Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen. Politik des Bundesrates für die nächsten zehn Jahre
- ShortId
-
12.4242
- Id
-
20124242
- Updated
-
27.07.2023 19:34
- Language
-
de
- Title
-
Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen. Politik des Bundesrates für die nächsten zehn Jahre
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylrecht;Flüchtlingsbetreuung;Kompetenzregelung;Asylpolitik;Kontrolle der Zuwanderungen;mengenmässige Beschränkung
- 1
-
- L03K010801, Asylpolitik
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L06K070102010103, mengenmässige Beschränkung
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L04K01080102, Asylrecht
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat von 1950 bis 2005 regelmässig besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in Gruppen aufgenommen. 2005 hat das Parlament auf Antrag des Bundesrates im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2004 beschlossen, aus finanzpolitischen Gründen bis auf Weiteres keine grösseren Flüchtlingsgruppen mehr aufzunehmen. Allerdings wurde seither auf Antrag des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) wiederholt kleineren Gruppen von Flüchtlingen in der Schweiz Schutz gewährt.</p><p>Die Entscheidkompetenz für die Aufnahme von kleineren Flüchtlingsgruppen liegt gemäss Artikel 56 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) beim EJPD. Der Bundesrat entscheidet über die Aufnahme grösserer Flüchtlingsgruppen.</p><p>1. Der Bundesrat hat 2013 zum Ziel, ein umfassendes Konzept zur Aufnahme von Flüchtlingsgruppen zu erarbeiten. Dabei ist eine Zusammenarbeit sowohl mit den Kantonen/Gemeinden als auch mit dem UNHCR sicherzustellen.</p><p>2. Grundsätzlich entsprechen die Kosten für die Integration von Flüchtlingsgruppen aus dem Ausland denjenigen, welche sich aus der Anerkennung von Asylsuchenden als Flüchtlinge im ordentlichen Asylverfahren ergeben. Die administrativen Kosten für die Durchführung von Asylverfahren entfallen demgegenüber weitgehend. Zusätzliche Kosten ergeben sich aus dem Auswahlverfahren vor Ort und den Kosten der Einreise. Diese sind von verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb sie je nach Fallkonstellation variieren. Die Kosten des geplanten Aufnahmekonzepts und deren Finanzierung können erst dann quantifiziert werden, wenn über die Eckwerte des Aufnahmekonzepts Klarheit besteht.</p><p>3. Siehe Antwort auf Frage 1.</p><p>4. Ausgewählt werden nur Personen, die vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt wurden und aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit zur Aufnahme in einem Drittstaat vorgeschlagen werden. Liegen Indizien für die Beteiligung an schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen vor, so finden die Personen keine Aufnahme. Allfällige weitere Kriterien werden im Rahmen der unter Antwort 1 erwähnten konzeptuellen Arbeiten geprüft.</p><p>5. Auch wenn ein direkter Zusammenhang nicht besteht, war und ist es das Ziel beider Instrumente, schutzbedürftigen Personen Zuflucht zu gewähren. Allerdings bietet die gezielte Aufnahme von Flüchtlingsgruppen Vorteile gegenüber dem Botschaftsverfahren. Der Zugang zum Botschaftsverfahren hing vom individuellen Gesuch der betroffenen Personen ab. Die administrativen Kosten dieser Asylverfahren waren für die Schweiz hoch. Die Politik der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen bietet demgegenüber die Möglichkeit, schutzbedürftige und gefährdete Personen nach einheitlichen Kriterien zu identifizieren und schnell und kostengünstiger aufzunehmen.</p><p>6. Bei der vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen gemäss den Artikeln 66ff. AsylG handelt es sich um eine Massnahme, die für Krisensituationen und für eine Massenflucht vorgesehen ist. Grundsätzlich müssen diese Personen nach der Aufhebung des vorübergehenden Schutzes die Schweiz wieder verlassen (vgl. Art. 76 AsylG). Bei der Gewährung von Asyl für Gruppen gemäss Artikel 56 AsylG handelt es sich um eine permanente Schutzgewährung, die als Ziel hat, die aufgenommenen Flüchtlinge in der Schweiz zu integrieren.</p><p>7. Diesen Flüchtlingen wird in der Schweiz Asyl nach Artikel 56 AsylG gewährt. Sie sind Flüchtlingen gleichgestellt, denen im Inlandverfahren nach Artikel 3 und Artikel 49 Asyl gewährt wird.</p><p>8. Eine neue Kommunikationsstrategie wird dann formuliert werden, wenn über die Ausgestaltung der zukünftigen Politik zur Aufnahme von Flüchtlingsgruppen entschieden wird.