Schweiz/EU. Weiterführung des bilateralen Weges und drei Kriterien von 2006
- ShortId
-
12.4255
- Id
-
20124255
- Updated
-
28.07.2023 09:44
- Language
-
de
- Title
-
Schweiz/EU. Weiterführung des bilateralen Weges und drei Kriterien von 2006
- AdditionalIndexing
-
10;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Evaluation;bilaterales Abkommen;Staatssouveränität;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- L04K05060203, Staatssouveränität
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Diese vom Bundesrat im Europabericht vom 28. Juni 2006 und im Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 erwähnten drei Kriterien zur Beurteilung des geeignetsten Instruments für die Wahrung der Schweizer Interessen gegenüber der EU sind auch heute nach wie vor relevant. Der Grad der Erfüllung dieser Kriterien ist ein wichtiges Element zur Beurteilung, welches europapolitische Instrument die Interessen der Schweiz gegenüber der EU am besten zu wahren vermag.</p><p>3. Beim ersten Kriterium, der Möglichkeit zur Teilnahme an der Entscheidungsfindung, hat sich die im Bericht von 2010 festgestellte Tendenz bestätigt, dass der Handlungs- und Gestaltungsspielraum der Schweiz enger wird. Die Situation hat sich jedoch seither nicht wesentlich verschärft, sodass das erste Kriterium nach wie vor erfüllt ist. Was das zweite Kriterium, die aussenpolitische Machbarkeit, angeht, so zeigen das Antwortschreiben von EU-Kommissionspräsident Barroso auf die institutionellen Vorschläge der Schweiz und die ersten Gespräche zwischen der schweizerischen und der europäischen Delegation, dass die Europäische Union bereit ist, den Dialog mit der Schweiz über die institutionellen Fragen fortzusetzen und den bilateralen Weg zu erneuern. Das zweite Kriterium ist somit ebenfalls nach wie vor erfüllt. Beim dritten Kriterium, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, hat die Euro- und Schuldenkrise auch den Druck auf die Schweiz und den Wechselkurs des Frankens zum Euro verstärkt. Von wirtschaftlichen Schwierigkeiten innerhalb der EU wäre die Schweiz jedoch auch betroffen, wenn sie einen anderen als den bilateralen Weg verfolgen würde.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht von 2010 festgehalten hat, überprüft er die verschiedenen europapolitischen Instrumente ständig, um je nach Entwicklung Anpassungen vornehmen zu können. Die Weiterentwicklung des bilateralen Weges bleibt seine Priorität.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seinem Europabericht von 2006 hat der Bundesrat drei Kriterien definiert, die als Voraussetzung einer Weiterführung des bilateralen Weges erfüllt sein müssen. Anhand dieser Kriterien hat der Bundesrat im September 2010 einen Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vorgenommen. Darin ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die Kriterien grundsätzlich erfüllt seien, jedoch der Handlungsspielraum für die Schweiz enger werde. Zugleich schreibt der Bundesrat in diesem Bericht, dass die Einhaltung und die Relevanz dieser Kriterien in Zukunft nicht unbedingt garantiert werden könnten.</p><p>1. Sind diese drei Kriterien aus Sicht des Bundesrates heute noch relevant?</p><p>2. Falls sie als nicht mehr relevant betrachtet werden: wieso nicht?</p><p>3. Falls sie noch immer als relevant erachtet werden: Wie beurteilt er deren jeweilige Erfüllung heute?</p>
- Schweiz/EU. Weiterführung des bilateralen Weges und drei Kriterien von 2006
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Diese vom Bundesrat im Europabericht vom 28. Juni 2006 und im Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 erwähnten drei Kriterien zur Beurteilung des geeignetsten Instruments für die Wahrung der Schweizer Interessen gegenüber der EU sind auch heute nach wie vor relevant. Der Grad der Erfüllung dieser Kriterien ist ein wichtiges Element zur Beurteilung, welches europapolitische Instrument die Interessen der Schweiz gegenüber der EU am besten zu wahren vermag.</p><p>3. Beim ersten Kriterium, der Möglichkeit zur Teilnahme an der Entscheidungsfindung, hat sich die im Bericht von 2010 festgestellte Tendenz bestätigt, dass der Handlungs- und Gestaltungsspielraum der Schweiz enger wird. Die Situation hat sich jedoch seither nicht wesentlich verschärft, sodass das erste Kriterium nach wie vor erfüllt ist. Was das zweite Kriterium, die aussenpolitische Machbarkeit, angeht, so zeigen das Antwortschreiben von EU-Kommissionspräsident Barroso auf die institutionellen Vorschläge der Schweiz und die ersten Gespräche zwischen der schweizerischen und der europäischen Delegation, dass die Europäische Union bereit ist, den Dialog mit der Schweiz über die institutionellen Fragen fortzusetzen und den bilateralen Weg zu erneuern. Das zweite Kriterium ist somit ebenfalls nach wie vor erfüllt. Beim dritten Kriterium, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, hat die Euro- und Schuldenkrise auch den Druck auf die Schweiz und den Wechselkurs des Frankens zum Euro verstärkt. Von wirtschaftlichen Schwierigkeiten innerhalb der EU wäre die Schweiz jedoch auch betroffen, wenn sie einen anderen als den bilateralen Weg verfolgen würde.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht von 2010 festgehalten hat, überprüft er die verschiedenen europapolitischen Instrumente ständig, um je nach Entwicklung Anpassungen vornehmen zu können. Die Weiterentwicklung des bilateralen Weges bleibt seine Priorität.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seinem Europabericht von 2006 hat der Bundesrat drei Kriterien definiert, die als Voraussetzung einer Weiterführung des bilateralen Weges erfüllt sein müssen. Anhand dieser Kriterien hat der Bundesrat im September 2010 einen Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vorgenommen. Darin ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die Kriterien grundsätzlich erfüllt seien, jedoch der Handlungsspielraum für die Schweiz enger werde. Zugleich schreibt der Bundesrat in diesem Bericht, dass die Einhaltung und die Relevanz dieser Kriterien in Zukunft nicht unbedingt garantiert werden könnten.</p><p>1. Sind diese drei Kriterien aus Sicht des Bundesrates heute noch relevant?</p><p>2. Falls sie als nicht mehr relevant betrachtet werden: wieso nicht?</p><p>3. Falls sie noch immer als relevant erachtet werden: Wie beurteilt er deren jeweilige Erfüllung heute?</p>
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