Verschärfte Grenzkontrollen gegen Einbruchswellen
- ShortId
-
12.5474
- Id
-
20125474
- Updated
-
27.07.2023 20:03
- Language
-
de
- Title
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Verschärfte Grenzkontrollen gegen Einbruchswellen
- AdditionalIndexing
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2811;12;1216;Ausländer/in;Einreise von Ausländern/-innen;grenzüberschreitende Wanderung;Kriminalität;Personenkontrolle an der Grenze;Diebstahl
- 1
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- L04K05060102, Ausländer/in
- L04K01010208, Kriminalität
- L06K050102010202, Diebstahl
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L04K01080305, grenzüberschreitende Wanderung
- Texts
-
- <p>Artikel 23 des Schengener Grenzkodex ermöglicht es den Schengen-Staaten, im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit an bestimmten Grenzübergängen oder Grenzabschnitten lagebezogen systematische Personenkontrollen wieder einzuführen; dies ausnahmsweise und für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der Bedrohung. Die Schengen-Staaten dürfen diese Möglichkeit jedoch nur sehr zurückhaltend nutzen, etwa im Falle von politischen oder sportlichen Grossanlässen. Auch im Falle terroristischer Anschläge kann diese Bestimmung angerufen werden, wie es in Norwegen anlässlich der Anschläge vom 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utoya der Fall war.</p><p>Der betroffene Staat unterliegt dabei der Pflicht, die übrigen Schengen-Staaten und die Europäische Kommission zu konsultieren bzw. bei Dringlichkeit zumindest zu informieren.</p><p>Selbst bei einer Wiedereinführung der systematischen Personenkontrolle nach Artikel 23 wäre es nicht möglich, die über 1881 Kilometer lange Landesgrenze systematisch und lückenlos zu kontrollieren. Dies war auch bereits vor Schengen nicht der Fall.</p><p>Der Grenzkodex schränkt im Übrigen die Möglichkeit der Schengen-Staaten nicht ein, im Grenzraum aufgrund einer besonderen Bedrohungslage die polizeilichen Kontrollen zu verstärken.</p><p>Das Grenzwachtkorps seinerseits führt ebenfalls auf der Grenze und im Grenzraum Schwergewichtsaktionen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien durch. Solche Aktionen erfolgen zurzeit, im Rahmen der bestehenden Ressourcen, in der Region Genf, im Tessin, im Jurabogen und auch im St. Galler Rheintal. </p>
- <p>329-mal wurde alleine im Kanton St. Gallen zwischen dem 22. Oktober und dem 26. November 2012 eingebrochen. Das sind rund 66 Einbrüche pro Woche oder fast zehn pro Tag - oder mehr als doppelt so viele wie im Jahresdurchschnitt 2011. Schweizweit ist die Zunahme enorm. Vermutet werden organisierte Banden, sogenannte Kriminaltouristen.</p><p>Schengen (Art. 23 in Verbindung mit Art. 26) sieht die Möglichkeit von systematischen Grenzkontrollen vor, wenn die innere Sicherheit gefährdet ist.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Grenzkontrollen zwecks Einbruchsverhinderung entsprechend zu verstärken und Artikel 23 des Schengen-Abkommens anzuwenden?</p>
- Verschärfte Grenzkontrollen gegen Einbruchswellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Artikel 23 des Schengener Grenzkodex ermöglicht es den Schengen-Staaten, im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit an bestimmten Grenzübergängen oder Grenzabschnitten lagebezogen systematische Personenkontrollen wieder einzuführen; dies ausnahmsweise und für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der Bedrohung. Die Schengen-Staaten dürfen diese Möglichkeit jedoch nur sehr zurückhaltend nutzen, etwa im Falle von politischen oder sportlichen Grossanlässen. Auch im Falle terroristischer Anschläge kann diese Bestimmung angerufen werden, wie es in Norwegen anlässlich der Anschläge vom 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utoya der Fall war.</p><p>Der betroffene Staat unterliegt dabei der Pflicht, die übrigen Schengen-Staaten und die Europäische Kommission zu konsultieren bzw. bei Dringlichkeit zumindest zu informieren.</p><p>Selbst bei einer Wiedereinführung der systematischen Personenkontrolle nach Artikel 23 wäre es nicht möglich, die über 1881 Kilometer lange Landesgrenze systematisch und lückenlos zu kontrollieren. Dies war auch bereits vor Schengen nicht der Fall.</p><p>Der Grenzkodex schränkt im Übrigen die Möglichkeit der Schengen-Staaten nicht ein, im Grenzraum aufgrund einer besonderen Bedrohungslage die polizeilichen Kontrollen zu verstärken.</p><p>Das Grenzwachtkorps seinerseits führt ebenfalls auf der Grenze und im Grenzraum Schwergewichtsaktionen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien durch. Solche Aktionen erfolgen zurzeit, im Rahmen der bestehenden Ressourcen, in der Region Genf, im Tessin, im Jurabogen und auch im St. Galler Rheintal. </p>
- <p>329-mal wurde alleine im Kanton St. Gallen zwischen dem 22. Oktober und dem 26. November 2012 eingebrochen. Das sind rund 66 Einbrüche pro Woche oder fast zehn pro Tag - oder mehr als doppelt so viele wie im Jahresdurchschnitt 2011. Schweizweit ist die Zunahme enorm. Vermutet werden organisierte Banden, sogenannte Kriminaltouristen.</p><p>Schengen (Art. 23 in Verbindung mit Art. 26) sieht die Möglichkeit von systematischen Grenzkontrollen vor, wenn die innere Sicherheit gefährdet ist.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Grenzkontrollen zwecks Einbruchsverhinderung entsprechend zu verstärken und Artikel 23 des Schengen-Abkommens anzuwenden?</p>
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