</p><p>9. Neben den traditionellen Resettlement-Staaten USA (44 000 Plätze), Kanada (7000) und Australien (6000) verfügen gegen 20 europäische Staaten über Programme mit jährlichen Quoten für die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen. Zu erwähnen sind beispielsweise Schweden (1900 Plätze), Norwegen (1120), Dänemark (500) und Deutschland (300). Das UNHCR unterbreitet Resettlement-willigen Staaten Gesuche zur Aufnahme von vulnerablen Flüchtlingen. Diese Dossiers werden von den Aufnahmestaaten geprüft. Zudem werden die Personen nach einer Vorauswahl im Regelfall von den zuständigen nationalen Behörden befragt. Bei Gutheissung wird die Einreise und Aufnahme der Personen vorbereitet. In der Schweiz setzt dies zudem Absprachen mit aufnahmebereiten Kantonen voraus.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach einem Unterbruch von mehreren Jahren hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beschlossen, wieder Kontingentsflüchtlinge aufzunehmen. Im Rahmen der Kompetenzen des EJPD wurde beispielsweise bereits im September 2012 eine Gruppe syrischer Flüchtlinge aufgenommen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Politik wird er in diesem Bereich in den nächsten zehn Jahren verfolgen?</p><p>2. Welche Kosten verursacht diese Politik, und wie soll sie finanziert oder kompensiert werden?</p><p>3. Beabsichtigt das EJPD, im Rahmen seiner Kompetenzen die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen mit weniger als 100 Personen auch weiterhin zu bewilligen? Wird auch die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen mit mehr als 100 Personen in Betracht gezogen?</p><p>4. Anhand welcher Kriterien werden diese Flüchtlingsgruppen ausgewählt?</p><p>5. Will er durch die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen die Tatsache wettmachen, dass an einer Schweizer Botschaft keine Asylgesuche mehr eingereicht werden können? </p><p>6. Welchen Unterschied macht der Bundesrat zwischen der vorläufigen Aufnahme von Gruppen von Personen und dem Asyl für Flüchtlingsgruppen?</p><p>7. Wie lautet der genaue Status, der den aufgenommenen Kontingentsflüchtlingen in der Schweiz gewährt wird?</p><p>8. Welche aktive Kommunikationspolitik gegenüber der Schweizer Bevölkerung plant er, damit seine neue Politik in Bezug auf die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen trotz der explodierenden Zahl individueller Asylgesuche Akzeptanz findet?</p><p>9. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) in diesem Bereich, und wie werden die Flüchtlinge auf diejenigen Länder aufgeteilt, die Flüchtlingsgruppen aufnehmen?</p>
- Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen. Politik des Bundesrates für die nächsten zehn Jahre
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz hat von 1950 bis 2005 regelmässig besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in Gruppen aufgenommen. 2005 hat das Parlament auf Antrag des Bundesrates im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2004 beschlossen, aus finanzpolitischen Gründen bis auf Weiteres keine grösseren Flüchtlingsgruppen mehr aufzunehmen. Allerdings wurde seither auf Antrag des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) wiederholt kleineren Gruppen von Flüchtlingen in der Schweiz Schutz gewährt.</p><p>Die Entscheidkompetenz für die Aufnahme von kleineren Flüchtlingsgruppen liegt gemäss Artikel 56 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) beim EJPD. Der Bundesrat entscheidet über die Aufnahme grösserer Flüchtlingsgruppen.</p><p>1. Der Bundesrat hat 2013 zum Ziel, ein umfassendes Konzept zur Aufnahme von Flüchtlingsgruppen zu erarbeiten. Dabei ist eine Zusammenarbeit sowohl mit den Kantonen/Gemeinden als auch mit dem UNHCR sicherzustellen.</p><p>2. Grundsätzlich entsprechen die Kosten für die Integration von Flüchtlingsgruppen aus dem Ausland denjenigen, welche sich aus der Anerkennung von Asylsuchenden als Flüchtlinge im ordentlichen Asylverfahren ergeben. Die administrativen Kosten für die Durchführung von Asylverfahren entfallen demgegenüber weitgehend. Zusätzliche Kosten ergeben sich aus dem Auswahlverfahren vor Ort und den Kosten der Einreise. Diese sind von verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb sie je nach Fallkonstellation variieren. Die Kosten des geplanten Aufnahmekonzepts und deren Finanzierung können erst dann quantifiziert werden, wenn über die Eckwerte des Aufnahmekonzepts Klarheit besteht.</p><p>3. Siehe Antwort auf Frage 1.