Bedrohung des heimischen Fischbestandes
- ShortId
-
12.4253
- Id
-
20124253
- Updated
-
27.07.2023 20:31
- Language
-
de
- Title
-
Bedrohung des heimischen Fischbestandes
- AdditionalIndexing
-
52;Süsswasserfisch;Wasserlauf;biologische Vielfalt;Ausland;Schutz der Tierwelt
- 1
-
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L06K140106010203, Süsswasserfisch
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L03K100103, Ausland
- L04K06030110, Wasserlauf
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Schwarzmeergrundeln aus dem Donauraum sind in der Schweiz angekommen und bedrohen als aggressive Laichräuber und durch den Frass von Fischbrut die heimischen, zum Teil ohnehin gefährdeten Fische.</p><p>Die Geografie der Schweiz bietet die einmalige Chance, der Einwanderung Einhalt zu gebieten, wenn rasch gehandelt wird: Fast 70 Prozent der Schweizer Fliessgewässer und die meisten Seen sind Teil des Rheineinzugsgebietes und könnten dementsprechend am Einfallstor in dieses Gewässersystem, dem Kraftwerk Rheinfelden, durch Massnahmen (beispielsweise Entfernen von anhaftendem Laich und Fischen an Schiffsrümpfen), vor den invasiven Fischen geschützt werden. Die Schweiz kann durch gezielte, verhältnismässig einfache Massnahmen in Rheinfelden erreichen, dass z. B. die Bedrohung der Forellenfischerei in der Schweiz abgewendet wird. Voraussetzung ist, dass sie rasch und konsequent handelt.</p><p>Obwohl die Folgen der Invasion heute noch nicht abzuschätzen sind, muss damit gerechnet werden, dass die verursachten Schäden ein Mehrfaches dessen kosten, was vorbeugende Massnahmen an finanziellem Aufwand bedeuten.</p>
- <p>1. Invasive Grundelarten aus dem Schwarzmeerraum stellen eine Gefahr für die einheimische Fischfauna dar. Der potenzielle Schaden durch einwandernde invasive Fischarten kann heute noch nicht beziffert werden, da die Auswirkungen auf die Artenvielfalt, die Fischerei, die Gewässerbewirtschaftung und weitere wasserbezogene Aktivitäten (z. B. Schifffahrt) noch zu wenig bekannt sind.</p><p>Schaden kann jedoch verschiedentlich entstehen: Invasive Arten sind Konkurrenten um Nahrung und Standplätze und können als Laichräuber einheimische Arten bedrängen. Sie wirken sich so negativ auf die Biodiversität aus und gefährden die laufenden Bemühungen zur Erhaltung und Förderung der einheimischen Fischfauna. Weiter können sie - zumindest regional - auch die Freizeitfischerei und die Berufsfischerei gefährden, da von ihrer explosionsartigen Vermehrung insbesondere gefährdete kieslaichende Salmoniden und vom Aussterben bedrohte Fischarten wie die Nase betroffen sein können.</p><p>Aktivitäten zur Eindämmung der invasiven Arten können aufwendige Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen erfordern (z. B. Anpassungen beim Betrieb von Fischtreppen, Reinigung von Schiffen und Booten, Populationskontrolle mittels künstlichen Laichsubstrats usw.) und sind daher auch wirtschaftlich von nicht zu unterschätzender Bedeutung.</p><p>2. Bund und Kantone führen seit Jahren regelmässig Monitoringprogramme am Rhein durch und haben so auch das Auftreten der invasiven Grundeln festgestellt. Weiter sind insbesondere die Kantone besorgt, die betroffenen Kreise über die invasiven Grundeln zu informieren.</p><p>In Zusammenarbeit mit der Universität Basel und den betroffenen Kantonen wurde das mehrjährige Forschungsprojekt "Nichtheimische Grundelarten in der Schweiz" gestartet, um die Ausbreitungsmechanismen dieser invasiven Arten besser zu verstehen und um Präventionsmassnahmen zu entwickeln. Dabei soll auch die Information der Akteure weiter verstärkt werden, um eine weitere Ausbreitung dieser Arten insbesondere durch menschliches Zutun zu unterbinden.</p><p>3. Erste Ansätze von Strategien sind bekannt, um eine weitere Verbreitung zu verhindern bzw. abzuschwächen. Noch vorhandene Lücken zur Ökologie und Ausbreitung dieser invasiven Grundelarten und damit zu Bekämpfungsmöglichkeiten sollen mit dem erwähnten Forschungsprojekt geschlossen werden. Das Forschungsprojekt dauert vier Jahre, erste Empfehlungen zu einzelnen Fragestellungen sind bis 2015 zu erwarten.