich liegen allerdings im Kompetenzbereich der Kantone. Der Bund nimmt diesbezüglich eine koordinierende Rolle ein.</p><p>Die Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz alleine reichen nicht aus, um die wegfallende Energie aus den Kernkraftwerken vollständig zu kompensieren. Der kumulative Ausbau der erneuerbaren Energien nimmt deshalb eine weitere zentrale Rolle ein. Dazu gehört auch die Kleinwasserkraft. Ihr Ausbaupotenzial wurde im Rahmen einer Studie und in Zusammenarbeit mit den Kantonen, verschiedenen Bundesstellen, Umweltverbänden und Vertretern aus der Wissenschaft sowie der Strombranche ermittelt. Um dieses Potenzial ausschöpfen zu können, braucht es eine geeignete Förderung.</p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Ziele der Energiestrategie 2050 nur durch eine Kombination von Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (auch im Gebäudebereich) und zur Förderung von erneuerbaren Energien erreicht werden können. Aus diesem Grund ist er nicht der Ansicht, dass eine optimalere Effizienzfinanzierung im Gebäudebereich den Energiezielen sowie dem Prinzip der Verhältnismässigkeit besser entspricht als die Förderung der Kleinwasserkraft. Zur Illustration: Im Jahr 2011 haben 239 Kleinwasserkraftanlagen (KWKW) knapp 370 Gigawattstunden zu einem durchschnittlichen Einspeisetarif von 17 Rappen pro Kilowattstunde produziert. Der durchschnittliche Einspeisetarif aller Anlagen mit kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) lag 2011 bei rund 22 Rappen pro Kilowattstunde. Insgesamt wurden mit diesen Anlagen knapp 722 Gigawattstunden Elektrizität produziert. Die Kleinwasserkraft leistete somit einen mengenmässig und wirtschaftlich interessanten Beitrag an die KEV-Stromproduktion. Die Konzessions- und Bewilligungsverfahren der zuständigen Behörden gewährleisten, dass die aus der Produktion resultierenden negativen Auswirkungen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Konzessions- und Bewilligungsverfahren basieren u. a. auf den geltenden Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebungen.</p><p>2. Die Produktion von erneuerbaren Energien ist relativ einfach mittels Elektrozähler am Einspeisepunkt ins Stromnetz zu messen. Die Energieeinsparung bei einer energetischen Gebäudesanierung ist abhängig vom aktuellen Gebäudezustand und vom Betriebsregime. Der Energiebedarf eines Gebäudes und die Energieeinsparung einer energetischen Gebäudesanierung können nicht vom Benutzerverhalten entkoppelt werden. Eine genaue Ermittlung der durch eine energetische Gebäudesanierung erreichten und somit zu vergütenden Energieeinsparmenge je Bauprojekt ist nicht möglich. Pauschalbeiträge (Unterstützungsbeiträge pro Quadratmeter), wie sie heute beim Gebäudeprogramm beantragt werden können, sind besser geeignet. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 soll darum dieser Weg weiterverfolgt und ausgebaut werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Entspricht eine optimalere Effizienzfinanzierung im Gebäudebereich mit kantonalem Vollzug den Energiezielen des Bundesrates und dem Verhältnismässigkeitsprinzip nicht besser als die 200- bis 400-prozentige Förderung von Kleinwasserkraftwerken?</p><p>2. Was meint er zu einer entsprechend effizienteren Gebäude-KEV?</p>
    • Neue Kleinwasserkraftwerke. Förderbeiträge von 200 bis über 400 Prozent

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