Grenzkontrollen als Massnahme gegen Einbruchswellen und Anstieg der Kriminalität

ShortId
12.4263
Id
20124263
Updated
28.07.2023 13:27
Language
de
Title
Grenzkontrollen als Massnahme gegen Einbruchswellen und Anstieg der Kriminalität
AdditionalIndexing
12;09;Ausländer/in;Eindämmung der Kriminalität;öffentliche Ordnung;Personenkontrolle an der Grenze;Diebstahl;Grenzgebiet
1
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L06K050102010202, Diebstahl
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der ganzen Schweiz ist die Zunahme der Einbrüche enorm, vor allem in Grenzregionen. Gemäss Polizei geht der starke Anstieg speziell auf organisierte Banden zurück, sogenannte Kriminaltouristen. Auch der Drogenhandel und weitere kriminelle Tätigkeiten haben laut Fachleuten dank durchlässigen Grenzen stark zugenommen. Das Schengen-Abkommen hat den Übertritt der Grenze für Kriminelle erheblich erleichtert.</p><p>Schengen (Art. 23 i. V. m. Art. 26) sieht die Möglichkeit von Grenzkontrollen vor, wenn die innere Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Das ist der Fall. Ausländische Diebesbanden veranstalten Raubzüge in die Schweiz. Dazu kommt die gestiegene Kleinkriminalität von Asylbewerbern. Die Versicherer melden Zuwachsraten von Schadensmeldungen aufgrund von Einbrüchen im zweistelligen Prozentbereich.</p><p>Verschiedene Staaten haben diese Möglichkeit bei politischen oder sportlichen Grossanlässen, Terroranschlägen oder Flüchtlingswellen bereits angewendet - die Schweiz jedoch nicht. Es ist zwar richtig, dass die polizeilichen Kontrollen (Antwort Bundesrat zur Frage 12.5474) im Inland auch so verstärkt werden können. Trotzdem schränkt das Schengen-Abkommen die Möglichkeiten und den Handlungsspielraum des Grenzwachtkorps bei den Grenzkontrollen stark ein. Der Kriminalitätsanstieg ist derart drastisch, dass der maximal mögliche Spielraum zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Rahmen von Schengen jetzt eingesetzt werden muss.</p><p>Eine Studie von "Geld.de" dazu: "Die Schweiz ist zur Einbruchshochburg in ganz Europa geworden." Die Kriminalstatistik zeigt: 2011 waren es 65 172 Einbrüche! Das entspricht 180 Einbrüchen pro Tag oder einem alle 8 Minuten. Diebstähle wurden gar 213 173 verzeigt. Das bedeutet, alle 2,5 Minuten wird in der Schweiz ein Diebstahl begangen, der überhaupt zur Anzeige kommt. Tendenz steigend: Im Jahr 2012 nahmen die Einbrüche erneut zu! In verschiedenen Kantonen spricht man von einer Verdoppelung. Es muss dringend gehandelt werden für die Sicherheit!</p><p>Etwa 60 Prozent der Beschuldigten sind Ausländer. Ohne Grenzkontrollen können ausländische Banden ungehindert in die Schweiz und zurück fahren. Das Grenzwachtkorps muss zur Kriminalitätsprävention mehr Kompetenzen erhalten.</p>
  • <p>Artikel 23 des Schengener Grenzkodex erlaubt die befristete Wiedereinführung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen nur ausnahmsweise und für den Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit. Die zu erwartende Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit muss dabei konkret und sehr wahrscheinlich sein.</p><p>Das Ereignis muss den Staat, der die Grenzkontrollen wieder einführen will, auf eine Art und Weise treffen, die sich von der Situation der anderen Schengen-Staaten unterscheidet. Nach Auffassung des Bundesrates ist dies derzeit für die Schweiz nicht der Fall - eine Gefährdung der inneren Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung liegt nicht vor. Eine Wiedereinführung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen ist daher weder rechtlich möglich noch erforderlich.</p><p>Aufgrund der heutigen Faktenlage ist es zudem nicht möglich, eine durch die Schengen-Assoziierung bedingte Zunahme der Kriminalitätsrate in der Schweiz festzustellen. Eine gezielte Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Rahmen der ordentlichen sicherheitspolizeilichen Massnahmen, wie sie heute schon praktiziert wird (mobile polizeiliche Kontrollen im Grenzraum, Kooperation mit den Polizeibehörden der Nachbarstaaten, gezielte polizeiliche Aktionen), ist zudem zielführender als der Versuch, flächendeckende Kontrollen durchzuführen, die notwendigerweise oberflächlich und nicht risikogerecht ausfallen würden.