Bergführerwesen

ShortId
12.5131
Id
20125131
Updated
27.07.2023 19:27
Language
de
Title
Bergführerwesen
AdditionalIndexing
28;freie Schlagwörter: Bergführer;Sicherheit;Freizeit;Berggebiet;Sport;Extremsportart
1
  • L04K01010102, Sport
  • L05K0101010203, Extremsportart
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L03K010101, Freizeit
  • L04K06030102, Berggebiet
Texts
  • <p>Nach Artikel 1 Absatz 3 des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten kann der Bundesrat weitere Risikoaktivitäten dem Gesetz unterstellen. Er orientiert sich an objektiven Gefahren.</p><p>- Ist er der Meinung, dass man beim Wandern, beim Schneeschuhwandern und bei Bildungsaufenthalten ab der Bergzone II dem Bergsteigen oder dem River Rafting vergleichbaren objektiven Gefahren ausgesetzt ist?</p><p>- Kann er anhand von Statistiken nachweisen, dass die Aktivität des Wanderleiters ein solches Risiko ist und daher der Bewilligungspflicht unterliegen soll?</p>
  • Bergführerwesen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 1 Absatz 3 des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten kann der Bundesrat weitere Risikoaktivitäten dem Gesetz unterstellen. Er orientiert sich an objektiven Gefahren.</p><p>- Ist er der Meinung, dass man beim Wandern, beim Schneeschuhwandern und bei Bildungsaufenthalten ab der Bergzone II dem Bergsteigen oder dem River Rafting vergleichbaren objektiven Gefahren ausgesetzt ist?</p><p>- Kann er anhand von Statistiken nachweisen, dass die Aktivität des Wanderleiters ein solches Risiko ist und daher der Bewilligungspflicht unterliegen soll?</p>
    • Bergführerwesen

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