Bern tanzt sich frei. Sachbeschädigungen am Bundeshaus

ShortId
12.5219
Id
20125219
Updated
27.07.2023 20:29
Language
de
Title
Bern tanzt sich frei. Sachbeschädigungen am Bundeshaus
AdditionalIndexing
04;Demonstration;Bundeshaus;Sachbeschädigung;Haftung
1
  • L07K07050303030101, Bundeshaus
  • L04K08020305, Demonstration
  • L05K0101020702, Sachbeschädigung
  • L04K05070202, Haftung
Texts
  • <p>1. Für die Bewilligung von Kundgebungen auf öffentlichem Grund ist ausschliesslich die Stadt Bern zuständig. Da es sich um eine unbewilligte Kundgebung handelte, wurden die Liegenschaftseigentümer nicht orientiert und hatten somit keine Gelegenheit und Zeit, entsprechende Massnahmen vorzukehren.</p><p>2. Die Strassenreinigung der Stadt Bern ist für die Reinigung des Bundesplatzes, der Strassen und der Trottoirs verantwortlich. Die Innenhöfe der Bundeshäuser und Fassaden müssen durch die Eigentümer gereinigt werden. Sofern die Verursacher nicht eruiert werden können, müssen die Kosten für die Wiederherstellung und Reinigung durch die betroffenen Eigentümer getragen werden. Das Bundesamt für Bauten und Logistik hat deshalb bei der Polizei eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Die Schadensumme wird approximativ auf 50 000 bis 100 000 Franken geschätzt.</p><p>3. Die Umgebung der Parlamentsgebäude ist im Eigentum der Stadt Bern. Die Verantwortung für Ordnung und Sicherheit in der Stadt inklusive Bundesplatz und Bundesterrasse obliegt der Stadt Bern.</p>
  • <p>Am vergangenen Wochenende wollten über 10 000 Personen die Berner Innenstadt angeblich zu einer Partyzone machen. Die Aktion war gegen das "Aussterben des Nachtlebens" in der Altstadt Bern gerichtet. Dabei kam es zu massiven Sachbeschädigungen.</p><p>Deshalb stelle ich drei Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Warum wurde das Bundeshaus vor den Demonstranten nicht geschützt?</p><p>2. Wer kommt für den angerichteten Schaden auf?</p><p>3. Wie können solche Demonstrationen in Zukunft verhindert werden?</p>
  • Bern tanzt sich frei. Sachbeschädigungen am Bundeshaus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Für die Bewilligung von Kundgebungen auf öffentlichem Grund ist ausschliesslich die Stadt Bern zuständig. Da es sich um eine unbewilligte Kundgebung handelte, wurden die Liegenschaftseigentümer nicht orientiert und hatten somit keine Gelegenheit und Zeit, entsprechende Massnahmen vorzukehren.</p><p>2. Die Strassenreinigung der Stadt Bern ist für die Reinigung des Bundesplatzes, der Strassen und der Trottoirs verantwortlich. Die Innenhöfe der Bundeshäuser und Fassaden müssen durch die Eigentümer gereinigt werden. Sofern die Verursacher nicht eruiert werden können, müssen die Kosten für die Wiederherstellung und Reinigung durch die betroffenen Eigentümer getragen werden. Das Bundesamt für Bauten und Logistik hat deshalb bei der Polizei eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Die Schadensumme wird approximativ auf 50 000 bis 100 000 Franken geschätzt.</p><p>3. Die Umgebung der Parlamentsgebäude ist im Eigentum der Stadt Bern. Die Verantwortung für Ordnung und Sicherheit in der Stadt inklusive Bundesplatz und Bundesterrasse obliegt der Stadt Bern.</p>
    • <p>Am vergangenen Wochenende wollten über 10 000 Personen die Berner Innenstadt angeblich zu einer Partyzone machen. Die Aktion war gegen das "Aussterben des Nachtlebens" in der Altstadt Bern gerichtet. Dabei kam es zu massiven Sachbeschädigungen.</p><p>Deshalb stelle ich drei Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Warum wurde das Bundeshaus vor den Demonstranten nicht geschützt?</p><p>2. Wer kommt für den angerichteten Schaden auf?</p><p>3. Wie können solche Demonstrationen in Zukunft verhindert werden?</p>
    • Bern tanzt sich frei. Sachbeschädigungen am Bundeshaus

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