Tiefenlagersuche. Verantwortlichkeit
- ShortId
-
12.5484
- Id
-
20125484
- Updated
-
28.07.2023 09:48
- Language
-
de
- Title
-
Tiefenlagersuche. Verantwortlichkeit
- AdditionalIndexing
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66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Verantwortung;Entsorgungsnachweis für radioaktive Abfälle;Staat;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;radioaktiver Abfall
- 1
-
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L06K060102030201, Entsorgungsnachweis für radioaktive Abfälle
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L03K080701, Staat
- L04K08020230, Verantwortung
- L04K08040707, Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat
- Texts
-
- <p>Eine mögliche Verstaatlichung der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) wurde bei der parlamentarischen Beratung des Kernenergiegesetzes und des Berichtes der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle ausführlich diskutiert und in der Folge verworfen. Das geltende Kernenergiegesetz hält in Artikel 31 fest, dass die Betreiber einer Kernanlage nach dem Verursacherprinzip verpflichtet sind, die aus der Anlage stammenden radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen. Dafür ist die Nagra verantwortlich.</p><p>Die Finanzierung ist von der Frage der Organisationsform der Nagra losgelöst. Die Deckung der Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle wird durch zwei Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, als öffentlich-rechtliche Anstalten geführt und sind der Aufsicht des Bundesrates unterstellt.</p><p>Ungeachtet der Frage der Organisationsform der Entsorgungspflichtigen gilt das oberste Prinzip, nach dem sich alle Akteurinnen und Akteure zu richten haben: Die grösstmögliche Sicherheit für Mensch und Umwelt muss bei geologischen Tiefenlagern gewährleistet sein.</p>
- <p>Im kürzlich publizierten Bericht zum Verhältnis zwischen Ensi und Nagra wird die Frage aufgeworfen, ob für die Tiefenlagersuche für Abfälle mit solch grosser gesellschaftlicher, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Bedeutung nicht der Staat selber verantwortlich sein sollte.</p><p>Falls die Entsorgung der Atomabfälle verstaatlicht werden muss, wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die AKW-Betreiber trotzdem die vollen Kosten tragen?</p>
- Tiefenlagersuche. Verantwortlichkeit
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine mögliche Verstaatlichung der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) wurde bei der parlamentarischen Beratung des Kernenergiegesetzes und des Berichtes der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle ausführlich diskutiert und in der Folge verworfen. Das geltende Kernenergiegesetz hält in Artikel 31 fest, dass die Betreiber einer Kernanlage nach dem Verursacherprinzip verpflichtet sind, die aus der Anlage stammenden radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen. Dafür ist die Nagra verantwortlich.</p><p>Die Finanzierung ist von der Frage der Organisationsform der Nagra losgelöst. Die Deckung der Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle wird durch zwei Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, als öffentlich-rechtliche Anstalten geführt und sind der Aufsicht des Bundesrates unterstellt.</p><p>Ungeachtet der Frage der Organisationsform der Entsorgungspflichtigen gilt das oberste Prinzip, nach dem sich alle Akteurinnen und Akteure zu richten haben: Die grösstmögliche Sicherheit für Mensch und Umwelt muss bei geologischen Tiefenlagern gewährleistet sein.</p>
- <p>Im kürzlich publizierten Bericht zum Verhältnis zwischen Ensi und Nagra wird die Frage aufgeworfen, ob für die Tiefenlagersuche für Abfälle mit solch grosser gesellschaftlicher, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Bedeutung nicht der Staat selber verantwortlich sein sollte.</p><p>Falls die Entsorgung der Atomabfälle verstaatlicht werden muss, wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die AKW-Betreiber trotzdem die vollen Kosten tragen?</p>
- Tiefenlagersuche. Verantwortlichkeit
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