Hinterlegungsort der Patientenverfügung auf Versichertenkarte eintragen
- ShortId
-
12.5495
- Id
-
20125495
- Updated
-
28.07.2023 13:30
- Language
-
de
- Title
-
Hinterlegungsort der Patientenverfügung auf Versichertenkarte eintragen
- AdditionalIndexing
-
2841;2836;Gesundheitspass;Patientenverfügung
- 1
-
- L04K01050508, Gesundheitspass
- L05K0105051701, Patientenverfügung
- Texts
-
- <p>Im Laufe des Jahres 2013 werden alle Versicherer eine Versichertenkarte verteilt haben, die den Anforderungen der Verordnung über die Versichertenkarte entspricht. Die technischen Schwierigkeiten sind weitgehend behoben. Es besteht nun grundsätzlich die Möglichkeit, die persönlichen Daten und damit auch den Hinterlegungsort einer Patientenverfügung auf der Versichertenkarte zu speichern und diese zu lesen. Indessen wird diese Möglichkeit derzeit noch nicht flächendeckend angeboten. Diesbezüglich sind alle Akteure und unter den Leistungserbringern vor allem die Ärzteschaft gefordert.</p>
- <p>Ab 1. Januar 2013 ist es möglich, den Aufbewahrungsort auf der Versichertenkarte einzutragen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, bei urteilsunfähigen Personen anhand der Versichertenkarte abzuklären, ob eine Patientenverfügung errichtet und wo diese allenfalls hinterlegt ist (Art. 371 Abs. 2 ZGB).</p><p>Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?</p>
- Hinterlegungsort der Patientenverfügung auf Versichertenkarte eintragen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Laufe des Jahres 2013 werden alle Versicherer eine Versichertenkarte verteilt haben, die den Anforderungen der Verordnung über die Versichertenkarte entspricht. Die technischen Schwierigkeiten sind weitgehend behoben. Es besteht nun grundsätzlich die Möglichkeit, die persönlichen Daten und damit auch den Hinterlegungsort einer Patientenverfügung auf der Versichertenkarte zu speichern und diese zu lesen. Indessen wird diese Möglichkeit derzeit noch nicht flächendeckend angeboten. Diesbezüglich sind alle Akteure und unter den Leistungserbringern vor allem die Ärzteschaft gefordert.</p>
- <p>Ab 1. Januar 2013 ist es möglich, den Aufbewahrungsort auf der Versichertenkarte einzutragen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, bei urteilsunfähigen Personen anhand der Versichertenkarte abzuklären, ob eine Patientenverfügung errichtet und wo diese allenfalls hinterlegt ist (Art. 371 Abs. 2 ZGB).</p><p>Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?</p>
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