</p><p>Selbst bei einer befristeten Wiedereinführung der systematischen Personenkontrollen nach Artikel 23 des Schengener Grenzkodex wäre es nicht möglich, die über 1881 Kilometer lange Landesgrenze systematisch zu kontrollieren. Dies war bereits vor dem Beitritt zu Schengen nicht der Fall. Die Kapazitäten des Grenzwachtkorps wurden dafür nicht ausgelegt. Angesichts des Ausmasses der grenzüberschreitenden Verkehrsströme wären die zu erwartenden Behinderungen des Waren- und Berufsverkehrs zudem gravierend. Der Verkehr in grenznahen urbanen Räumen würde stark in Mitleidenschaft gezogen, wie eine kurzzeitige Verschärfung der Kontrollen Deutschlands gegenüber der Schweiz im Jahr 2004 eindrücklich unter Beweis gestellt hat.</p><p>An den schweizerischen Binnengrenzen werden keine verdachtsunabhängigen, systematischen Personenkontrollen mehr allein aufgrund des Grenzübertritts vorgenommen. Im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten werden an den Landesgrenzen der Schweiz aber weiterhin Zollkontrollen durchgeführt, da die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist. Im Rahmen der Zollkontrollen, aus Sicherheitsgründen oder bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts kann das Grenzwachtkorps auch weiterhin Personenkontrollen durchführen. Zudem kann das Grenzwachtkorps jederzeit mit lageabhängigen Schwerpunktkontrollen im Grenzraum gezielte Personenkontrollen durchführen. Dabei kann auch geprüft werden, ob sich jemand legal in der Schweiz aufhält bzw. legal eingereist ist. Aufgrund solcher Kontrollen kann es denn auch zu Wegweisungen kommen.</p><p>Der Bundesrat ist sich aber der hohen Einbruchszahlen bewusst und nimmt die Situation, insbesondere was die Grenzgebiete betrifft, ernst. Angesichts der Zunahme der grenzüberschreitenden Kriminalität hat das Grenzwachtkorps seinen Einsatz in den Regionen Genf und Tessin denn auch mit zusätzlichem Personal verstärkt (siehe Antwort des Bundesrates auf die Motion 12.3071). Es gilt zudem, die Sicherheitslage im Grenzraum aufmerksam zu beobachten und, wo angezeigt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen weitere Massnahmen zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach Artikel 23 in Verbindung mit Artikel 26 des Schengen-Abkommens sowie nach Artikel 7 Absatz 3 des Ausländergesetzes wieder Kontrollen an der Schweizer Grenze einzuführen.</p>
  • Grenzkontrollen als Massnahme gegen Einbruchswellen und Anstieg der Kriminalität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der ganzen Schweiz ist die Zunahme der Einbrüche enorm, vor allem in Grenzregionen. Gemäss Polizei geht der starke Anstieg speziell auf organisierte Banden zurück, sogenannte Kriminaltouristen. Auch der Drogenhandel und weitere kriminelle Tätigkeiten haben laut Fachleuten dank durchlässigen Grenzen stark zugenommen. Das Schengen-Abkommen hat den Übertritt der Grenze für Kriminelle erheblich erleichtert.</p><p>Schengen (Art. 23 i. V. m. Art. 26) sieht die Möglichkeit von Grenzkontrollen vor, wenn die innere Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Das ist der Fall. Ausländische Diebesbanden veranstalten Raubzüge in die Schweiz. Dazu kommt die gestiegene Kleinkriminalität von Asylbewerbern. Die Versicherer melden Zuwachsraten von Schadensmeldungen aufgrund von Einbrüchen im zweistelligen Prozentbereich.</p><p>Verschiedene Staaten haben diese Möglichkeit bei politischen oder sportlichen Grossanlässen, Terroranschlägen oder Flüchtlingswellen bereits angewendet - die Schweiz jedoch nicht. Es ist zwar richtig, dass die polizeilichen Kontrollen (Antwort Bundesrat zur Frage 12.5474) im Inland auch so verstärkt werden können. Trotzdem schränkt das Schengen-Abkommen die Möglichkeiten und den Handlungsspielraum des Grenzwachtkorps bei den Grenzkontrollen stark ein. Der Kriminalitätsanstieg ist derart drastisch, dass der maximal mögliche Spielraum zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Rahmen von Schengen jetzt eingesetzt werden muss.</p><p>Eine Studie von "Geld.de" dazu: "Die Schweiz ist zur Einbruchshochburg in ganz Europa geworden." Die Kriminalstatistik zeigt: 2011 waren es 65 172 Einbrüche! Das entspricht 180 Einbrüchen pro Tag oder einem alle 8 Minuten. Diebstähle wurden gar 213 173 verzeigt. Das bedeutet, alle 2,5 Minuten wird in der Schweiz ein Diebstahl begangen, der überhaupt zur Anzeige kommt. Tendenz steigend: Im Jahr 2012 nahmen die Einbrüche erneut zu! In verschiedenen Kantonen spricht man von einer Verdoppelung. Es muss dringend gehandelt werden für die Sicherheit!</p><p>Etwa 60 Prozent der Beschuldigten sind Ausländer. Ohne Grenzkontrollen können ausländische Banden ungehindert in die Schweiz und zurück fahren. Das Grenzwachtkorps muss zur Kriminalitätsprävention mehr Kompetenzen erhalten.</p>