</p><p>4. Das Forschungsprojekt wird durch die Universität Basel, betroffene Kantone und das Bundesamt für Umwelt finanziert. Ob im vorliegenden Fall ein Handlungsbedarf besteht, wird erst nach Vorliegen der Resultate des laufenden Forschungsprojektes beurteilt werden können. Dabei liegt die Zuständigkeit für Massnahmen gegen die Verbreitung invasiver Arten bei den Kantonen (vgl. Ziffer 5).</p><p>5. Die Kantone sind gemäss Artikel 9a der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF; SR 923.01) verpflichtet, Massnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung und zur Entfernung von landesfremden Fischen und Krebsen, die in Anhang 3 der VBGF aufgeführt sind, zu treffen. Derzeit sind die invasiven Grundelarten allerdings nicht in Anhang 3 der VBGF aufgeführt. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) prüft aktuell, ob die invasiven Grundeln in Anhang 3 aufgenommen werden sollen. Zudem wird das Bafu basierend auf den Empfehlungen des Forschungsprojektes zuhanden der Kantone geeignete Massnahmen zur Eindämmung und Entfernung der invasiven Grundelarten erarbeiten.</p><p>Ob auch weitere gesetzliche Grundlagen (z. B. Schifffahrtsgesetz) allenfalls angepasst werden müssen, damit notwendige Bekämpfungs- und Präventionsmassnahmen effektiv umgesetzt und allenfalls entschädigt werden können, ist ebenfalls beim Vorliegen der Resultate des Forschungsprojektes zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie gross ist der Schaden, der durch die invasiven Fische verursacht werden kann?</p><p>2. Welche Massnahmen werden ergriffen, um diese Invasion zu stoppen beziehungsweise den Verbreitungsdruck unter der Schadenschwelle zu halten?</p><p>3. Sind die notwendigen Kenntnisse vorhanden, um die adäquaten Massnahmen zu ergreifen? Wenn nein, wie ist vorgesehen, diese Kenntnisse zu erarbeiten?</p><p>4. Wie wird die Finanzierung dieser Aufgaben sichergestellt?</p><p>5. Besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf?</p>
- Bedrohung des heimischen Fischbestandes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Schwarzmeergrundeln aus dem Donauraum sind in der Schweiz angekommen und bedrohen als aggressive Laichräuber und durch den Frass von Fischbrut die heimischen, zum Teil ohnehin gefährdeten Fische.</p><p>Die Geografie der Schweiz bietet die einmalige Chance, der Einwanderung Einhalt zu gebieten, wenn rasch gehandelt wird: Fast 70 Prozent der Schweizer Fliessgewässer und die meisten Seen sind Teil des Rheineinzugsgebietes und könnten dementsprechend am Einfallstor in dieses Gewässersystem, dem Kraftwerk Rheinfelden, durch Massnahmen (beispielsweise Entfernen von anhaftendem Laich und Fischen an Schiffsrümpfen), vor den invasiven Fischen geschützt werden. Die Schweiz kann durch gezielte, verhältnismässig einfache Massnahmen in Rheinfelden erreichen, dass z. B. die Bedrohung der Forellenfischerei in der Schweiz abgewendet wird. Voraussetzung ist, dass sie rasch und konsequent handelt.</p><p>Obwohl die Folgen der Invasion heute noch nicht abzuschätzen sind, muss damit gerechnet werden, dass die verursachten Schäden ein Mehrfaches dessen kosten, was vorbeugende Massnahmen an finanziellem Aufwand bedeuten.</p>
- <p>1. Invasive Grundelarten aus dem Schwarzmeerraum stellen eine Gefahr für die einheimische Fischfauna dar. Der potenzielle Schaden durch einwandernde invasive Fischarten kann heute noch nicht beziffert werden, da die Auswirkungen auf die Artenvielfalt, die Fischerei, die Gewässerbewirtschaftung und weitere wasserbezogene Aktivitäten (z. B. Schifffahrt) noch zu wenig bekannt sind.