</p><p>4. Ausgewählt werden nur Personen, die vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt wurden und aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit zur Aufnahme in einem Drittstaat vorgeschlagen werden. Liegen Indizien für die Beteiligung an schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen vor, so finden die Personen keine Aufnahme. Allfällige weitere Kriterien werden im Rahmen der unter Antwort 1 erwähnten konzeptuellen Arbeiten geprüft.</p><p>5. Auch wenn ein direkter Zusammenhang nicht besteht, war und ist es das Ziel beider Instrumente, schutzbedürftigen Personen Zuflucht zu gewähren. Allerdings bietet die gezielte Aufnahme von Flüchtlingsgruppen Vorteile gegenüber dem Botschaftsverfahren. Der Zugang zum Botschaftsverfahren hing vom individuellen Gesuch der betroffenen Personen ab. Die administrativen Kosten dieser Asylverfahren waren für die Schweiz hoch. Die Politik der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen bietet demgegenüber die Möglichkeit, schutzbedürftige und gefährdete Personen nach einheitlichen Kriterien zu identifizieren und schnell und kostengünstiger aufzunehmen.</p><p>6. Bei der vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen gemäss den Artikeln 66ff. AsylG handelt es sich um eine Massnahme, die für Krisensituationen und für eine Massenflucht vorgesehen ist. Grundsätzlich müssen diese Personen nach der Aufhebung des vorübergehenden Schutzes die Schweiz wieder verlassen (vgl. Art. 76 AsylG). Bei der Gewährung von Asyl für Gruppen gemäss Artikel 56 AsylG handelt es sich um eine permanente Schutzgewährung, die als Ziel hat, die aufgenommenen Flüchtlinge in der Schweiz zu integrieren.</p><p>7. Diesen Flüchtlingen wird in der Schweiz Asyl nach Artikel 56 AsylG gewährt. Sie sind Flüchtlingen gleichgestellt, denen im Inlandverfahren nach Artikel 3 und Artikel 49 Asyl gewährt wird.</p><p>8. Eine neue Kommunikationsstrategie wird dann formuliert werden, wenn über die Ausgestaltung der zukünftigen Politik zur Aufnahme von Flüchtlingsgruppen entschieden wird.</p><p>9. Neben den traditionellen Resettlement-Staaten USA (44 000 Plätze), Kanada (7000) und Australien (6000) verfügen gegen 20 europäische Staaten über Programme mit jährlichen Quoten für die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen. Zu erwähnen sind beispielsweise Schweden (1900 Plätze), Norwegen (1120), Dänemark (500) und Deutschland (300). Das UNHCR unterbreitet Resettlement-willigen Staaten Gesuche zur Aufnahme von vulnerablen Flüchtlingen. Diese Dossiers werden von den Aufnahmestaaten geprüft. Zudem werden die Personen nach einer Vorauswahl im Regelfall von den zuständigen nationalen Behörden befragt. Bei Gutheissung wird die Einreise und Aufnahme der Personen vorbereitet. In der Schweiz setzt dies zudem Absprachen mit aufnahmebereiten Kantonen voraus.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach einem Unterbruch von mehreren Jahren hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beschlossen, wieder Kontingentsflüchtlinge aufzunehmen. Im Rahmen der Kompetenzen des EJPD wurde beispielsweise bereits im September 2012 eine Gruppe syrischer Flüchtlinge aufgenommen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Politik wird er in diesem Bereich in den nächsten zehn Jahren verfolgen?</p><p>2. Welche Kosten verursacht diese Politik, und wie soll sie finanziert oder kompensiert werden?</p><p>3. Beabsichtigt das EJPD, im Rahmen seiner Kompetenzen die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen mit weniger als 100 Personen auch weiterhin zu bewilligen? Wird auch die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen mit mehr als 100 Personen in Betracht gezogen?</p><p>4. Anhand welcher Kriterien werden diese Flüchtlingsgruppen ausgewählt?</p><p>5. Will er durch die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen die Tatsache wettmachen, dass an einer Schweizer Botschaft keine Asylgesuche mehr eingereicht werden können? </p><p>6. Welchen Unterschied macht der Bundesrat zwischen der vorläufigen Aufnahme von Gruppen von Personen und dem Asyl für Flüchtlingsgruppen?</p><p>7. Wie lautet der genaue Status, der den aufgenommenen Kontingentsflüchtlingen in der Schweiz gewährt wird?</p><p>8. Welche aktive Kommunikationspolitik gegenüber der Schweizer Bevölkerung plant er, damit seine neue Politik in Bezug auf die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen trotz der explodierenden Zahl individueller Asylgesuche Akzeptanz findet?</p><p>9. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) in diesem Bereich, und wie werden die Flüchtlinge auf diejenigen Länder aufgeteilt, die Flüchtlingsgruppen aufnehmen?</p>
- Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen. Politik des Bundesrates für die nächsten zehn Jahre
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