Kein Fracking. Zum Schutz des Bodensee-Trinkwassers sowie von Flora und Fauna
- ShortId
-
12.4262
- Id
-
20124262
- Updated
-
28.07.2023 15:11
- Language
-
de
- Title
-
Kein Fracking. Zum Schutz des Bodensee-Trinkwassers sowie von Flora und Fauna
- AdditionalIndexing
-
52;Industriegefahren;Erdgas;Euregio Bodensee;neue Technologie;Trinkwasser;Landschaftsschutz;Gewässerschutz;übermässige Nutzung der Ressourcen;Ostschweiz
- 1
-
- L07K08070102010703, Ostschweiz
- L06K070403010301, Euregio Bodensee
- L04K17040201, Erdgas
- L05K0706010508, neue Technologie
- L05K0603030210, Trinkwasser
- L06K060103010105, übermässige Nutzung der Ressourcen
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L05K0601030201, Industriegefahren
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Britische Unternehmen möchten in der Bodenseeregion mit der umstrittenen Fracking-Technologie nach Gas bohren. Probebohrungen stehen unter hohem Chemikalieneinsatz. Der Bodensee dient für fast fünf Millionen Menschen als Trinkwasserspeicher und hat für die Region eine enorme Bedeutung. Das Projekt ist ein nichthinnehmbares Risiko für Umwelt, Sicherheit und Tourismus. Dies ist von nationaler Bedeutung. Es reicht daher nicht, wenn die Schweizer Delegation in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) sich ablehnend äussert und die Internationale Bodenseekonferenz eine Stellungnahme dazu abgibt, welche von vielen Seiten als zu schwammig und unklar kritisiert wird. Jetzt ist der persönliche Einsatz der Landesregierung erforderlich.</p><p>Sollte Parkyn Energy - oder Bell Exploration, deren Genehmigung zur Erdgassuche schon verlängert wurde - in grösserem Umfang fündig werden, werden diese Unternehmen das Erdgas sicherlich auch fördern wollen. Dies geht bei unkonventionellen Lagerstätten aber nur durch risikoreiche Methoden wie Fracking. Beim Fracking werden Gesteinsschichten aufgebrochen, indem mit hohem Druck eine Flüssigkeit in das Bohrloch gepumpt wird. Der Hauptbestandteil der Flüssigkeit ist zwar Wasser, doch sind nach Angaben der Industrie selbst rund 0,5 Prozent bis 2 Prozent der Frackflüssigkeit Zusatzstoffe. Da bei einer "typischen Bohrung" zwischen 3750 und 7500 Kubikmeter Frackflüssigkeit ins Erdreich gedrückt werden, bedeutet dies, dass Zehntausende von Litern dieser Hilfsstoffe verwendet werden, die erhebliches Gefährdungspotenzial für das Grund- und Trinkwasser darstellen. Insbesondere in der Bodenseeregion, die Trinkwasser für fast fünf Millionen Menschen bereitstellt, ist dies ein unvertretbares Risiko.</p><p>Dies ist nur eine der vielen Gefahren und Risiken, die diese Technik birgt. Daneben gibt es Fragen der Entsorgung der verbrauchten Frackfluide, des Klimaschutzes und viele weitere Umweltbelastungen, die Fracking mit sich bringt. Nach enorm negativen Erfahrungen mit Fracking wurde es in verschiedenen Staaten wie z. B. Frankreich generell untersagt. Für alle zukünftigen Fracking-Vorhaben braucht es vorgängig eine zwingende Umweltverträglichkeits- und Sicherheitsprüfung, mehr Transparenz im Verfahren und eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit - auch in der Schweiz.</p><p>Deutschland und Österreich sind Verfechter eines Kondominiums: Danach befindet sich der Seebereich ausserhalb der Halde - das Gebiet des Hohen Sees - in ungeteiltem Miteigentum der Uferstaaten. Also muss die Schweiz in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.</p>
