Die UBS und der Fall Adoboli

ShortId
12.5378
Id
20125378
Updated
28.07.2023 07:40
Language
de
Title
Die UBS und der Fall Adoboli
AdditionalIndexing
24;Sicherheit;Kontrolle;Staatsgarantie;Grossbank;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L06K050702010102, Staatsgarantie
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L04K08020225, Sicherheit
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat wurde von keiner Seite über das genaue Verlustrisiko im Fall Adoboli orientiert.</p><p>2./3. Die Finma und die britische Financial Services Authority haben im September 2011 eine mittlerweile abgeschlossene unabhängige Untersuchung zu den Ereignissen rund um die Handelsverluste der UBS in London eingeleitet. Im Dezember 2011 hat die Finma ein formelles Enforcement-Verfahren nach Schweizer Recht gegen die UBS eröffnet. Sie steht dabei in engem Kontakt mit der Financial Services Authority, die ebenfalls eine formelle Enforcement-Untersuchung gegen die UBS eröffnet hat. Beide Verfahren laufen noch.</p><p>4. Die aufsichtsrechtlichen Schranken sind bereits vorhanden. Gestützt darauf und u. a. auf die Erkenntnisse im Fall Adoboli publizierte im Dezember 2011 die Finma 30 Punkte, welche die aufsichtsrechtlichen Erwartungen zur Minimierung der Risiken aus unautorisierten Handelsaktivitäten für die ganze Branche definieren. Im Zentrum stehen klare Regeln für die Unternehmensführung, das interne Berichtswesen, die internen Kontrollen und das Outsourcing der Banken.</p>
  • <p>Die UBS verfügt nach wie vor über eine faktische Staatsgarantie. Der Prozessberichterstattung ist zu entnehmen, dass die Spekulationen des UBS-Boni-Bankers Adoboli die Bank mit Staatsgarantie mit 12 Milliarden Franken Verlusten hätten erneut an den Abgrund bringen können.</p><p>1. Seit wann kennt der Bundesrat diese Grössenordnung des Verlustrisikos der Spekulationen bei der UBS?</p><p>2. Wird der Fall durch die Finma untersucht?</p><p>3. Welche Verantwortung tragen aufgrund fehlender Kontrollmechanismen die Herren in damals leitenden Funktionen Kaspar Villiger, VR-Präsident, und Oswald Grübel, CEO?</p><p>4. Welche gesetzlichen Schranken können inskünftig derartige Risiken minimieren?</p>
  • Die UBS und der Fall Adoboli
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat wurde von keiner Seite über das genaue Verlustrisiko im Fall Adoboli orientiert.</p><p>2./3. Die Finma und die britische Financial Services Authority haben im September 2011 eine mittlerweile abgeschlossene unabhängige Untersuchung zu den Ereignissen rund um die Handelsverluste der UBS in London eingeleitet. Im Dezember 2011 hat die Finma ein formelles Enforcement-Verfahren nach Schweizer Recht gegen die UBS eröffnet. Sie steht dabei in engem Kontakt mit der Financial Services Authority, die ebenfalls eine formelle Enforcement-Untersuchung gegen die UBS eröffnet hat. Beide Verfahren laufen noch.</p><p>4. Die aufsichtsrechtlichen Schranken sind bereits vorhanden. Gestützt darauf und u. a. auf die Erkenntnisse im Fall Adoboli publizierte im Dezember 2011 die Finma 30 Punkte, welche die aufsichtsrechtlichen Erwartungen zur Minimierung der Risiken aus unautorisierten Handelsaktivitäten für die ganze Branche definieren. Im Zentrum stehen klare Regeln für die Unternehmensführung, das interne Berichtswesen, die internen Kontrollen und das Outsourcing der Banken.</p>
    • <p>Die UBS verfügt nach wie vor über eine faktische Staatsgarantie. Der Prozessberichterstattung ist zu entnehmen, dass die Spekulationen des UBS-Boni-Bankers Adoboli die Bank mit Staatsgarantie mit 12 Milliarden Franken Verlusten hätten erneut an den Abgrund bringen können.</p><p>1. Seit wann kennt der Bundesrat diese Grössenordnung des Verlustrisikos der Spekulationen bei der UBS?</p><p>2. Wird der Fall durch die Finma untersucht?</p><p>3. Welche Verantwortung tragen aufgrund fehlender Kontrollmechanismen die Herren in damals leitenden Funktionen Kaspar Villiger, VR-Präsident, und Oswald Grübel, CEO?</p><p>4. Welche gesetzlichen Schranken können inskünftig derartige Risiken minimieren?</p>
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