Umwandlung von Hotelbetrieben in Zweitwohnungen

ShortId
12.5308
Id
20125308
Updated
28.07.2023 08:36
Language
de
Title
Umwandlung von Hotelbetrieben in Zweitwohnungen
AdditionalIndexing
2846;Ferienwohnung;Expertise;Hotellerie
1
  • L05K0101010303, Ferienwohnung
  • L05K0101010308, Hotellerie
  • L04K02020601, Expertise
Texts
  • <p>Um Gefälligkeitsgutachten zu vermeiden, verlangt die Verordnung vom 22. August 2012 über Zweitwohnungen ausdrücklich ein "unabhängiges" Gutachten. Ein Gutachten gilt dann als unabhängig, wenn die zuständige Bewilligungsbehörde dieses als solches anerkennt. Ob inhaltlich konkretisierende Vorgaben an die Erstellung der Gutachten notwendig sind, wird im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsgesetzgebung zu prüfen sein.</p><p>Die an der Weiterführung ihres Betriebs interessierten Hoteliers werden auch zukünftig über die bestehenden Förderinstrumente auf Kantons- bzw. Bundesebene unterstützt. Auf Bundesebene ist dies insbesondere die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, welche die Hotellerie auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003 über die Beherbergungswirtschaft (SR 935.12) unterstützt. </p>
  • <p>Gemäss Verordnung über Zweitwohnungen können Hotelbetriebe in Zweitwohnungen umgewandelt werden, wenn diese seit 25 Jahren bestehen und ein Gutachten feststellt, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann.</p><p>- Welche Anforderungen an solche Gutachten werden gestellt, damit keine Gefälligkeitsgutachten erstellt werden?</p><p>- Wie werden zukünftig Hoteliers unterstützt, die ihren Betrieb im Interesse des Tourismus weiterführen möchten?</p>
  • Umwandlung von Hotelbetrieben in Zweitwohnungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um Gefälligkeitsgutachten zu vermeiden, verlangt die Verordnung vom 22. August 2012 über Zweitwohnungen ausdrücklich ein "unabhängiges" Gutachten. Ein Gutachten gilt dann als unabhängig, wenn die zuständige Bewilligungsbehörde dieses als solches anerkennt. Ob inhaltlich konkretisierende Vorgaben an die Erstellung der Gutachten notwendig sind, wird im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsgesetzgebung zu prüfen sein.</p><p>Die an der Weiterführung ihres Betriebs interessierten Hoteliers werden auch zukünftig über die bestehenden Förderinstrumente auf Kantons- bzw. Bundesebene unterstützt. Auf Bundesebene ist dies insbesondere die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, welche die Hotellerie auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003 über die Beherbergungswirtschaft (SR 935.12) unterstützt. </p>
    • <p>Gemäss Verordnung über Zweitwohnungen können Hotelbetriebe in Zweitwohnungen umgewandelt werden, wenn diese seit 25 Jahren bestehen und ein Gutachten feststellt, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann.</p><p>- Welche Anforderungen an solche Gutachten werden gestellt, damit keine Gefälligkeitsgutachten erstellt werden?</p><p>- Wie werden zukünftig Hoteliers unterstützt, die ihren Betrieb im Interesse des Tourismus weiterführen möchten?</p>
    • Umwandlung von Hotelbetrieben in Zweitwohnungen

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