- <p>Fracking ist eine seit Jahrzehnten bei der Ausbeutung von Erdöl- und -gasvorkommen oder bei Geothermieprojekten zur Stimulation des Wasserflusses angewandte Technologie. Sie wurde in den letzten Jahren entscheidend weiterentwickelt, sodass heute mit ihr auch bis vor Kurzem unzugängliche Erdgasvorkommen in dichten Gesteinen erschlossen werden können.</p><p>Grundsätzlich geht von jeder Bohrung, unabhängig von der dabei angewandten Technik, ein Risiko für die Umwelt, vor allem aber für das Grundwasser aus. Dabei kann dieses Risiko bei einer konventionellen Bohrung - also ohne Fracking - in einer geologisch vulnerablen Situation erheblich grösser sein als bei der Anwendung von Fracking in einem geologisch wenig vulnerablen Gebiet. Das schweizerische Umweltrecht (USG, UVPV, GSchG, GSchV) verlangt deshalb umfassende Massnahmen, welche bei korrektem Vollzug das von Tiefbohrungen - mit oder ohne Fracking - ausgehende Restrisiko auf ein vertretbares Mass reduzieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass für Tiefbohrungen jeglicher Art und insbesondere für die Anwendung der Fracking-Technologie im grenznahen Ausland auch wegen der möglichen grossräumigen Auswirkungen mindestens dieselben Anforderungen gelten sollen, wie sie im Schweizer Umweltrecht ausgeführt sind. Der Bundesrat wird diese Forderung im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren einbringen, sobald entsprechende konkrete Projekte anstehen. Bei Anlagen, die in Nachbarstaaten erstellt werden und die zu erheblichen nachteiligen, grenzüberschreitenden Auswirkungen führen können und die im Anhang der Unece-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) aufgeführt sind, muss die Schweiz entweder angehört werden, oder sie kann am jeweiligen Verfahren mitwirken.</p><p>Die Nachbarländer sind durch das Unece-Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (Wasserkonvention) und dessen Implementierungsmechanismus verbunden. Dieses Abkommen dient dem Schutz grenzüberschreitender unter- und oberirdischer Gewässer durch Vermeidung, Kontrolle und Verringerung grenzüberschreitender Belastungen. Der Bund verfügt jedoch über keine Rechtsgrundlage, Exploration und Gewinnung von Schiefergas - unter Zuhilfenahme welcher Technik auch immer - grundsätzlich zu verbieten. Die Hoheit über die im Untergrund vorhandenen Rohstoffe liegt ausschliesslich bei den Kantonen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt eine Politik der Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien und setzt sich nicht für eine vermehrte Nutzung fossiler Energien ein, da dies dem Klimaschutz und auch der Energiestrategie 2050 widerspricht. Auch nimmt der Bundesrat die Bedenken weiter Kreise der Bevölkerung ernst. Insbesondere in der dichtbesiedelten Schweiz mit ihrem tektonisch stark fragmentierten Untergrund ist das vom Fracking ausgehende Restrisiko noch nicht mit genügender Sicherheit abschätzbar. Daher nimmt der Bundesrat eine vorsorgliche Haltung ein und wird sich im Rahmen seiner Kompetenzen wie z. B. den Vertretungen in den Grenzgewässerkommissionen wie bis anhin kritisch zur Schiefergasexploration äussern und sich dafür einsetzen, dass die Chancen und Risiken der Fracking-Technologie noch besser untersucht werden. Da das Thema international bereits heute grosse Relevanz hat, ist es dem Bundesrat ein Anliegen, dass sich die Schweiz aktiv mit dem Thema auseinandersetzt, sich am internationalen Erfahrungsaustausch beteiligt und sich in den entsprechenden Organisationen dafür engagiert, dass Untersuchungen zur Fracking-Methode ohne Verzögerungen vorangetrieben werden.</p><p>Aus den genannten Kompetenzgründen kann sich der Bundesrat aber zum heutigen Zeitpunkt nicht zu weiter gehenden Interventionen verpflichten, er wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei grenzüberschreitenden Projekten aber dafür einsetzen, dass keine Schiefergasexplorationen ohne ausgiebige Untersuchungen und eine umfassende Risikobeurteilung durchgeführt werden können. Ein koordiniertes Vorgehen ist aber nicht nur international von grösster Bedeutung, sondern auch national; dies insbesondere in einem kleinräumigen Land wie der Schweiz, weshalb der Bundesrat eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund als wichtig erachtet. Den Kantonen empfiehlt der Bundesrat, mit der Fracking-Technologie zuzuwarten, bis genügend Erkenntnisse zur Methodik und zur Risikoabschätzung vorhanden sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene gegen die Fracking-Pläne am Bodensee einzusetzen und sich persönlich für die Schweizer Interessen starkzumachen.</p>
