Abgeltungssteuer. Bis wann spätestens müssen die Abkommenstexte bereinigt sein?

ShortId
12.5138
Id
20125138
Updated
27.07.2023 19:55
Language
de
Title
Abgeltungssteuer. Bis wann spätestens müssen die Abkommenstexte bereinigt sein?
AdditionalIndexing
24;Grossbritannien;Deutschland;Kapitalgewinnsteuer;Inkrafttreten des Gesetzes;Steuerübereinkommen
1
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
  • L04K03010105, Deutschland
  • L04K03010107, Grossbritannien
Texts
  • <p>Damit die Quellensteuerabkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich am 1. Januar 2013 in Kraft treten können, müssten sie in der Sommersession 2012 vom Parlament verabschiedet werden. Der Bundesrat hat deshalb den Parlamentsdiensten einen Antrag auf ein Sonderverfahren gestellt. Es ist beabsichtigt, die Gespräche zügig abzuschliessen, damit der Bundesrat die entsprechende Botschaft verabschieden und dem Parlament zustellen kann. Sollten die Abkommen nicht am 1. Januar 2013 in Kraft treten können, müssten Anpassungen an den Abkommen vorgenommen werden, dies insbesondere in Bezug auf die Berechnung der Einmalzahlung für die Vergangenheitsregularisierung.</p>
  • <p>Die Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien enthalten viele Fristen und Eckwerte. Diese werden hinfällig, falls die Abkommen am 1. Januar 2013 nicht in Kraft treten. Laut Bundesrat (Frage 11.5485) steht das EFD noch immer "in ständigen Gesprächen mit den Vertragspartnern" und analysiert die Entwicklung "in den betroffenen Gremien der EU".</p><p>- Bis wann sind diese Gespräche abzuschliessen, damit die Inkraftsetzung rechtzeitig erfolgt?</p><p>- Was passiert, falls bis Ende März 2012 kein Ergebnis vorliegt?</p>
  • Abgeltungssteuer. Bis wann spätestens müssen die Abkommenstexte bereinigt sein?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Damit die Quellensteuerabkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich am 1. Januar 2013 in Kraft treten können, müssten sie in der Sommersession 2012 vom Parlament verabschiedet werden. Der Bundesrat hat deshalb den Parlamentsdiensten einen Antrag auf ein Sonderverfahren gestellt. Es ist beabsichtigt, die Gespräche zügig abzuschliessen, damit der Bundesrat die entsprechende Botschaft verabschieden und dem Parlament zustellen kann. Sollten die Abkommen nicht am 1. Januar 2013 in Kraft treten können, müssten Anpassungen an den Abkommen vorgenommen werden, dies insbesondere in Bezug auf die Berechnung der Einmalzahlung für die Vergangenheitsregularisierung.</p>
    • <p>Die Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien enthalten viele Fristen und Eckwerte. Diese werden hinfällig, falls die Abkommen am 1. Januar 2013 nicht in Kraft treten. Laut Bundesrat (Frage 11.5485) steht das EFD noch immer "in ständigen Gesprächen mit den Vertragspartnern" und analysiert die Entwicklung "in den betroffenen Gremien der EU".</p><p>- Bis wann sind diese Gespräche abzuschliessen, damit die Inkraftsetzung rechtzeitig erfolgt?</p><p>- Was passiert, falls bis Ende März 2012 kein Ergebnis vorliegt?</p>
    • Abgeltungssteuer. Bis wann spätestens müssen die Abkommenstexte bereinigt sein?

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