Retrozessionen. Öffentliches Interesse

ShortId
12.5450
Id
20125450
Updated
27.07.2023 19:43
Language
de
Title
Retrozessionen. Öffentliches Interesse
AdditionalIndexing
24;Wettbewerbsbeschränkung;diplomatisches Verhandeln;Retrozession;Bankgeschäft;Finanzmarkt
1
  • L04K11040213, Retrozession
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L05K1002010204, diplomatisches Verhandeln
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Als Folge des kürzlich präzisierten Bundesgerichtsentscheids zu Retrozessionen bei Finanzprodukten werden die Banken ihre Preispolitik anpassen und Transparenz gemäss dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewährleisten müssen. Für Bankkunden ist es schwierig, an Informationen darüber zu gelangen, ob die Bank Retrozessionen entgegengenommen hat. Angesichts dessen und des Reputationsrisikos, dem der Schweizer Finanzplatz durch ein solches Vergütungssystem ausgesetzt ist, stellt sich folgende Frage:</p><p>Gedenkt der Bundesrat, gemäss Artikel 10 Absatz 3 UWG zu handeln?</p>
  • Retrozessionen. Öffentliches Interesse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Als Folge des kürzlich präzisierten Bundesgerichtsentscheids zu Retrozessionen bei Finanzprodukten werden die Banken ihre Preispolitik anpassen und Transparenz gemäss dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewährleisten müssen. Für Bankkunden ist es schwierig, an Informationen darüber zu gelangen, ob die Bank Retrozessionen entgegengenommen hat. Angesichts dessen und des Reputationsrisikos, dem der Schweizer Finanzplatz durch ein solches Vergütungssystem ausgesetzt ist, stellt sich folgende Frage:</p><p>Gedenkt der Bundesrat, gemäss Artikel 10 Absatz 3 UWG zu handeln?</p>
    • Retrozessionen. Öffentliches Interesse

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