Retrozessionen gehören den Kundinnen und Kunden
- ShortId
-
12.5451
- Id
-
20125451
- Updated
-
27.07.2023 21:02
- Language
-
de
- Title
-
Retrozessionen gehören den Kundinnen und Kunden
- AdditionalIndexing
-
24;Vermögensverwaltung;Retrozession;Bankgeschäft;Vermögen;Kapitalanlage;Bank
- 1
-
- L04K11040101, Bank
- L06K070405020502, Vermögen
- L06K110602010103, Vermögensverwaltung
- L04K11040213, Retrozession
- L03K110402, Bankgeschäft
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- Texts
-
- <p>Der dem fraglichen Bundesgerichtentscheid zugrunde liegende Vermögensverwaltungsauftrag zwischen einer Bank und einem Kunden wird als Auftrag im Sinne der Artikel 394ff. des Obligationenrechtes qualifiziert. Deswegen müssen die Betroffenen auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Ansprüche auf Herausgabe der Bestandespflegekommission selber geltend machen. Die Finma hat gestützt auf den besagten Bundesgerichtsentscheid aber aufsichtsrechtliche Massnahmen ergriffen, welche unter anderem die aktive Information der Kunden über den Entscheid beinhalten; ich verweise auf die Finma-Mitteilung Nr. 41 vom 26. November 2012.</p>
- <p>Das Bundesgericht hatte eine Pflicht zur Herausgabe von Retrozessionen (Kickbacks) von externen Vermögensverwaltern an die Kundinnen und Kunden statuiert. Jetzt hat das Gericht entschieden, dass auch Banken, die bei Vermögensverwaltungsmandaten Bestandespflegekommissionen erhalten, diese den Kundinnen und Kunden weitergeben müssen.</p><p>- Wie können die Bankkundinnen und -kunden unterstützt werden, damit sie dieses Recht auch durchsetzen können?</p><p>- Wie wird die Weitergabe dieser Kommissionen bei den Vermögen der Altersvorsorge gesichert?</p>
- Retrozessionen gehören den Kundinnen und Kunden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der dem fraglichen Bundesgerichtentscheid zugrunde liegende Vermögensverwaltungsauftrag zwischen einer Bank und einem Kunden wird als Auftrag im Sinne der Artikel 394ff. des Obligationenrechtes qualifiziert. Deswegen müssen die Betroffenen auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Ansprüche auf Herausgabe der Bestandespflegekommission selber geltend machen. Die Finma hat gestützt auf den besagten Bundesgerichtsentscheid aber aufsichtsrechtliche Massnahmen ergriffen, welche unter anderem die aktive Information der Kunden über den Entscheid beinhalten; ich verweise auf die Finma-Mitteilung Nr. 41 vom 26. November 2012.</p>
- <p>Das Bundesgericht hatte eine Pflicht zur Herausgabe von Retrozessionen (Kickbacks) von externen Vermögensverwaltern an die Kundinnen und Kunden statuiert. Jetzt hat das Gericht entschieden, dass auch Banken, die bei Vermögensverwaltungsmandaten Bestandespflegekommissionen erhalten, diese den Kundinnen und Kunden weitergeben müssen.</p><p>- Wie können die Bankkundinnen und -kunden unterstützt werden, damit sie dieses Recht auch durchsetzen können?</p><p>- Wie wird die Weitergabe dieser Kommissionen bei den Vermögen der Altersvorsorge gesichert?</p>
- Retrozessionen gehören den Kundinnen und Kunden
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