Keine Entschädigung für Atommüll-Endlager?
- ShortId
-
12.5042
- Id
-
20125042
- Updated
-
28.07.2023 12:11
- Language
-
de
- Title
-
Keine Entschädigung für Atommüll-Endlager?
- AdditionalIndexing
-
52;Lagerung radioaktiver Abfälle;Entschädigung
- 1
-
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L05K0507020201, Entschädigung
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat nimmt die Anliegen und Befürchtungen der Regionen, die im Sachplan geologische Tiefenlager als mögliche Standorte genannt werden, ernst. Der Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager schreibt deshalb vor, dass in Etappe 2 sozioökonomisch-ökologische Studien durchgeführt werden und die Standortregionen eine Strategie, Massnahmen und Projekte für eine nachhaltige Entwicklung erarbeiten. In Etappe 3 folgen weitere Abklärungen im Hinblick auf ein Monitoring und allfällige Kompensationsmassnahmen. Sollten sich aufgrund von Planung, Bau und Betrieb eines geologischen Tiefenlagers negative Auswirkungen auf eine Region feststellen lassen, werden Kompensationsmassnahmen ergriffen. Kompensationsmassnahmen werden gemäss Sachplan in Zusammenarbeit mit der Standortregion und dem Standortkanton erarbeitet, durch das Bundesamt für Energie genehmigt und von den Entsorgungspflichtigen finanziert. Es gibt keine Rechtsgrundlage betreffend die Abgeltungen bei der Übernahme einer nationalen Aufgabe. Der Konzeptteil sorgt jedoch dafür, dass die Festlegung von Abgeltungen transparent und nicht losgelöst vom Sachplanverfahren verläuft. Der Bundesrat hält schliesslich fest, dass geologische Tiefenlager sowohl positive wie auch negative Auswirkungen auf eine Standortregion haben können. Aufgrund der Studie "Nukleare Entsorgung in der Schweiz - Untersuchungen der sozioökonomischen Auswirkungen von Entsorgungsanlagen" (Rütter und Partner, Mai 2006) kam der Bundesrat zum Schluss, dass Entsorgungsanlagen umweltverträglich gebaut und betrieben werden können und insgesamt positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft haben. </p>
- <p>Alle Regionen, die als mögliche Standorte für atomare Tiefenlager ausgewählt worden sind, rechnen mit grossen Nachteilen für ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, sollte ein Tiefenlager tatsächlich bei ihnen gebaut werden. Das wirft die Frage nach Kompensationen auf.</p><p>- Trifft es zu, dass sich aus dem geltenden Recht keine Entschädigungsansprüche ableiten lassen?</p><p>- Trifft es folglich zu, dass allfällige Abgeltungen auf freiwilliger Basis durch die Nagra erfolgen werden, wie das die Nagra selbst immer wieder betont?</p>
- Keine Entschädigung für Atommüll-Endlager?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat nimmt die Anliegen und Befürchtungen der Regionen, die im Sachplan geologische Tiefenlager als mögliche Standorte genannt werden, ernst. Der Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager schreibt deshalb vor, dass in Etappe 2 sozioökonomisch-ökologische Studien durchgeführt werden und die Standortregionen eine Strategie, Massnahmen und Projekte für eine nachhaltige Entwicklung erarbeiten. In Etappe 3 folgen weitere Abklärungen im Hinblick auf ein Monitoring und allfällige Kompensationsmassnahmen. Sollten sich aufgrund von Planung, Bau und Betrieb eines geologischen Tiefenlagers negative Auswirkungen auf eine Region feststellen lassen, werden Kompensationsmassnahmen ergriffen. Kompensationsmassnahmen werden gemäss Sachplan in Zusammenarbeit mit der Standortregion und dem Standortkanton erarbeitet, durch das Bundesamt für Energie genehmigt und von den Entsorgungspflichtigen finanziert. Es gibt keine Rechtsgrundlage betreffend die Abgeltungen bei der Übernahme einer nationalen Aufgabe. Der Konzeptteil sorgt jedoch dafür, dass die Festlegung von Abgeltungen transparent und nicht losgelöst vom Sachplanverfahren verläuft. Der Bundesrat hält schliesslich fest, dass geologische Tiefenlager sowohl positive wie auch negative Auswirkungen auf eine Standortregion haben können. Aufgrund der Studie "Nukleare Entsorgung in der Schweiz - Untersuchungen der sozioökonomischen Auswirkungen von Entsorgungsanlagen" (Rütter und Partner, Mai 2006) kam der Bundesrat zum Schluss, dass Entsorgungsanlagen umweltverträglich gebaut und betrieben werden können und insgesamt positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft haben. </p>
- <p>Alle Regionen, die als mögliche Standorte für atomare Tiefenlager ausgewählt worden sind, rechnen mit grossen Nachteilen für ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, sollte ein Tiefenlager tatsächlich bei ihnen gebaut werden. Das wirft die Frage nach Kompensationen auf.</p><p>- Trifft es zu, dass sich aus dem geltenden Recht keine Entschädigungsansprüche ableiten lassen?</p><p>- Trifft es folglich zu, dass allfällige Abgeltungen auf freiwilliger Basis durch die Nagra erfolgen werden, wie das die Nagra selbst immer wieder betont?</p>
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