Für eine Blockierung der Gelder des Potentaten Taib in der Schweiz

ShortId
12.4251
Id
20124251
Updated
28.07.2023 10:47
Language
de
Title
Für eine Blockierung der Gelder des Potentaten Taib in der Schweiz
AdditionalIndexing
08;12;Geldwäscherei;Diktatur;Kapitalflucht;Beschlagnahme;Malaysia;Korruption;Sarawak
1
  • L04K05010103, Beschlagnahme
  • L05K0807010203, Diktatur
  • L05K1106020106, Kapitalflucht
  • L04K03030305, Malaysia
  • L05K0303030503, Sarawak
  • L05K0501020104, Korruption
  • L05K1106020104, Geldwäscherei
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Abdul Taib bin Mahmud ("Taib") ist seit 1981 Regierungschef des malaysischen Bundesstaats Sarawak auf Borneo. Er hat dieses öffentliche Amt in spektakulärer Weise missbraucht, um sich selbst, seine Familienmitglieder und seine politischen Gefolgsleute durch Korruption, Amtsmissbrauch und die Errichtung verschiedener Monopole unrechtmässig zu bereichern. Recherchen von Nichtregierungsorganisationen haben ergeben, dass die Taib-Familie an über 400 Unternehmen in 25 Staaten und Offshore-Finanzplätzen beteiligt ist. Das Familienvermögen wird auf über 20 Milliarden Schweizerfranken geschätzt. Ein grosser Teil der Taib-Vermögen wurde im Zusammenhang mit der illegalen Abholzung der tropischen Regenwälder von Borneo und dem Export von Tropenhölzern erworben.</p><p>Seit Juni 2011 läuft gegen Taib ein Verfahren der malaysischen Antikorruptionsbehörde MACC. Es gibt Indizien, dass dieses Verfahren aus politischen Gründen von der gegenwärtigen malaysischen Barisan-Nasional-Regierung behindert wird, da diese für ihr politisches Überleben auf die Unterstützung von Taib angewiesen ist. </p><p>Im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung sagte ein Mitglied der Taib-Familie im Oktober 2012 vor einem malaysischen Gericht unter Eid aus, dass sich Vermögenswerte der Taib-Familie von über 100 Millionen US-Dollar in der Schweiz bzw. auf Konti von Schweizer Finanzdienstleistern befinden. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass die Bundesanwaltschaft Ende August gegen eine Schweizer Bank ein Strafverfahren wegen mutmasslicher Geldwäscherei von Korruptionserträgen aus dem Tropenholzgeschäft in Malaysia eröffnet hat.</p><p>Im Hinblick auf einen möglichen baldigen Regierungswechsel in Malaysia und spätere Restitutionsforderungen einer neuen malaysischen Regierung drängt sich eine rasche Blockierung der in der Schweiz befindlichen Taib-Vermögen auf, um eine Verschiebung und Veruntreuung dieser Potentatengelder zu vermeiden.</p>
  • <p>Die Bekämpfung der Korruption und die Restitution der von politisch exponierten Personen veruntreuten Gelder an die betroffenen Länder sind, wie bereits in seiner Antwort vom 22. August 2012 auf die Interpellation Sommaruga 12.3395 vom 3. Mai 2012 ausgeführt, für den Bundesrat ein prioritäres Anliegen. Die Schweiz verfügt über eine umfassende Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei, welche weitgehende Sorgfalts- und Meldepflichten der Finanzinstitute vorsieht, wobei bei Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen besondere Sorgfaltspflichten gelten.</p><p>Zur Wahrung der aussenpolitischen Interessen der Schweiz ist eine vorsorgliche Sperrung von Vermögenswerten politisch exponierter Personen durch den Bundesrat in Ausnahmefällen möglich. Der Bundesrat hat in der Vergangenheit zu diesem Zweck von seiner Verordnungskompetenz direkt gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung Gebrauch gemacht, zuletzt etwa im Zuge der Umstürze in der arabischen Welt von Anfang 2011. Die Erfahrung zeigt, dass eine solche aussenpolitisch motivierte vorsorgliche Sperrung von Vermögenswerten zum Zweck einer späteren Restitution an den Herkunftsstaat nur dann zielführend ist, wenn die Aussicht besteht, dass dieser die Schweiz in absehbarer Zeit um Rechtshilfe ersuchen wird. Diese Voraussetzung ist vorliegend nicht erfüllt.</p><p>Für Fälle von Korruptionsverdacht verfügt die Schweiz über ein umfassendes gesetzliches Dispositiv, zu nennen sind insbesondere die obenerwähnte Geldwäscherei-Gesetzgebung sowie die Möglichkeiten der Strafverfolgung, in deren Rahmen Vermögenswerte ebenfalls vorsorglich blockiert werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Schweiz befindliche Vermögenswerte des malaysischen Potentaten Abdul Taib bin Mahmud und seines Umfeldes im Hinblick auf eine spätere Rückerstattung an den Staat Malaysia bzw. an den malaysischen Bundesstaat Sarawak einzufrieren.</p>
