Mehr Transparenz in Steuersachen. Forderungen des G-20-Gipfels von Los Cabos

ShortId
12.5359
Id
20125359
Updated
28.07.2023 09:44
Language
de
Title
Mehr Transparenz in Steuersachen. Forderungen des G-20-Gipfels von Los Cabos
AdditionalIndexing
24;Bankgeheimnis;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Steuerpolitik;Transparenz;Informationsaustausch
1
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
Texts
  • <p>A. Die Schweiz hat seit dem Erscheinen ihres Länderberichtes im Rahmen des Peer-Review-Prozesses des Global Forum im Juni 2011 konsequent auf die Umsetzung der erhaltenen Empfehlungen hingearbeitet. So ist erreicht worden, dass erstens gegenwärtig mit 24 Ländern Amtshilfebestimmungen in Kraft stehen, die dem internationalen Standard entsprechen, und dass zweitens im Rahmen des Erlasses des Steueramtshilfegesetzes (StAhiG) wichtige Empfehlungen des Global Forum berücksichtigt worden sind:</p><p>- Die Identifikation kann, wie es der internationale Standard verlangt, auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen;</p><p>- um dem internationalen Standard Rechnung zu tragen, wird im StAhiG weiter vorgesehen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die betroffene Person über das Ersuchen informiert, soweit die ausländische Behörde nicht Geheimhaltungsgründe hinsichtlich des Verfahrens glaubhaft macht;</p><p>- auch kann die ESTV auf Ersuchen der ausländischen Behörde einer beschwerdeberechtigten Person die Akteneinsicht und die Anhörung nach den anwendbaren Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) verweigern, soweit die ausländische Behörde Geheimhaltungsgründe hinsichtlich des Verfahrens oder gewisser Aktenstücke glaubhaft macht;</p><p>- zur Beschleunigung des Verfahrens wird vorgesehen, dass die aufschiebende Wirkung der Beschwerde nach Massgabe der anwendbaren Bestimmung im VwVG entzogen werden kann.</p><p>Demgegenüber muss aber festgehalten werden, dass die Schweiz in drei im Länderbericht des Global Forum genannten Punkten gegenwärtig den Amtshilfestandard nicht erfüllt:</p><p>1. Schaffung einer Ausnahmebestimmung, die es der Schweiz als ersuchtem Staat ermöglichen würde, Informationen ohne die Orientierung der betroffenen Person zu übermitteln;</p><p>2. Einführung eines Mechanismus, der die Identifizierung der Eigentümer von Inhaberaktien ermöglicht, oder Abschaffung der Inhaberaktie;</p><p>3. Abschluss von Abkommen mit OECD-Amtshilfestandard mit einer quantitativ oder qualitativ überwiegend grossen Zahl der DBA-Partnerstaaten (gegenwärtig lediglich 24 von über 80 DBA).</p><p>B. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 22. Februar 2012 auf Ihre Motion festgehalten hat, sind die Konsequenzen eines Beitritts zur OECD-/Europaratskonvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Gegenstand einer Prüfung.</p>
  • <p>Der G-20-Gipfel in Los Cabos vom Juni 2012 beharrt in Ziffer 48 der Schlusserklärung darauf, dass in Steuersachen alle Jurisdiktionen die internationalen Standards des Global Forum vollumfänglich befolgen. Auch Bankeninformationen müssen offengelegt werden.</p><p>- Welche dieser Standards erfüllt die Schweiz noch nicht?</p><p>- Wann folgt der Bundesrat dem erneuten Aufruf der G-20 und leitet den Beitritt der Schweiz zur OECD-/Europarats-Konvention über gegenseitige Verwaltungshilfe in Steuersachen ein?</p>
  • Mehr Transparenz in Steuersachen. Forderungen des G-20-Gipfels von Los Cabos
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>A. Die Schweiz hat seit dem Erscheinen ihres Länderberichtes im Rahmen des Peer-Review-Prozesses des Global Forum im Juni 2011 konsequent auf die Umsetzung der erhaltenen Empfehlungen hingearbeitet. So ist erreicht worden, dass erstens gegenwärtig mit 24 Ländern Amtshilfebestimmungen in Kraft stehen, die dem internationalen Standard entsprechen, und dass zweitens im Rahmen des Erlasses des Steueramtshilfegesetzes (StAhiG) wichtige Empfehlungen des Global Forum berücksichtigt worden sind:</p><p>- Die Identifikation kann, wie es der internationale Standard verlangt, auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen;</p><p>- um dem internationalen Standard Rechnung zu tragen, wird im StAhiG weiter vorgesehen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die betroffene Person über das Ersuchen informiert, soweit die ausländische Behörde nicht Geheimhaltungsgründe hinsichtlich des Verfahrens glaubhaft macht;</p><p>- auch kann die ESTV auf Ersuchen der ausländischen Behörde einer beschwerdeberechtigten Person die Akteneinsicht und die Anhörung nach den anwendbaren Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) verweigern, soweit die ausländische Behörde Geheimhaltungsgründe hinsichtlich des Verfahrens oder gewisser Aktenstücke glaubhaft macht;</p><p>- zur Beschleunigung des Verfahrens wird vorgesehen, dass die aufschiebende Wirkung der Beschwerde nach Massgabe der anwendbaren Bestimmung im VwVG entzogen werden kann.</p><p>Demgegenüber muss aber festgehalten werden, dass die Schweiz in drei im Länderbericht des Global Forum genannten Punkten gegenwärtig den Amtshilfestandard nicht erfüllt:</p><p>1. Schaffung einer Ausnahmebestimmung, die es der Schweiz als ersuchtem Staat ermöglichen würde, Informationen ohne die Orientierung der betroffenen Person zu übermitteln;</p><p>2. Einführung eines Mechanismus, der die Identifizierung der Eigentümer von Inhaberaktien ermöglicht, oder Abschaffung der Inhaberaktie;</p><p>3. Abschluss von Abkommen mit OECD-Amtshilfestandard mit einer quantitativ oder qualitativ überwiegend grossen Zahl der DBA-Partnerstaaten (gegenwärtig lediglich 24 von über 80 DBA).</p><p>B. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 22. Februar 2012 auf Ihre Motion festgehalten hat, sind die Konsequenzen eines Beitritts zur OECD-/Europaratskonvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Gegenstand einer Prüfung.</p>
    • <p>Der G-20-Gipfel in Los Cabos vom Juni 2012 beharrt in Ziffer 48 der Schlusserklärung darauf, dass in Steuersachen alle Jurisdiktionen die internationalen Standards des Global Forum vollumfänglich befolgen. Auch Bankeninformationen müssen offengelegt werden.</p><p>- Welche dieser Standards erfüllt die Schweiz noch nicht?</p><p>- Wann folgt der Bundesrat dem erneuten Aufruf der G-20 und leitet den Beitritt der Schweiz zur OECD-/Europarats-Konvention über gegenseitige Verwaltungshilfe in Steuersachen ein?</p>
    • Mehr Transparenz in Steuersachen. Forderungen des G-20-Gipfels von Los Cabos

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