- Kein Fracking. Zum Schutz des Bodensee-Trinkwassers sowie von Flora und Fauna
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Britische Unternehmen möchten in der Bodenseeregion mit der umstrittenen Fracking-Technologie nach Gas bohren. Probebohrungen stehen unter hohem Chemikalieneinsatz. Der Bodensee dient für fast fünf Millionen Menschen als Trinkwasserspeicher und hat für die Region eine enorme Bedeutung. Das Projekt ist ein nichthinnehmbares Risiko für Umwelt, Sicherheit und Tourismus. Dies ist von nationaler Bedeutung. Es reicht daher nicht, wenn die Schweizer Delegation in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) sich ablehnend äussert und die Internationale Bodenseekonferenz eine Stellungnahme dazu abgibt, welche von vielen Seiten als zu schwammig und unklar kritisiert wird. Jetzt ist der persönliche Einsatz der Landesregierung erforderlich.</p><p>Sollte Parkyn Energy - oder Bell Exploration, deren Genehmigung zur Erdgassuche schon verlängert wurde - in grösserem Umfang fündig werden, werden diese Unternehmen das Erdgas sicherlich auch fördern wollen. Dies geht bei unkonventionellen Lagerstätten aber nur durch risikoreiche Methoden wie Fracking. Beim Fracking werden Gesteinsschichten aufgebrochen, indem mit hohem Druck eine Flüssigkeit in das Bohrloch gepumpt wird. Der Hauptbestandteil der Flüssigkeit ist zwar Wasser, doch sind nach Angaben der Industrie selbst rund 0,5 Prozent bis 2 Prozent der Frackflüssigkeit Zusatzstoffe. Da bei einer "typischen Bohrung" zwischen 3750 und 7500 Kubikmeter Frackflüssigkeit ins Erdreich gedrückt werden, bedeutet dies, dass Zehntausende von Litern dieser Hilfsstoffe verwendet werden, die erhebliches Gefährdungspotenzial für das Grund- und Trinkwasser darstellen. Insbesondere in der Bodenseeregion, die Trinkwasser für fast fünf Millionen Menschen bereitstellt, ist dies ein unvertretbares Risiko.</p><p>Dies ist nur eine der vielen Gefahren und Risiken, die diese Technik birgt. Daneben gibt es Fragen der Entsorgung der verbrauchten Frackfluide, des Klimaschutzes und viele weitere Umweltbelastungen, die Fracking mit sich bringt. Nach enorm negativen Erfahrungen mit Fracking wurde es in verschiedenen Staaten wie z. B. Frankreich generell untersagt. Für alle zukünftigen Fracking-Vorhaben braucht es vorgängig eine zwingende Umweltverträglichkeits- und Sicherheitsprüfung, mehr Transparenz im Verfahren und eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit - auch in der Schweiz.</p><p>Deutschland und Österreich sind Verfechter eines Kondominiums: Danach befindet sich der Seebereich ausserhalb der Halde - das Gebiet des Hohen Sees - in ungeteiltem Miteigentum der Uferstaaten. Also muss die Schweiz in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.</p>
- <p>Fracking ist eine seit Jahrzehnten bei der Ausbeutung von Erdöl- und -gasvorkommen oder bei Geothermieprojekten zur Stimulation des Wasserflusses angewandte Technologie. Sie wurde in den letzten Jahren entscheidend weiterentwickelt, sodass heute mit ihr auch bis vor Kurzem unzugängliche Erdgasvorkommen in dichten Gesteinen erschlossen werden können.