Freihandelsabkommen mit China. Zwangsarbeitslager
- ShortId
-
12.5050
- Id
-
20125050
- Updated
-
19.05.2026 23:12
- Language
-
de
- Title
-
Freihandelsabkommen mit China. Zwangsarbeitslager
- AdditionalIndexing
-
15;China;Zwangsarbeit;Menschenrechte;Freihandelsabkommen
- 1
-
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L04K03030501, China
- L05K0702030216, Zwangsarbeit
- L03K050202, Menschenrechte
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist bestrebt, mit Bezug auf Handelsregeln und die grundlegenden Arbeitsnormen der ILO sowie von multilateralen Vereinbarungen und Erklärungen in den Bereichen Umwelt und Menschenrechte eine kohärente Politik zu betreiben. Bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen setzt sich die Schweiz für Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung ein. Dabei bemüht sich die Schweiz, handelsrelevante Bestimmungen zu Sozial-, Umwelt- und generell Menschenrechtsnormen in die Freihandelsabkommen einzubeziehen. So sehen die Freihandelsabkommen der Schweiz analog zu den WTO-Regeln die Möglichkeit vor, in bestimmten Fällen handelsbeschränkende Massnahmen zu ergreifen, zum Beispiel zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zum Schutz der Umwelt. Diese Möglichkeit besteht gemäss Artikel XX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Gatt) der WTO auch in Bezug auf im Strafvollzug hergestellte Waren. Auch diese Ausnahmebestimmung ist in den Freihandelsabkommen der Schweiz enthalten. Die Schweiz hat gemäss den Regeln der WTO und ihrer Freihandelsabkommen somit grundsätzlich die Möglichkeit, die Einfuhr von im Strafvollzug hergestellten Waren einzuschränken oder zu verbieten. Derartige Beschränkungen müssten aufgrund des Prinzips der Nichtdiskriminierung der WTO grundsätzlich gegenüber allen Handelspartnern erlassen werden. Allerdings ist die Identifizierung solcher Waren durch die Behörden eines Einfuhrstaates in der Praxis nur sehr beschränkt möglich. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass handelsbeschränkende Massnahmen in Bezug auf im Strafvollzug hergestellte Waren von einem WTO-Mitglied angewandt werden. Die Schweiz engagiert sich sowohl bilateral als auch auf multilateraler Ebene für die Respektierung der Menschenrechte und der Sozial- und Arbeitsstandards sowie insbesondere für die Abschaffung und das Verbot der Zwangsarbeit. Fragen in Bezug auf Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Strafvollzug werden auf bilateraler Ebene zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China hauptsächlich im Rahmen des bilateralen Menschenrechtsdialogs behandelt. Gestützt auf diesen führt die Schweiz auch verschiedene Zusammenarbeitsprojekte mit China durch. Diese beinhalten auch den Strafvollzug sowie die Diskussion wirtschaftsrelevanter Menschenrechtsthemen. </p>
- <p>Insgesamt gibt es in China rund 400 000 Administrativhäftlinge in Zwangsarbeitslagern (Laogais). Darunter sind viele politische Gefangene, wie der tibetische Filmemacher Dhondup Wangchen, für dessen Freilassung sich die Schweiz engagiert hat.</p><p>1. Wie stellt die Schweiz sicher, dass nach Abschluss des Freihandelsabkommens mit China keine Produkte aus Laogais in die Schweiz gelangen?</p><p>2. Wurde das Thema der Laogais bei den Verhandlungen zum Freihandel angesprochen?</p>
- Freihandelsabkommen mit China. Zwangsarbeitslager
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat ist bestrebt, mit Bezug auf Handelsregeln und die grundlegenden Arbeitsnormen der ILO sowie von multilateralen Vereinbarungen und Erklärungen in den Bereichen Umwelt und Menschenrechte eine kohärente Politik zu betreiben. Bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen setzt sich die Schweiz für Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung ein. Dabei bemüht sich die Schweiz, handelsrelevante Bestimmungen zu Sozial-, Umwelt- und generell Menschenrechtsnormen in die Freihandelsabkommen einzubeziehen. So sehen die Freihandelsabkommen der Schweiz analog zu den WTO-Regeln die Möglichkeit vor, in bestimmten Fällen handelsbeschränkende Massnahmen zu ergreifen, zum Beispiel zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zum Schutz der Umwelt. Diese Möglichkeit besteht gemäss Artikel XX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Gatt) der WTO auch in Bezug auf im Strafvollzug hergestellte Waren. Auch diese Ausnahmebestimmung ist in den Freihandelsabkommen der Schweiz enthalten. Die Schweiz hat gemäss den Regeln der WTO und ihrer Freihandelsabkommen somit grundsätzlich die Möglichkeit, die Einfuhr von im Strafvollzug hergestellten Waren einzuschränken oder zu verbieten. Derartige Beschränkungen müssten aufgrund des Prinzips der Nichtdiskriminierung der WTO grundsätzlich gegenüber allen Handelspartnern erlassen werden. Allerdings ist die Identifizierung solcher Waren durch die Behörden eines Einfuhrstaates in der Praxis nur sehr beschränkt möglich. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass handelsbeschränkende Massnahmen in Bezug auf im Strafvollzug hergestellte Waren von einem WTO-Mitglied angewandt werden. Die Schweiz engagiert sich sowohl bilateral als auch auf multilateraler Ebene für die Respektierung der Menschenrechte und der Sozial- und Arbeitsstandards sowie insbesondere für die Abschaffung und das Verbot der Zwangsarbeit. Fragen in Bezug auf Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Strafvollzug werden auf bilateraler Ebene zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China hauptsächlich im Rahmen des bilateralen Menschenrechtsdialogs behandelt. Gestützt auf diesen führt die Schweiz auch verschiedene Zusammenarbeitsprojekte mit China durch. Diese beinhalten auch den Strafvollzug sowie die Diskussion wirtschaftsrelevanter Menschenrechtsthemen. </p>
- <p>Insgesamt gibt es in China rund 400 000 Administrativhäftlinge in Zwangsarbeitslagern (Laogais). Darunter sind viele politische Gefangene, wie der tibetische Filmemacher Dhondup Wangchen, für dessen Freilassung sich die Schweiz engagiert hat.</p><p>1. Wie stellt die Schweiz sicher, dass nach Abschluss des Freihandelsabkommens mit China keine Produkte aus Laogais in die Schweiz gelangen?</p><p>2. Wurde das Thema der Laogais bei den Verhandlungen zum Freihandel angesprochen?</p>
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