EWR. Aussagen des EVD-Vorstehers

ShortId
12.5424
Id
20125424
Updated
19.05.2026 23:14
Language
de
Title
EWR. Aussagen des EVD-Vorstehers
AdditionalIndexing
10;Europäischer Wirtschaftsraum;Steuer;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht
1
  • L03K090205, Europäischer Wirtschaftsraum
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L03K110702, Steuer
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
Texts
  • <p>1. Im Europäischen Menschenrechtsgerichtshof sind alle Mitgliedstaaten des Europarates durch einen Richter vertreten, und dessen Urteile haben für alle Mitgliedstaaten Gültigkeit. Im Gegensatz dazu ist der Efta-Gerichtshof nur für die drei Efta/EWR-Staaten zuständig. Es handelt sich nicht um ein Organ der Efta, sondern um ein von Norwegen, Island und Liechtenstein geschaffenes Gericht im Rahmen des EWR. Diesem Gericht wurden die Auslegung des EWR-Abkommens und die Streitschlichtung für die drei Efta/EWR-Staaten anvertraut. Die Auslegung des EWR-Abkommens für die EU obliegt dem Europäischen Gerichtshof.</p><p>2. Der EWR kennt keine Steuerharmonisierung. In der EU sieht die Zinsbesteuerungsrichtlinie eine Übergangsfrist vor, während der Luxemburg und Österreich analog zur Schweiz oder zu Liechtenstein einen Steuerrückbehalt erheben dürfen. Nach dem Dafürhalten der Kommission und einer Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie des EU-Parlamentes ist diese Übergangsfrist für den anonymen Steuerrückbehalt zu beenden, um den automatischen Informationsaustausch in der gesamten EU endgültig durchzusetzen. Dadurch stehen diejenigen EWR-Staaten, die den automatischen Informationsaustausch nicht kennen, sowie die Schweiz unter Druck, den automatischen Austausch ebenfalls einzuführen. </p>
  • <p>In einem Interview in der "Zentralschweiz am Sonntag" vom 11. November 2012 äussert sich Bundesrat Johann Schneider-Ammann negativ zum EWR. Er warnt vor fremder Gerichtsbarkeit und automatischem Informationsaustausch.</p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, dass der Efta-Gerichtshof, wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, aus Richtern aller Mitgliedländer zusammengesetzt ist?</p><p>2. Kann er uns sagen, zwischen welchen Ländern des EWR ein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen besteht?</p>
  • EWR. Aussagen des EVD-Vorstehers
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Europäischen Menschenrechtsgerichtshof sind alle Mitgliedstaaten des Europarates durch einen Richter vertreten, und dessen Urteile haben für alle Mitgliedstaaten Gültigkeit. Im Gegensatz dazu ist der Efta-Gerichtshof nur für die drei Efta/EWR-Staaten zuständig. Es handelt sich nicht um ein Organ der Efta, sondern um ein von Norwegen, Island und Liechtenstein geschaffenes Gericht im Rahmen des EWR. Diesem Gericht wurden die Auslegung des EWR-Abkommens und die Streitschlichtung für die drei Efta/EWR-Staaten anvertraut. Die Auslegung des EWR-Abkommens für die EU obliegt dem Europäischen Gerichtshof.</p><p>2. Der EWR kennt keine Steuerharmonisierung. In der EU sieht die Zinsbesteuerungsrichtlinie eine Übergangsfrist vor, während der Luxemburg und Österreich analog zur Schweiz oder zu Liechtenstein einen Steuerrückbehalt erheben dürfen. Nach dem Dafürhalten der Kommission und einer Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie des EU-Parlamentes ist diese Übergangsfrist für den anonymen Steuerrückbehalt zu beenden, um den automatischen Informationsaustausch in der gesamten EU endgültig durchzusetzen. Dadurch stehen diejenigen EWR-Staaten, die den automatischen Informationsaustausch nicht kennen, sowie die Schweiz unter Druck, den automatischen Austausch ebenfalls einzuführen. </p>
    • <p>In einem Interview in der "Zentralschweiz am Sonntag" vom 11. November 2012 äussert sich Bundesrat Johann Schneider-Ammann negativ zum EWR. Er warnt vor fremder Gerichtsbarkeit und automatischem Informationsaustausch.</p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, dass der Efta-Gerichtshof, wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, aus Richtern aller Mitgliedländer zusammengesetzt ist?</p><p>2. Kann er uns sagen, zwischen welchen Ländern des EWR ein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen besteht?</p>
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