Absichtserklärung zum Fluglärm. Flexibilisierung in den Randzeiten. Eine Utopie?
- ShortId
-
12.5106
- Id
-
20125106
- Updated
-
27.07.2023 20:36
- Language
-
de
- Title
-
Absichtserklärung zum Fluglärm. Flexibilisierung in den Randzeiten. Eine Utopie?
- AdditionalIndexing
-
48;Flughafen;Deutschland;Lärm;Luftverkehr;Nachtflugverbot
- 1
-
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K06020105, Lärm
- L04K18040101, Flughafen
- L05K1802040302, Nachtflugverbot
- L04K03010105, Deutschland
- Texts
-
- <p>Der deutsche Verkehrsminister war nicht bereit, die deutsche Flexibilität bezüglich der Tagesrandstunden in der Absichtserklärung festzuhalten. Er hat eine entsprechende Bereitschaft jedoch mündlich an der Pressekonferenz vom 28. Januar 2012 in Davos bekundet. Für die Schweiz ist klar, dass ein schweizerisches Entgegenkommen bei der Bewegungszahl ein deutsches Zugeständnis voraussetzt. Ob und wenn ja welche Erleichterungen und Mehrbelastungen betreffend An- und Abflugregimes eintreten, kann erst nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses gesagt werden.</p>
- <p>Anlässlich der Pressekonferenz zur Absichtserklärung wurde seitens Bundesrat der Eindruck erweckt, dass eine Flexibilisierung in den durch die Durchführungsverordnung definierten Randzeiten möglich sei. In der Absichtserklärung ist ein solcher Punkt jedoch nicht festgehalten.</p><p>- Hat der Bundesrat für die gemachte Aussage eine schriftliche Zusicherung?</p><p>- Wenn ja, welche vom Fluglärm geplagten Gebiete können zu welchen Sperrzeiten von welchen Erleichterungen profitieren?</p>
- Absichtserklärung zum Fluglärm. Flexibilisierung in den Randzeiten. Eine Utopie?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der deutsche Verkehrsminister war nicht bereit, die deutsche Flexibilität bezüglich der Tagesrandstunden in der Absichtserklärung festzuhalten. Er hat eine entsprechende Bereitschaft jedoch mündlich an der Pressekonferenz vom 28. Januar 2012 in Davos bekundet. Für die Schweiz ist klar, dass ein schweizerisches Entgegenkommen bei der Bewegungszahl ein deutsches Zugeständnis voraussetzt. Ob und wenn ja welche Erleichterungen und Mehrbelastungen betreffend An- und Abflugregimes eintreten, kann erst nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses gesagt werden.</p>
- <p>Anlässlich der Pressekonferenz zur Absichtserklärung wurde seitens Bundesrat der Eindruck erweckt, dass eine Flexibilisierung in den durch die Durchführungsverordnung definierten Randzeiten möglich sei. In der Absichtserklärung ist ein solcher Punkt jedoch nicht festgehalten.</p><p>- Hat der Bundesrat für die gemachte Aussage eine schriftliche Zusicherung?</p><p>- Wenn ja, welche vom Fluglärm geplagten Gebiete können zu welchen Sperrzeiten von welchen Erleichterungen profitieren?</p>
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