Ausführungsgesetzgebung zur Zweitwohnungs-Initiative. Zeitplan

ShortId
12.5330
Id
20125330
Updated
28.07.2023 13:20
Language
de
Title
Ausführungsgesetzgebung zur Zweitwohnungs-Initiative. Zeitplan
AdditionalIndexing
2846;Ferienwohnung;Vollzug von Beschlüssen
1
  • L05K0101010303, Ferienwohnung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
Texts
  • <p>Das gesetzlich verankerte Einsprache- und Beschwerderecht ist sehr einschränkend geregelt. Es kann nicht jedermann Beschwerde führen. Wer zur Einsprache und Beschwerde legitimiert ist, nimmt ein demokratisches Mitwirkungsrecht wahr. Dieses Recht stellt sicher, dass im Baubewilligungsverfahren öffentliche und private, insbesondere nachbarliche Interessen gewahrt werden können. Ein Eingreifen des Bundesrates ist weder möglich noch sinnvoll.</p><p>Nach dem derzeitigen Stand der Planung ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Vernehmlassung zum Ausführungsgesetz zu Artikel 75b der Bundesverfassung im zweiten Quartal 2013 eröffnen wird. Die Botschaft soll dem Parlament Ende 2013 zugeleitet werden. Ein Inkrafttreten dürfte somit per 1. Januar 2015 realistisch sein.</p>
  • <p>Der Bundesrat will per 1. Januar 2013 die Verordnung über Zweitwohnungen in Kraft setzen.</p><p>- Was gedenkt er zu tun, um die angedrohte Flut an Klagen gegen gemäss der Verordnung bewilligte Baugesuche für Zweitwohnungen einzudämmen?</p><p>- Sieht er in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 75b der Bundesverfassung bereits per 1. Januar 2014 (Zieldatum) in Kraft zu setzen?</p><p>- Wenn ja, wann gedenkt er die Botschaft dazu vorzulegen?</p>
  • Ausführungsgesetzgebung zur Zweitwohnungs-Initiative. Zeitplan
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das gesetzlich verankerte Einsprache- und Beschwerderecht ist sehr einschränkend geregelt. Es kann nicht jedermann Beschwerde führen. Wer zur Einsprache und Beschwerde legitimiert ist, nimmt ein demokratisches Mitwirkungsrecht wahr. Dieses Recht stellt sicher, dass im Baubewilligungsverfahren öffentliche und private, insbesondere nachbarliche Interessen gewahrt werden können. Ein Eingreifen des Bundesrates ist weder möglich noch sinnvoll.</p><p>Nach dem derzeitigen Stand der Planung ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Vernehmlassung zum Ausführungsgesetz zu Artikel 75b der Bundesverfassung im zweiten Quartal 2013 eröffnen wird. Die Botschaft soll dem Parlament Ende 2013 zugeleitet werden. Ein Inkrafttreten dürfte somit per 1. Januar 2015 realistisch sein.</p>
    • <p>Der Bundesrat will per 1. Januar 2013 die Verordnung über Zweitwohnungen in Kraft setzen.</p><p>- Was gedenkt er zu tun, um die angedrohte Flut an Klagen gegen gemäss der Verordnung bewilligte Baugesuche für Zweitwohnungen einzudämmen?</p><p>- Sieht er in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 75b der Bundesverfassung bereits per 1. Januar 2014 (Zieldatum) in Kraft zu setzen?</p><p>- Wenn ja, wann gedenkt er die Botschaft dazu vorzulegen?</p>
    • Ausführungsgesetzgebung zur Zweitwohnungs-Initiative. Zeitplan

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