    • <p>Artikel 23 des Schengener Grenzkodex erlaubt die befristete Wiedereinführung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen nur ausnahmsweise und für den Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit. Die zu erwartende Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit muss dabei konkret und sehr wahrscheinlich sein.</p><p>Das Ereignis muss den Staat, der die Grenzkontrollen wieder einführen will, auf eine Art und Weise treffen, die sich von der Situation der anderen Schengen-Staaten unterscheidet. Nach Auffassung des Bundesrates ist dies derzeit für die Schweiz nicht der Fall - eine Gefährdung der inneren Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung liegt nicht vor. Eine Wiedereinführung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen ist daher weder rechtlich möglich noch erforderlich.</p><p>Aufgrund der heutigen Faktenlage ist es zudem nicht möglich, eine durch die Schengen-Assoziierung bedingte Zunahme der Kriminalitätsrate in der Schweiz festzustellen. Eine gezielte Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Rahmen der ordentlichen sicherheitspolizeilichen Massnahmen, wie sie heute schon praktiziert wird (mobile polizeiliche Kontrollen im Grenzraum, Kooperation mit den Polizeibehörden der Nachbarstaaten, gezielte polizeiliche Aktionen), ist zudem zielführender als der Versuch, flächendeckende Kontrollen durchzuführen, die notwendigerweise oberflächlich und nicht risikogerecht ausfallen würden.</p><p>Selbst bei einer befristeten Wiedereinführung der systematischen Personenkontrollen nach Artikel 23 des Schengener Grenzkodex wäre es nicht möglich, die über 1881 Kilometer lange Landesgrenze systematisch zu kontrollieren. Dies war bereits vor dem Beitritt zu Schengen nicht der Fall. Die Kapazitäten des Grenzwachtkorps wurden dafür nicht ausgelegt. Angesichts des Ausmasses der grenzüberschreitenden Verkehrsströme wären die zu erwartenden Behinderungen des Waren- und Berufsverkehrs zudem gravierend. Der Verkehr in grenznahen urbanen Räumen würde stark in Mitleidenschaft gezogen, wie eine kurzzeitige Verschärfung der Kontrollen Deutschlands gegenüber der Schweiz im Jahr 2004 eindrücklich unter Beweis gestellt hat.</p><p>An den schweizerischen Binnengrenzen werden keine verdachtsunabhängigen, systematischen Personenkontrollen mehr allein aufgrund des Grenzübertritts vorgenommen. Im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten werden an den Landesgrenzen der Schweiz aber weiterhin Zollkontrollen durchgeführt, da die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist. Im Rahmen der Zollkontrollen, aus Sicherheitsgründen oder bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts kann das Grenzwachtkorps auch weiterhin Personenkontrollen durchführen. Zudem kann das Grenzwachtkorps jederzeit mit lageabhängigen Schwerpunktkontrollen im Grenzraum gezielte Personenkontrollen durchführen. Dabei kann auch geprüft werden, ob sich jemand legal in der Schweiz aufhält bzw. legal eingereist ist. Aufgrund solcher Kontrollen kann es denn auch zu Wegweisungen kommen.</p><p>Der Bundesrat ist sich aber der hohen Einbruchszahlen bewusst und nimmt die Situation, insbesondere was die Grenzgebiete betrifft, ernst. Angesichts der Zunahme der grenzüberschreitenden Kriminalität hat das Grenzwachtkorps seinen Einsatz in den Regionen Genf und Tessin denn auch mit zusätzlichem Personal verstärkt (siehe Antwort des Bundesrates auf die Motion 12.3071). Es gilt zudem, die Sicherheitslage im Grenzraum aufmerksam zu beobachten und, wo angezeigt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen weitere Massnahmen zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach Artikel 23 in Verbindung mit Artikel 26 des Schengen-Abkommens sowie nach Artikel 7 Absatz 3 des Ausländergesetzes wieder Kontrollen an der Schweizer Grenze einzuführen.</p>
    • Grenzkontrollen als Massnahme gegen Einbruchswellen und Anstieg der Kriminalität

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