Internierung für kriminelle und renitente Asylanten
- ShortId
-
12.5206
- Id
-
20125206
- Updated
-
28.07.2023 10:17
- Language
-
de
- Title
-
Internierung für kriminelle und renitente Asylanten
- AdditionalIndexing
-
2811;Flüchtlingsbetreuung;Asylbewerber/in;Kriminalität;Asylverfahren;Internierung
- 1
-
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L04K04030301, Internierung
- L04K01010208, Kriminalität
- Texts
-
- <p>Den drei Fragen 12.5188, 12.5199 und 12.5206 liegen dieselben Anliegen zugrunde, weshalb ich sie zusammen beantworten möchte.</p><p>Der Bundesrat ist besorgt über das renitente Verhalten einer kleinen Minderheit von Asylsuchenden und verurteilt dieses. Er hat letzten Herbst im Zusammenhang mit der Situation in und um das Empfangs- und Verfahrenszentrum Chiasso zu mehreren Vorstössen Stellung genommen (Interpellation Quadri 11.3848, Interpellation Pelli 11.3630, Motion Quadri 11.3493) und dabei die bestehenden rechtlichen und praktischen Instrumente erläutert. Bei Delikten greifen Polizei und Strafverfolgungsbehörden konsequent ein. Das Bundesamt für Migration und die kantonalen Stellen unternehmen zudem in der Prävention grosse Anstrengungen, etwa durch gemeinnützige Beschäftigungsprogramme.</p><p>Den aktuellen Problemen kann nach Einschätzung des Bundesrates mit einer konsequenten Anwendung des bestehenden Instrumente begegnet werden. So erlauben es insbesondere die ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden einzuschränken, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören oder gefährden. In solchen Fällen können Ein- oder Ausgrenzungen angeordnet oder Ausgangsbewilligungen verweigert werden. Bei Widerhandlungen dagegen kann eine Vorbereitungshaft verfügt werden.</p><p>Die von den Fragestellern geforderte geschlossene Unterbringung von Asylsuchenden ohne Urteil ist in einem Rechtsstaat nicht möglich und würde das Völkerrecht verletzen. Gleiches gilt für den geforderten Ausschluss straffälliger oder renitenter Personen aus dem Asylverfahren. Der Grundsatz des Non-Refoulement gilt auch für renitente Asylsuchende.</p><p>Gesuche straffälliger Personen werden jedoch prioritär behandelt, entschieden und vollzogen.</p>
- <p>Vor allem im Umfeld von Asylunterkünften kommt es zu immer mehr Belästigungen, Tätlichkeiten, Diebstählen, Einbrüchen, Drogendelikten und anderen Straftaten, die durch renitente und kriminelle Asylanten verursacht werden.</p><p>Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass Asylsuchende, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, zu internieren und aus dem Asylverfahren auszuschliessen sind?</p>
- Internierung für kriminelle und renitente Asylanten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Den drei Fragen 12.5188, 12.5199 und 12.5206 liegen dieselben Anliegen zugrunde, weshalb ich sie zusammen beantworten möchte.</p><p>Der Bundesrat ist besorgt über das renitente Verhalten einer kleinen Minderheit von Asylsuchenden und verurteilt dieses. Er hat letzten Herbst im Zusammenhang mit der Situation in und um das Empfangs- und Verfahrenszentrum Chiasso zu mehreren Vorstössen Stellung genommen (Interpellation Quadri 11.3848, Interpellation Pelli 11.3630, Motion Quadri 11.3493) und dabei die bestehenden rechtlichen und praktischen Instrumente erläutert. Bei Delikten greifen Polizei und Strafverfolgungsbehörden konsequent ein. Das Bundesamt für Migration und die kantonalen Stellen unternehmen zudem in der Prävention grosse Anstrengungen, etwa durch gemeinnützige Beschäftigungsprogramme.</p><p>Den aktuellen Problemen kann nach Einschätzung des Bundesrates mit einer konsequenten Anwendung des bestehenden Instrumente begegnet werden. So erlauben es insbesondere die ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden einzuschränken, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören oder gefährden. In solchen Fällen können Ein- oder Ausgrenzungen angeordnet oder Ausgangsbewilligungen verweigert werden. Bei Widerhandlungen dagegen kann eine Vorbereitungshaft verfügt werden.</p><p>Die von den Fragestellern geforderte geschlossene Unterbringung von Asylsuchenden ohne Urteil ist in einem Rechtsstaat nicht möglich und würde das Völkerrecht verletzen. Gleiches gilt für den geforderten Ausschluss straffälliger oder renitenter Personen aus dem Asylverfahren. Der Grundsatz des Non-Refoulement gilt auch für renitente Asylsuchende.</p><p>Gesuche straffälliger Personen werden jedoch prioritär behandelt, entschieden und vollzogen.</p>
- <p>Vor allem im Umfeld von Asylunterkünften kommt es zu immer mehr Belästigungen, Tätlichkeiten, Diebstählen, Einbrüchen, Drogendelikten und anderen Straftaten, die durch renitente und kriminelle Asylanten verursacht werden.</p><p>Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass Asylsuchende, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, zu internieren und aus dem Asylverfahren auszuschliessen sind?</p>
- Internierung für kriminelle und renitente Asylanten
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