Abgeltungssteuer. Wie viele Abkommen sind vom Aufwand her vertretbar?

ShortId
12.5102
Id
20125102
Updated
27.07.2023 20:55
Language
de
Title
Abgeltungssteuer. Wie viele Abkommen sind vom Aufwand her vertretbar?
AdditionalIndexing
24;Entwicklungsland;Kapitalgewinnsteuer;Schwellenland
1
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
  • L05K0704020103, Entwicklungsland
  • L05K0704020107, Schwellenland
Texts
  • <p>Die Quellensteuerabkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich sehen die Erhebung einer Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte vor. Diese soll soweit möglich dem Steuerrecht der Partnerstaaten entsprechen. Gleichzeitig sehen die Abkommen eine gewisse Vereinheitlichung vor, um die praktische Umsetzbarkeit für den Finanzsektor zu gewährleisten. Der Aufbau der Systeme für die Umsetzung der Abkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist für den Finanzsektor mit einem grösseren Aufwand verbunden. Bei einer Ausdehnung des Netzes solcher Abkommen sollte jedoch bis zu einem gewissen Grad auf die bestehenden Systeme zurückgegriffen werden können.</p><p>Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, mit anderen Staaten die Möglichkeit von Quellensteuerabkommen zu sondieren. Er wird die Prioritäten bei der Verhandlungsführung aufgrund einer gesamtheitlichen politischen und wirtschaftlichen Analyse festlegen.</p>
  • <p>Der Bundesrat setzt in seinem Diskussionspapier für eine revidierte Finanzplatzstrategie auf die weitere geografische Ausdehnung der Abgeltungssteuer. Für die Finanzinstitute würde sich damit ein beträchtlicher administrativer Aufwand verbinden.</p><p>- Wie hoch ist die maximale Zahl von Staaten, mit denen die Abgeltungssteuer überhaupt vereinbart werden könnte?</p><p>- Wäre es möglich, eine solche Quellensteuer nicht nur mächtigen OECD-Staaten, sondern auch Entwicklungs- und Schwellenländern anzubieten?</p>
  • Abgeltungssteuer. Wie viele Abkommen sind vom Aufwand her vertretbar?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Quellensteuerabkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich sehen die Erhebung einer Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte vor. Diese soll soweit möglich dem Steuerrecht der Partnerstaaten entsprechen. Gleichzeitig sehen die Abkommen eine gewisse Vereinheitlichung vor, um die praktische Umsetzbarkeit für den Finanzsektor zu gewährleisten. Der Aufbau der Systeme für die Umsetzung der Abkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist für den Finanzsektor mit einem grösseren Aufwand verbunden. Bei einer Ausdehnung des Netzes solcher Abkommen sollte jedoch bis zu einem gewissen Grad auf die bestehenden Systeme zurückgegriffen werden können.</p><p>Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, mit anderen Staaten die Möglichkeit von Quellensteuerabkommen zu sondieren. Er wird die Prioritäten bei der Verhandlungsführung aufgrund einer gesamtheitlichen politischen und wirtschaftlichen Analyse festlegen.</p>
    • <p>Der Bundesrat setzt in seinem Diskussionspapier für eine revidierte Finanzplatzstrategie auf die weitere geografische Ausdehnung der Abgeltungssteuer. Für die Finanzinstitute würde sich damit ein beträchtlicher administrativer Aufwand verbinden.</p><p>- Wie hoch ist die maximale Zahl von Staaten, mit denen die Abgeltungssteuer überhaupt vereinbart werden könnte?</p><p>- Wäre es möglich, eine solche Quellensteuer nicht nur mächtigen OECD-Staaten, sondern auch Entwicklungs- und Schwellenländern anzubieten?</p>
    • Abgeltungssteuer. Wie viele Abkommen sind vom Aufwand her vertretbar?

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