Auswirkung von gemischten Gesellschaften und Sitzgesellschaften auf die Wirtschaft der Kantone

ShortId
12.4243
Id
20124243
Updated
14.11.2025 08:39
Language
de
Title
Auswirkung von gemischten Gesellschaften und Sitzgesellschaften auf die Wirtschaft der Kantone
AdditionalIndexing
15;Unternehmen;Kanton;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;wirtschaftliche Auswirkung;Wirtschaftsanalyse
1
  • L04K07030308, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
  • L04K07030601, Unternehmen
  • L06K080701020108, Kanton
  • L03K070404, Wirtschaftsanalyse
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Hinblick auf die kommenden Verhandlungen der Schweiz mit der Europäischen Union über die Besteuerung von juristischen Personen (Unternehmenssteuerreform III) dürfte es von Vorteil sein, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Gesellschaften zu kennen. Im Oktober 2012 veröffentlichte der Kanton Genf die Studie "Sociétés auxiliaires et sociétés liées, impacts direct, indirect et induit sur l'économie genevoise". Diese Studie dient dem Kanton als konkrete Basis zum Entwurf von Szenarien.</p><p>Hiermit wird die Ausarbeitung einer ähnlichen Studie, allerdings auf nationaler Ebene und für jeden Kanton gefordert, um auf einer einheitlichen Kalkulationsgrundlage die Wirkung von Massnahmen abschätzen zu können.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der volkswirtschaftlichen und fiskalischen Bedeutung der Gesellschaften bewusst, welche in den Kantonen gestützt auf Artikel 28 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG; SR 642.14) besteuert werden. Die vom Postulanten erwähnte Studie zum Kanton Genf, in welchem diesen Gesellschaften ein hohes Gewicht zukommt, liefert daher zusätzliche Informationen, die über den Kanton Genf hinaus auch für andere Kantone und den Bund nützlich sind.</p><p>Der Bund selbst verfügt über Daten zu den steuerbaren Gewinnen und den Steuererträgen, die er von den kantonalen Steuerverwaltungen bezieht, nicht jedoch über Daten zur Beschäftigung oder gar zur Lohnsumme oder Wertschöpfung der betroffenen Gesellschaften. Wenn die Analyse über den Kanton Genf hinaus auf weitere Kantone ausgedehnt werden soll, müssten die erforderlichen Daten von den Kantonen bereitgestellt werden. In vielen Kantonen bestehen jedoch keine Erhebungen über die Beschäftigten in den einzelnen Gesellschaften. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist eine Ablieferung des verlangten, umfassenden Berichtes bis zur Sommersession 2013 nicht realistisch.</p><p>Ein gesonderter Bericht erübrigt sich jedoch insofern, als im Rahmen der Arbeiten zur Unternehmenssteuerreform III ohnehin vorgesehen ist, die Bedeutung der nach Artikel 28 StHG besteuerten Gesellschaften für den Fiskus und - soweit es die Datengrundlagen zulassen - auch für die Volkswirtschaft darzustellen. Das Schwergewicht der Arbeiten zu dieser Reform liegt freilich weniger bei der Aufnahme des Status quo als bei der gezielten Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts, um die internationale Akzeptanz des schweizerischen Systems der Unternehmensbesteuerung zu verbessern und die Schweiz langfristig als steuerlich international wettbewerbsfähigen Unternehmensstandort zu positionieren. Auf diesem Wege sollen die Arbeitsplätze erhalten bleiben und auch künftig gute Voraussetzungen für die kontinuierliche Steigerung der Wertschöpfung bestehen. Der im Rahmen der Verbesserung der internationalen Akzeptanz des Steuersystems erforderliche Anpassungsprozess soll durch geeignete Massnahmen begleitet werden, sodass übermässige finanzielle Lasten für einzelne Gemeinwesen und unerwünschte Verteilungseffekte zwischen den verschiedenen Landesteilen vermieden werden, welche die Kohäsion unseres Landes beeinträchtigen könnten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament nach Möglichkeit auf die Sommersession 2013 hin einen Bericht vorzulegen, der die direkten, indirekten, induzierten und gesamthaften Auswirkungen von gemischten Gesellschaften und Sitzgesellschaften auf die Wirtschaft der am meisten betroffenen Kantone gründlich untersucht, namentlich in Bezug auf die Steuern, den Beitrag zum BIP und die Arbeitsplätze.</p>