</p><p>Grundsätzlich geht von jeder Bohrung, unabhängig von der dabei angewandten Technik, ein Risiko für die Umwelt, vor allem aber für das Grundwasser aus. Dabei kann dieses Risiko bei einer konventionellen Bohrung - also ohne Fracking - in einer geologisch vulnerablen Situation erheblich grösser sein als bei der Anwendung von Fracking in einem geologisch wenig vulnerablen Gebiet. Das schweizerische Umweltrecht (USG, UVPV, GSchG, GSchV) verlangt deshalb umfassende Massnahmen, welche bei korrektem Vollzug das von Tiefbohrungen - mit oder ohne Fracking - ausgehende Restrisiko auf ein vertretbares Mass reduzieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass für Tiefbohrungen jeglicher Art und insbesondere für die Anwendung der Fracking-Technologie im grenznahen Ausland auch wegen der möglichen grossräumigen Auswirkungen mindestens dieselben Anforderungen gelten sollen, wie sie im Schweizer Umweltrecht ausgeführt sind. Der Bundesrat wird diese Forderung im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren einbringen, sobald entsprechende konkrete Projekte anstehen. Bei Anlagen, die in Nachbarstaaten erstellt werden und die zu erheblichen nachteiligen, grenzüberschreitenden Auswirkungen führen können und die im Anhang der Unece-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) aufgeführt sind, muss die Schweiz entweder angehört werden, oder sie kann am jeweiligen Verfahren mitwirken.</p><p>Die Nachbarländer sind durch das Unece-Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (Wasserkonvention) und dessen Implementierungsmechanismus verbunden. Dieses Abkommen dient dem Schutz grenzüberschreitender unter- und oberirdischer Gewässer durch Vermeidung, Kontrolle und Verringerung grenzüberschreitender Belastungen. Der Bund verfügt jedoch über keine Rechtsgrundlage, Exploration und Gewinnung von Schiefergas - unter Zuhilfenahme welcher Technik auch immer - grundsätzlich zu verbieten. Die Hoheit über die im Untergrund vorhandenen Rohstoffe liegt ausschliesslich bei den Kantonen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt eine Politik der Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien und setzt sich nicht für eine vermehrte Nutzung fossiler Energien ein, da dies dem Klimaschutz und auch der Energiestrategie 2050 widerspricht. Auch nimmt der Bundesrat die Bedenken weiter Kreise der Bevölkerung ernst. Insbesondere in der dichtbesiedelten Schweiz mit ihrem tektonisch stark fragmentierten Untergrund ist das vom Fracking ausgehende Restrisiko noch nicht mit genügender Sicherheit abschätzbar. Daher nimmt der Bundesrat eine vorsorgliche Haltung ein und wird sich im Rahmen seiner Kompetenzen wie z. B. den Vertretungen in den Grenzgewässerkommissionen wie bis anhin kritisch zur Schiefergasexploration äussern und sich dafür einsetzen, dass die Chancen und Risiken der Fracking-Technologie noch besser untersucht werden. Da das Thema international bereits heute grosse Relevanz hat, ist es dem Bundesrat ein Anliegen, dass sich die Schweiz aktiv mit dem Thema auseinandersetzt, sich am internationalen Erfahrungsaustausch beteiligt und sich in den entsprechenden Organisationen dafür engagiert, dass Untersuchungen zur Fracking-Methode ohne Verzögerungen vorangetrieben werden.</p><p>Aus den genannten Kompetenzgründen kann sich der Bundesrat aber zum heutigen Zeitpunkt nicht zu weiter gehenden Interventionen verpflichten, er wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei grenzüberschreitenden Projekten aber dafür einsetzen, dass keine Schiefergasexplorationen ohne ausgiebige Untersuchungen und eine umfassende Risikobeurteilung durchgeführt werden können. Ein koordiniertes Vorgehen ist aber nicht nur international von grösster Bedeutung, sondern auch national; dies insbesondere in einem kleinräumigen Land wie der Schweiz, weshalb der Bundesrat eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund als wichtig erachtet. Den Kantonen empfiehlt der Bundesrat, mit der Fracking-Technologie zuzuwarten, bis genügend Erkenntnisse zur Methodik und zur Risikoabschätzung vorhanden sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene gegen die Fracking-Pläne am Bodensee einzusetzen und sich persönlich für die Schweizer Interessen starkzumachen.</p>
- Kein Fracking. Zum Schutz des Bodensee-Trinkwassers sowie von Flora und Fauna
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