ASE Investment AG. Versagten EBK und Finma beim Anlegerschutz?
- ShortId
-
12.5197
- Id
-
20125197
- Updated
-
28.07.2023 13:45
- Language
-
de
- Title
-
ASE Investment AG. Versagten EBK und Finma beim Anlegerschutz?
- AdditionalIndexing
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24;Kontrolle;Effektenhandel;Finanzinstitution;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- 1
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- L03K110401, Finanzinstitution
- L05K1106010503, Effektenhandel
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- Texts
-
- <p>Nachdem die Finma im März 2012 seitens der Basler Kantonalbank über Unregelmässigkeiten bei der ASE Investment AG und ihre Strafanzeige bei den zuständigen Strafbehörden informiert worden war, eröffnete die Finma unverzüglich eine Untersuchung und sicherte die noch vorhandenen Vermögenswerte. Dabei stimmte sie ihr Vorgehen eng mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde ab.</p><p>Bis dahin gab es keine Anzeichen für widerrechtliches Verhalten der ASE Investment AG. Vereinzelte Hinweise auf mögliche Unregelmässigkeiten im Jahr 2009 ergaben keine konkreten Anhaltspunkte oder Beweise für ein Fehlverhalten, Compliance-Probleme oder Betrug, die ein Eingreifen der Finma erfordert und gerechtfertigt hätten. Bis April 2012 war auch keine Kundenbeschwerde bei der Finma eingegangen.</p><p>Weder das Geldwäschereigesetz für der Finma direkt unterstellte Finanzintermediäre noch das Kollektivanlagengesetz für Vertriebsträger sehen eine umfassende Aufsicht vor. Im Gegenteil: Das Kollektivanlagengesetz sieht für Vertriebsträger gerade keine laufende Aufsicht vor, und die Aufsicht der Finma über die bewilligten Finanzintermediäre (Dufi) hat sich gemäss Gesetz auf die periodische Überprüfung der Einhaltung der Pflichten nach Geldwäschereigesetz zu beschränken, wobei die konkrete Prüftätigkeit vor Ort vergleichbar den Banken durch externe Prüfgesellschaften wahrgenommen wird (vgl. Art. 19a GwG). Die ASE Investment AG unterstand somit keiner prudenziellen Aufsicht.</p><p>Mit Verfügung vom 25. April 2012 hat die Finma der ASE Investment AG die Bewilligung als direkt unterstellte Finanzintermediärin sowie als Vertriebsträgerin entzogen und ordnete deren Liquidation an. Der ursprünglich gehegte Verdacht der gemäss Bankengesetz unerlaubten Entgegennahme von Publikumseinlagen hat sich dagegen nicht erhärtet.</p>
- <p>Am 12. April 2012 hat die Finma der ASE Investment AG in Frick und Engelberg den Weiterbetrieb ihrer Tätigkeit als (unbewilligte) Effektenhändlerin und Vermögensverwalterin untersagt, zu einem Zeitpunkt, als bereits Kundengelder in dreistelliger Millionenhöhe verschwunden waren.</p><p>Hat der Bundesrat eine Erklärung dafür, warum die Aufsichtsbehörde nicht schon früher eingeschritten ist, obwohl sie seit Jahren Hinweise über dubiose Machenschaften der Drahtzieher rund um die ASE Investment AG gehabt haben soll?</p>
- ASE Investment AG. Versagten EBK und Finma beim Anlegerschutz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nachdem die Finma im März 2012 seitens der Basler Kantonalbank über Unregelmässigkeiten bei der ASE Investment AG und ihre Strafanzeige bei den zuständigen Strafbehörden informiert worden war, eröffnete die Finma unverzüglich eine Untersuchung und sicherte die noch vorhandenen Vermögenswerte. Dabei stimmte sie ihr Vorgehen eng mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde ab.</p><p>Bis dahin gab es keine Anzeichen für widerrechtliches Verhalten der ASE Investment AG. Vereinzelte Hinweise auf mögliche Unregelmässigkeiten im Jahr 2009 ergaben keine konkreten Anhaltspunkte oder Beweise für ein Fehlverhalten, Compliance-Probleme oder Betrug, die ein Eingreifen der Finma erfordert und gerechtfertigt hätten. Bis April 2012 war auch keine Kundenbeschwerde bei der Finma eingegangen.</p><p>Weder das Geldwäschereigesetz für der Finma direkt unterstellte Finanzintermediäre noch das Kollektivanlagengesetz für Vertriebsträger sehen eine umfassende Aufsicht vor. Im Gegenteil: Das Kollektivanlagengesetz sieht für Vertriebsträger gerade keine laufende Aufsicht vor, und die Aufsicht der Finma über die bewilligten Finanzintermediäre (Dufi) hat sich gemäss Gesetz auf die periodische Überprüfung der Einhaltung der Pflichten nach Geldwäschereigesetz zu beschränken, wobei die konkrete Prüftätigkeit vor Ort vergleichbar den Banken durch externe Prüfgesellschaften wahrgenommen wird (vgl. Art. 19a GwG). Die ASE Investment AG unterstand somit keiner prudenziellen Aufsicht.</p><p>Mit Verfügung vom 25. April 2012 hat die Finma der ASE Investment AG die Bewilligung als direkt unterstellte Finanzintermediärin sowie als Vertriebsträgerin entzogen und ordnete deren Liquidation an. Der ursprünglich gehegte Verdacht der gemäss Bankengesetz unerlaubten Entgegennahme von Publikumseinlagen hat sich dagegen nicht erhärtet.</p>
- <p>Am 12. April 2012 hat die Finma der ASE Investment AG in Frick und Engelberg den Weiterbetrieb ihrer Tätigkeit als (unbewilligte) Effektenhändlerin und Vermögensverwalterin untersagt, zu einem Zeitpunkt, als bereits Kundengelder in dreistelliger Millionenhöhe verschwunden waren.</p><p>Hat der Bundesrat eine Erklärung dafür, warum die Aufsichtsbehörde nicht schon früher eingeschritten ist, obwohl sie seit Jahren Hinweise über dubiose Machenschaften der Drahtzieher rund um die ASE Investment AG gehabt haben soll?</p>
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