Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Detailanalyse der Bedürfnisse
- ShortId
-
12.4265
- Id
-
20124265
- Updated
-
06.06.2024 10:29
- Language
-
de
- Title
-
Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Detailanalyse der Bedürfnisse
- AdditionalIndexing
-
04;2831;Mehrsprachigkeit;Sprache;Evaluation;Region;Bundespersonal;berufliche Eignung
- 1
-
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L04K08020302, Evaluation
- L04K01060103, Sprache
- L06K080701020107, Region
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Detailanalyse der Bedürfnisse ist unerlässlich angesichts der Ziele, die mit der vom Parlament im September 2012 angenommenen Motion 12.3009, "Förderung der Mehrsprachigkeit", verfolgt werden, aufgrund der bevorstehenden Ernennung des oder der neuen Delegierten für Mehrsprachigkeit und angesichts des schleppenden Tempos, mit dem man sich den vom Bundesrat festgelegten quantitativen und qualitativen Soll-Werten für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung annähert (Art. 7 der Sprachenverordnung und Ziff. 3.7 der bundesrätlichen Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015). Wenn die genauen Bedürfnisse bekannt sind, können die konkreten Massnahmen zugunsten der Mehrsprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung, die vorrangig ergriffen werden sollen, definiert werden. </p><p>Eine verlässliche Gesamtschau der Sprachkompetenzen, die in den Kernbereichen der Bundesverwaltung im Hinblick auf die Kontakte mit der Öffentlichkeit und mit den Empfängern der verschiedenen Leistungen des Staates wie auch für die internationalen Beziehungen (namentlich mit den Nachbarländern) notwendig sind, ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit die obenerwähnten Ziele verfeinert und in nützlicher Frist erreicht werden können.</p>
- <p>Die im Postulat genannten Funktionen bzw. Schlüsselstellen in sprachlicher Hinsicht sind bundesweit, in den einzelnen Departementen, Bundesämtern und in der Bundeskanzlei nicht definiert sowie im Personalinformationssystem BV plus nicht erfasst. Die verlangte Auswertung würde in einem ersten Schritt eine Bedarfsdefinition bedingen, und die anschliessend zu erhebenden Daten müssten manuell in den Departementen, Bundesämtern und in der Bundeskanzlei erfasst werden.</p><p>Gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften vom 4. Juni 2010 (SpV; SR 441.11) muss jede und jeder Angestellte der Bundesverwaltung über die für die Ausübung der Funktion erforderlichen mündlichen und schriftlichen Kenntnisse einer zweiten Amtssprache verfügen. Jedes Kadermitglied ab dem mittleren Kader muss zudem über gute aktive Kenntnisse in mindestens einer zweiten Amtssprache und wenn möglich über passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache verfügen. Zudem müssen für ein Kadermitglied, welches bei der Anstellung diese sprachlichen Anforderungen nicht erfüllt, innerhalb eines Jahres Massnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse eingeleitet werden.</p><p>Mit diesen Vorgaben wird sichergestellt, dass die für die Ausübung einer Funktion notwendigen sprachlichen Kompetenzen in der Bundesverwaltung vorhanden sind.</p><p>Der Evaluationsbericht über die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung 2008-2011, der am 30. November 2012 vom Bundesrat verabschiedet wurde, zeigt, dass auf quantitativer Ebene die Sprachvertretung in der Bundesverwaltung (Art. 7 SpV) bundesweit weitgehend und in einzelnen Departementen bereits vollständig erreicht wurde.</p><p>Der Bundesrat erachtet die verlangte detaillierte Untersuchung der Mehrsprachigkeit als zu aufwendig, ist aber bereit, in künftigen Berichten (z. B. Mehrsprachigkeitsbericht) die Sprachzugehörigkeit der Angestellten nach Lohnklasse auf Stufe Departement systemgestützt auszuwerten. Angesichts des grossen Aufwandes wäre der Termin Mitte 2013 für die verlangte Untersuchung nicht realistisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 2013 einen Bericht über die prioritären Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vorzulegen.</p><p>In Ergänzung zur vertieften Untersuchung der Sprachkompetenzen in den Führungsetagen der Bundesverwaltung, die mit dem Postulat Romano 12.4050 verlangt wird, soll der Bericht anhand der Organigramme der einzelnen Departemente und Ämter diejenigen Einheiten benennen, in denen das Bedürfnis nach Kompetenzen in mehreren Sprachen nicht nur mit den Fähigkeiten von Einzelpersonen und der Erweiterung ihres persönlichen Horizonts verbunden ist, sondern in denen Sprachkompetenzen effektiv notwendig sind, um die Beziehungen zu den verschiedenen Landesteilen und zum Ausland angemessen pflegen zu können.</p>
- Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Detailanalyse der Bedürfnisse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine Detailanalyse der Bedürfnisse ist unerlässlich angesichts der Ziele, die mit der vom Parlament im September 2012 angenommenen Motion 12.3009, "Förderung der Mehrsprachigkeit", verfolgt werden, aufgrund der bevorstehenden Ernennung des oder der neuen Delegierten für Mehrsprachigkeit und angesichts des schleppenden Tempos, mit dem man sich den vom Bundesrat festgelegten quantitativen und qualitativen Soll-Werten für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung annähert (Art. 7 der Sprachenverordnung und Ziff. 3.7 der bundesrätlichen Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015). Wenn die genauen Bedürfnisse bekannt sind, können die konkreten Massnahmen zugunsten der Mehrsprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung, die vorrangig ergriffen werden sollen, definiert werden. </p><p>Eine verlässliche Gesamtschau der Sprachkompetenzen, die in den Kernbereichen der Bundesverwaltung im Hinblick auf die Kontakte mit der Öffentlichkeit und mit den Empfängern der verschiedenen Leistungen des Staates wie auch für die internationalen Beziehungen (namentlich mit den Nachbarländern) notwendig sind, ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit die obenerwähnten Ziele verfeinert und in nützlicher Frist erreicht werden können.</p>
- <p>Die im Postulat genannten Funktionen bzw. Schlüsselstellen in sprachlicher Hinsicht sind bundesweit, in den einzelnen Departementen, Bundesämtern und in der Bundeskanzlei nicht definiert sowie im Personalinformationssystem BV plus nicht erfasst. Die verlangte Auswertung würde in einem ersten Schritt eine Bedarfsdefinition bedingen, und die anschliessend zu erhebenden Daten müssten manuell in den Departementen, Bundesämtern und in der Bundeskanzlei erfasst werden.</p><p>Gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften vom 4. Juni 2010 (SpV; SR 441.11) muss jede und jeder Angestellte der Bundesverwaltung über die für die Ausübung der Funktion erforderlichen mündlichen und schriftlichen Kenntnisse einer zweiten Amtssprache verfügen. Jedes Kadermitglied ab dem mittleren Kader muss zudem über gute aktive Kenntnisse in mindestens einer zweiten Amtssprache und wenn möglich über passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache verfügen. Zudem müssen für ein Kadermitglied, welches bei der Anstellung diese sprachlichen Anforderungen nicht erfüllt, innerhalb eines Jahres Massnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse eingeleitet werden.</p><p>Mit diesen Vorgaben wird sichergestellt, dass die für die Ausübung einer Funktion notwendigen sprachlichen Kompetenzen in der Bundesverwaltung vorhanden sind.</p><p>Der Evaluationsbericht über die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung 2008-2011, der am 30. November 2012 vom Bundesrat verabschiedet wurde, zeigt, dass auf quantitativer Ebene die Sprachvertretung in der Bundesverwaltung (Art. 7 SpV) bundesweit weitgehend und in einzelnen Departementen bereits vollständig erreicht wurde.</p><p>Der Bundesrat erachtet die verlangte detaillierte Untersuchung der Mehrsprachigkeit als zu aufwendig, ist aber bereit, in künftigen Berichten (z. B. Mehrsprachigkeitsbericht) die Sprachzugehörigkeit der Angestellten nach Lohnklasse auf Stufe Departement systemgestützt auszuwerten. Angesichts des grossen Aufwandes wäre der Termin Mitte 2013 für die verlangte Untersuchung nicht realistisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 2013 einen Bericht über die prioritären Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vorzulegen.</p><p>In Ergänzung zur vertieften Untersuchung der Sprachkompetenzen in den Führungsetagen der Bundesverwaltung, die mit dem Postulat Romano 12.4050 verlangt wird, soll der Bericht anhand der Organigramme der einzelnen Departemente und Ämter diejenigen Einheiten benennen, in denen das Bedürfnis nach Kompetenzen in mehreren Sprachen nicht nur mit den Fähigkeiten von Einzelpersonen und der Erweiterung ihres persönlichen Horizonts verbunden ist, sondern in denen Sprachkompetenzen effektiv notwendig sind, um die Beziehungen zu den verschiedenen Landesteilen und zum Ausland angemessen pflegen zu können.</p>
- Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Detailanalyse der Bedürfnisse
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