  • Für eine Blockierung der Gelder des Potentaten Taib in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Abdul Taib bin Mahmud ("Taib") ist seit 1981 Regierungschef des malaysischen Bundesstaats Sarawak auf Borneo. Er hat dieses öffentliche Amt in spektakulärer Weise missbraucht, um sich selbst, seine Familienmitglieder und seine politischen Gefolgsleute durch Korruption, Amtsmissbrauch und die Errichtung verschiedener Monopole unrechtmässig zu bereichern. Recherchen von Nichtregierungsorganisationen haben ergeben, dass die Taib-Familie an über 400 Unternehmen in 25 Staaten und Offshore-Finanzplätzen beteiligt ist. Das Familienvermögen wird auf über 20 Milliarden Schweizerfranken geschätzt. Ein grosser Teil der Taib-Vermögen wurde im Zusammenhang mit der illegalen Abholzung der tropischen Regenwälder von Borneo und dem Export von Tropenhölzern erworben.</p><p>Seit Juni 2011 läuft gegen Taib ein Verfahren der malaysischen Antikorruptionsbehörde MACC. Es gibt Indizien, dass dieses Verfahren aus politischen Gründen von der gegenwärtigen malaysischen Barisan-Nasional-Regierung behindert wird, da diese für ihr politisches Überleben auf die Unterstützung von Taib angewiesen ist. </p><p>Im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung sagte ein Mitglied der Taib-Familie im Oktober 2012 vor einem malaysischen Gericht unter Eid aus, dass sich Vermögenswerte der Taib-Familie von über 100 Millionen US-Dollar in der Schweiz bzw. auf Konti von Schweizer Finanzdienstleistern befinden. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass die Bundesanwaltschaft Ende August gegen eine Schweizer Bank ein Strafverfahren wegen mutmasslicher Geldwäscherei von Korruptionserträgen aus dem Tropenholzgeschäft in Malaysia eröffnet hat.</p><p>Im Hinblick auf einen möglichen baldigen Regierungswechsel in Malaysia und spätere Restitutionsforderungen einer neuen malaysischen Regierung drängt sich eine rasche Blockierung der in der Schweiz befindlichen Taib-Vermögen auf, um eine Verschiebung und Veruntreuung dieser Potentatengelder zu vermeiden.</p>
    • <p>Die Bekämpfung der Korruption und die Restitution der von politisch exponierten Personen veruntreuten Gelder an die betroffenen Länder sind, wie bereits in seiner Antwort vom 22. August 2012 auf die Interpellation Sommaruga 12.3395 vom 3. Mai 2012 ausgeführt, für den Bundesrat ein prioritäres Anliegen. Die Schweiz verfügt über eine umfassende Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei, welche weitgehende Sorgfalts- und Meldepflichten der Finanzinstitute vorsieht, wobei bei Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen besondere Sorgfaltspflichten gelten.</p><p>Zur Wahrung der aussenpolitischen Interessen der Schweiz ist eine vorsorgliche Sperrung von Vermögenswerten politisch exponierter Personen durch den Bundesrat in Ausnahmefällen möglich. Der Bundesrat hat in der Vergangenheit zu diesem Zweck von seiner Verordnungskompetenz direkt gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung Gebrauch gemacht, zuletzt etwa im Zuge der Umstürze in der arabischen Welt von Anfang 2011. Die Erfahrung zeigt, dass eine solche aussenpolitisch motivierte vorsorgliche Sperrung von Vermögenswerten zum Zweck einer späteren Restitution an den Herkunftsstaat nur dann zielführend ist, wenn die Aussicht besteht, dass dieser die Schweiz in absehbarer Zeit um Rechtshilfe ersuchen wird. Diese Voraussetzung ist vorliegend nicht erfüllt.</p><p>Für Fälle von Korruptionsverdacht verfügt die Schweiz über ein umfassendes gesetzliches Dispositiv, zu nennen sind insbesondere die obenerwähnte Geldwäscherei-Gesetzgebung sowie die Möglichkeiten der Strafverfolgung, in deren Rahmen Vermögenswerte ebenfalls vorsorglich blockiert werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Schweiz befindliche Vermögenswerte des malaysischen Potentaten Abdul Taib bin Mahmud und seines Umfeldes im Hinblick auf eine spätere Rückerstattung an den Staat Malaysia bzw. an den malaysischen Bundesstaat Sarawak einzufrieren.</p>
    • Für eine Blockierung der Gelder des Potentaten Taib in der Schweiz

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