  • Auswirkung von gemischten Gesellschaften und Sitzgesellschaften auf die Wirtschaft der Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Hinblick auf die kommenden Verhandlungen der Schweiz mit der Europäischen Union über die Besteuerung von juristischen Personen (Unternehmenssteuerreform III) dürfte es von Vorteil sein, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Gesellschaften zu kennen. Im Oktober 2012 veröffentlichte der Kanton Genf die Studie "Sociétés auxiliaires et sociétés liées, impacts direct, indirect et induit sur l'économie genevoise". Diese Studie dient dem Kanton als konkrete Basis zum Entwurf von Szenarien.</p><p>Hiermit wird die Ausarbeitung einer ähnlichen Studie, allerdings auf nationaler Ebene und für jeden Kanton gefordert, um auf einer einheitlichen Kalkulationsgrundlage die Wirkung von Massnahmen abschätzen zu können.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der volkswirtschaftlichen und fiskalischen Bedeutung der Gesellschaften bewusst, welche in den Kantonen gestützt auf Artikel 28 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG; SR 642.14) besteuert werden. Die vom Postulanten erwähnte Studie zum Kanton Genf, in welchem diesen Gesellschaften ein hohes Gewicht zukommt, liefert daher zusätzliche Informationen, die über den Kanton Genf hinaus auch für andere Kantone und den Bund nützlich sind.</p><p>Der Bund selbst verfügt über Daten zu den steuerbaren Gewinnen und den Steuererträgen, die er von den kantonalen Steuerverwaltungen bezieht, nicht jedoch über Daten zur Beschäftigung oder gar zur Lohnsumme oder Wertschöpfung der betroffenen Gesellschaften. Wenn die Analyse über den Kanton Genf hinaus auf weitere Kantone ausgedehnt werden soll, müssten die erforderlichen Daten von den Kantonen bereitgestellt werden. In vielen Kantonen bestehen jedoch keine Erhebungen über die Beschäftigten in den einzelnen Gesellschaften. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist eine Ablieferung des verlangten, umfassenden Berichtes bis zur Sommersession 2013 nicht realistisch.</p><p>Ein gesonderter Bericht erübrigt sich jedoch insofern, als im Rahmen der Arbeiten zur Unternehmenssteuerreform III ohnehin vorgesehen ist, die Bedeutung der nach Artikel 28 StHG besteuerten Gesellschaften für den Fiskus und - soweit es die Datengrundlagen zulassen - auch für die Volkswirtschaft darzustellen. Das Schwergewicht der Arbeiten zu dieser Reform liegt freilich weniger bei der Aufnahme des Status quo als bei der gezielten Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts, um die internationale Akzeptanz des schweizerischen Systems der Unternehmensbesteuerung zu verbessern und die Schweiz langfristig als steuerlich international wettbewerbsfähigen Unternehmensstandort zu positionieren. Auf diesem Wege sollen die Arbeitsplätze erhalten bleiben und auch künftig gute Voraussetzungen für die kontinuierliche Steigerung der Wertschöpfung bestehen. Der im Rahmen der Verbesserung der internationalen Akzeptanz des Steuersystems erforderliche Anpassungsprozess soll durch geeignete Massnahmen begleitet werden, sodass übermässige finanzielle Lasten für einzelne Gemeinwesen und unerwünschte Verteilungseffekte zwischen den verschiedenen Landesteilen vermieden werden, welche die Kohäsion unseres Landes beeinträchtigen könnten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament nach Möglichkeit auf die Sommersession 2013 hin einen Bericht vorzulegen, der die direkten, indirekten, induzierten und gesamthaften Auswirkungen von gemischten Gesellschaften und Sitzgesellschaften auf die Wirtschaft der am meisten betroffenen Kantone gründlich untersucht, namentlich in Bezug auf die Steuern, den Beitrag zum BIP und die Arbeitsplätze.</p>
    • Auswirkung von gemischten Gesellschaften und Sitzgesellschaften auf die Wirtschaft der Kantone

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