</p><p>Schaden kann jedoch verschiedentlich entstehen: Invasive Arten sind Konkurrenten um Nahrung und Standplätze und können als Laichräuber einheimische Arten bedrängen. Sie wirken sich so negativ auf die Biodiversität aus und gefährden die laufenden Bemühungen zur Erhaltung und Förderung der einheimischen Fischfauna. Weiter können sie - zumindest regional - auch die Freizeitfischerei und die Berufsfischerei gefährden, da von ihrer explosionsartigen Vermehrung insbesondere gefährdete kieslaichende Salmoniden und vom Aussterben bedrohte Fischarten wie die Nase betroffen sein können.</p><p>Aktivitäten zur Eindämmung der invasiven Arten können aufwendige Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen erfordern (z. B. Anpassungen beim Betrieb von Fischtreppen, Reinigung von Schiffen und Booten, Populationskontrolle mittels künstlichen Laichsubstrats usw.) und sind daher auch wirtschaftlich von nicht zu unterschätzender Bedeutung.</p><p>2. Bund und Kantone führen seit Jahren regelmässig Monitoringprogramme am Rhein durch und haben so auch das Auftreten der invasiven Grundeln festgestellt. Weiter sind insbesondere die Kantone besorgt, die betroffenen Kreise über die invasiven Grundeln zu informieren.</p><p>In Zusammenarbeit mit der Universität Basel und den betroffenen Kantonen wurde das mehrjährige Forschungsprojekt "Nichtheimische Grundelarten in der Schweiz" gestartet, um die Ausbreitungsmechanismen dieser invasiven Arten besser zu verstehen und um Präventionsmassnahmen zu entwickeln. Dabei soll auch die Information der Akteure weiter verstärkt werden, um eine weitere Ausbreitung dieser Arten insbesondere durch menschliches Zutun zu unterbinden.</p><p>3. Erste Ansätze von Strategien sind bekannt, um eine weitere Verbreitung zu verhindern bzw. abzuschwächen. Noch vorhandene Lücken zur Ökologie und Ausbreitung dieser invasiven Grundelarten und damit zu Bekämpfungsmöglichkeiten sollen mit dem erwähnten Forschungsprojekt geschlossen werden. Das Forschungsprojekt dauert vier Jahre, erste Empfehlungen zu einzelnen Fragestellungen sind bis 2015 zu erwarten.</p><p>4. Das Forschungsprojekt wird durch die Universität Basel, betroffene Kantone und das Bundesamt für Umwelt finanziert. Ob im vorliegenden Fall ein Handlungsbedarf besteht, wird erst nach Vorliegen der Resultate des laufenden Forschungsprojektes beurteilt werden können. Dabei liegt die Zuständigkeit für Massnahmen gegen die Verbreitung invasiver Arten bei den Kantonen (vgl. Ziffer 5).</p><p>5. Die Kantone sind gemäss Artikel 9a der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF; SR 923.01) verpflichtet, Massnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung und zur Entfernung von landesfremden Fischen und Krebsen, die in Anhang 3 der VBGF aufgeführt sind, zu treffen. Derzeit sind die invasiven Grundelarten allerdings nicht in Anhang 3 der VBGF aufgeführt. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) prüft aktuell, ob die invasiven Grundeln in Anhang 3 aufgenommen werden sollen. Zudem wird das Bafu basierend auf den Empfehlungen des Forschungsprojektes zuhanden der Kantone geeignete Massnahmen zur Eindämmung und Entfernung der invasiven Grundelarten erarbeiten.</p><p>Ob auch weitere gesetzliche Grundlagen (z. B. Schifffahrtsgesetz) allenfalls angepasst werden müssen, damit notwendige Bekämpfungs- und Präventionsmassnahmen effektiv umgesetzt und allenfalls entschädigt werden können, ist ebenfalls beim Vorliegen der Resultate des Forschungsprojektes zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie gross ist der Schaden, der durch die invasiven Fische verursacht werden kann?</p><p>2. Welche Massnahmen werden ergriffen, um diese Invasion zu stoppen beziehungsweise den Verbreitungsdruck unter der Schadenschwelle zu halten?</p><p>3. Sind die notwendigen Kenntnisse vorhanden, um die adäquaten Massnahmen zu ergreifen? Wenn nein, wie ist vorgesehen, diese Kenntnisse zu erarbeiten?</p><p>4. Wie wird die Finanzierung dieser Aufgaben sichergestellt?</p><p>5. Besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf?</p>
- Bedrohung des heimischen Fischbestandes
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