Bundesanwaltschaft. Einstellung der Ermittlungen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde?
- ShortId
-
12.5023
- Id
-
20125023
- Updated
-
14.11.2025 09:06
- Language
-
de
- Title
-
Bundesanwaltschaft. Einstellung der Ermittlungen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde?
- AdditionalIndexing
-
04;Kontrolle;Bundesanwaltschaft
- 1
-
- L04K08040407, Bundesanwaltschaft
- L04K08020313, Kontrolle
- Texts
-
- <p>Antwort der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft</p><p>Der Bundesanwalt hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft anlässlich einer Aufsichtssitzung über den bevorstehenden Entscheid informiert. Nach Ausfällung des Entscheides stellte die Bundesanwaltschaft den Entscheid der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu. Nach Artikel 29 Absatz 2 des Strafbehördenorganisationsgesetzes kann die Aufsichtsbehörde gegenüber der Bundesanwaltschaft generelle Weisungen erlassen. Ausgeschlossen sind aber Weisungen im Einzelfall betreffend Einleitung, Durchführung und Abschluss eines Verfahrens, die Vertretung der Anklage vor Gericht und die Ergreifung von Rechtsmitteln. Aus diesem Grund enthält sich die Aufsichtsbehörde der Einmischungen in konkrete Einzelfälle. Der Entscheid des Bundesanwaltes über die Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung kann aber nach Auffassung der Aufsichtsbehörde auf dem ordentlichen Rechtsmittelweg beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Art. 15 Abs. 5 Verantwortlichkeitsgesetz, SR 170.32). Es ist Sache der Gerichte und nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörde, in konkreten Fällen bei Bedarf korrigierend einzugreifen. Der ausserordentliche Staatsanwalt J. Antenen hat denn auch gegen die Verweigerung der Ermächtigung Beschwerde erhoben und die Sache ist beim Bundesverwaltungsgericht hängig.</p>
- <p>Am 8. September 2010 ernannte der Bundesrat Jacques Antenen zum ausserordentlichen Bundesanwalt. Er sollte Ermittlungen über die Befragungen anstellen, die der frühere stellvertretende Bundesanwalt Frédéric Hainard im Ausland ohne Rechtshilfeersuchen durchgeführt hatte. Der Sachverhalt wurde nie bestritten. Zwei Wochen vor Ablauf seiner Amtsdauer als Bundesanwalt blockierte Erwin Beyeler mit einem Kunstgriff die Ermittlungen. Dies ist sehr erstaunlich. Der ausserordentliche Bundesanwalt hat darauf nicht reagiert.</p><p>Hat die Aufsichtsbehörde etwas gegen die Blockierung dieser Ermittlungen unternommen?</p>
- Bundesanwaltschaft. Einstellung der Ermittlungen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Antwort der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft</p><p>Der Bundesanwalt hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft anlässlich einer Aufsichtssitzung über den bevorstehenden Entscheid informiert. Nach Ausfällung des Entscheides stellte die Bundesanwaltschaft den Entscheid der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu. Nach Artikel 29 Absatz 2 des Strafbehördenorganisationsgesetzes kann die Aufsichtsbehörde gegenüber der Bundesanwaltschaft generelle Weisungen erlassen. Ausgeschlossen sind aber Weisungen im Einzelfall betreffend Einleitung, Durchführung und Abschluss eines Verfahrens, die Vertretung der Anklage vor Gericht und die Ergreifung von Rechtsmitteln. Aus diesem Grund enthält sich die Aufsichtsbehörde der Einmischungen in konkrete Einzelfälle. Der Entscheid des Bundesanwaltes über die Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung kann aber nach Auffassung der Aufsichtsbehörde auf dem ordentlichen Rechtsmittelweg beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Art. 15 Abs. 5 Verantwortlichkeitsgesetz, SR 170.32). Es ist Sache der Gerichte und nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörde, in konkreten Fällen bei Bedarf korrigierend einzugreifen. Der ausserordentliche Staatsanwalt J. Antenen hat denn auch gegen die Verweigerung der Ermächtigung Beschwerde erhoben und die Sache ist beim Bundesverwaltungsgericht hängig.</p>
- <p>Am 8. September 2010 ernannte der Bundesrat Jacques Antenen zum ausserordentlichen Bundesanwalt. Er sollte Ermittlungen über die Befragungen anstellen, die der frühere stellvertretende Bundesanwalt Frédéric Hainard im Ausland ohne Rechtshilfeersuchen durchgeführt hatte. Der Sachverhalt wurde nie bestritten. Zwei Wochen vor Ablauf seiner Amtsdauer als Bundesanwalt blockierte Erwin Beyeler mit einem Kunstgriff die Ermittlungen. Dies ist sehr erstaunlich. Der ausserordentliche Bundesanwalt hat darauf nicht reagiert.</p><p>Hat die Aufsichtsbehörde etwas gegen die Blockierung dieser Ermittlungen unternommen?</p>
- Bundesanwaltschaft. Einstellung der Ermittlungen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde?
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