Staatspolitisch fragwürdiges Vorgehen bei der Standortfrage eines Atommüll-Tiefenlagers

ShortId
12.5094
Id
20125094
Updated
28.07.2023 10:40
Language
de
Title
Staatspolitisch fragwürdiges Vorgehen bei der Standortfrage eines Atommüll-Tiefenlagers
AdditionalIndexing
52;Lagerung radioaktiver Abfälle;Bewilligung;Kanton;Nidwalden
1
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K030101011201, Nidwalden
Texts
  • <p>Die eidgenössischen Räte haben im Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (SR 732.1) auch wegen der Entscheide des Kantons Nidwalden zum Wellenberg festgelegt, dass es für geologische Tiefenlager nur noch Bundesbewilligungen braucht.</p><p>Im Zusammenhang mit den Endlagerprojekten im Wellenberg wurde zu Recht kritisiert, dass damals ein transparentes und offenes Auswahlverfahren mit klar festgelegten Kriterien und Entscheidungsschritten fehlte. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 2. April 2008 mit dem Sachplan geologische Tiefenlager ein Auswahlverfahren festgelegt, welches diese Anforderungen erfüllt und in drei Etappen zu Standorten für geologische Tiefenlager führen soll.</p><p>Im Rahmen der ersten Etappe dieses Verfahrens reichte die Nagra am 17. Oktober 2008 sechs Standortgebietsvorschläge ein. Die Überprüfung durch das Ensi und die Kommissionen des Bundes ergab, dass das Standortgebiet Wellenberg die sicherheitstechnischen geologischen Anforderungen an ein geologisches Tiefenlager, wie sie für die erste Etappe definiert wurden, erfüllt. Am 30. November 2011 hat der Bundesrat deshalb das Standortgebiet Wellenberg mit fünf weiteren Standortgebieten in den Sachplan aufgenommen und damit entschieden, dass die sechs Gebiete weiter untersucht werden.</p><p>Die Sicherheit hat im Standortauswahlverfahren höchste Priorität, denn der Schutz von Mensch und Umwelt ist ein hohes Gut. Politische Gründe dürfen nicht zu einem Abweichen vom festgelegten Verfahren führen. Im Gegenteil: Mit einem vorzeitigen Ausscheiden des Wellenbergs würden alte Fehler wiederholt.</p><p>Ein wichtiger staatspolitischer Grundsatz ist zudem die Gleichbehandlung der Kantone. Mit demselben Recht wie der Kanton Nidwalden auf seine kantonalen Abstimmungen verweist, könnten sich andere Kantone auf Verfassungs- oder Gesetzesabstimmungen im Zusammenhang mit Atomanlagen berufen und ein Ausscheiden ihrer Standortgebiete verlangen. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist jedoch eine nationale Aufgabe und kann nur gelöst werden, wenn sie als solche verstanden wird.</p>
  • <p>Mit dem abgeänderten Kernenergiegesetz haben die Kantone keine abschliessende Entscheidungsbefugnis mehr bei der Standortwahl eines Atommüll-Tiefenlagers.</p><p>Damit wurden die Spielregeln rückwirkend geändert und der Wellenberg wieder in die Liste aufgenommen, obwohl die Nidwaldner Bevölkerung mehrfach Nein zu diesem Standort gesagt hatte.</p><p>- Hält der Bundesrat sein Vorgehen für staatspolitisch korrekt?</p><p>- Wie erklärt er der Nidwaldner Bevölkerung die Missachtung demokratischer Entscheidungen?</p>
  • Staatspolitisch fragwürdiges Vorgehen bei der Standortfrage eines Atommüll-Tiefenlagers
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die eidgenössischen Räte haben im Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (SR 732.1) auch wegen der Entscheide des Kantons Nidwalden zum Wellenberg festgelegt, dass es für geologische Tiefenlager nur noch Bundesbewilligungen braucht.</p><p>Im Zusammenhang mit den Endlagerprojekten im Wellenberg wurde zu Recht kritisiert, dass damals ein transparentes und offenes Auswahlverfahren mit klar festgelegten Kriterien und Entscheidungsschritten fehlte. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 2. April 2008 mit dem Sachplan geologische Tiefenlager ein Auswahlverfahren festgelegt, welches diese Anforderungen erfüllt und in drei Etappen zu Standorten für geologische Tiefenlager führen soll.</p><p>Im Rahmen der ersten Etappe dieses Verfahrens reichte die Nagra am 17. Oktober 2008 sechs Standortgebietsvorschläge ein. Die Überprüfung durch das Ensi und die Kommissionen des Bundes ergab, dass das Standortgebiet Wellenberg die sicherheitstechnischen geologischen Anforderungen an ein geologisches Tiefenlager, wie sie für die erste Etappe definiert wurden, erfüllt. Am 30. November 2011 hat der Bundesrat deshalb das Standortgebiet Wellenberg mit fünf weiteren Standortgebieten in den Sachplan aufgenommen und damit entschieden, dass die sechs Gebiete weiter untersucht werden.</p><p>Die Sicherheit hat im Standortauswahlverfahren höchste Priorität, denn der Schutz von Mensch und Umwelt ist ein hohes Gut. Politische Gründe dürfen nicht zu einem Abweichen vom festgelegten Verfahren führen. Im Gegenteil: Mit einem vorzeitigen Ausscheiden des Wellenbergs würden alte Fehler wiederholt.</p><p>Ein wichtiger staatspolitischer Grundsatz ist zudem die Gleichbehandlung der Kantone. Mit demselben Recht wie der Kanton Nidwalden auf seine kantonalen Abstimmungen verweist, könnten sich andere Kantone auf Verfassungs- oder Gesetzesabstimmungen im Zusammenhang mit Atomanlagen berufen und ein Ausscheiden ihrer Standortgebiete verlangen. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist jedoch eine nationale Aufgabe und kann nur gelöst werden, wenn sie als solche verstanden wird.</p>
    • <p>Mit dem abgeänderten Kernenergiegesetz haben die Kantone keine abschliessende Entscheidungsbefugnis mehr bei der Standortwahl eines Atommüll-Tiefenlagers.</p><p>Damit wurden die Spielregeln rückwirkend geändert und der Wellenberg wieder in die Liste aufgenommen, obwohl die Nidwaldner Bevölkerung mehrfach Nein zu diesem Standort gesagt hatte.</p><p>- Hält der Bundesrat sein Vorgehen für staatspolitisch korrekt?</p><p>- Wie erklärt er der Nidwaldner Bevölkerung die Missachtung demokratischer Entscheidungen?</p>
    • Staatspolitisch fragwürdiges Vorgehen bei der Standortfrage eines Atommüll-Tiefenlagers

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