Medikationssicherheit. Handlungsbedarf
- ShortId
-
12.5501
- Id
-
20125501
- Updated
-
27.07.2023 21:44
- Language
-
de
- Title
-
Medikationssicherheit. Handlungsbedarf
- AdditionalIndexing
-
2841;freie Schlagwörter: E-Medikation;Gesundheitsrisiko;Datenverarbeitung in der Medizin;Krankenversicherung;Selbstdispensation;Medikament
- 1
-
- L05K0105030102, Medikament
- L06K010503010203, Selbstdispensation
- L05K1203010104, Datenverarbeitung in der Medizin
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- Texts
-
- <p>Es gibt eine Vielfalt von Massnahmen, die zur Medikationssicherheit beitragen. Einige davon sind bereits umgesetzt, wie z. B. die Pharmakovigilanz, andere sind geplant. Das angesprochene Projekt Drug Event Monitoring wurde von der Stiftung für Patientensicherheit im Einvernehmen mit Swissmedic nicht mehr weiterverfolgt, weil bei der Stossrichtung bzw. Zielsetzung kein Konsens gefunden werden konnte. Dagegen wird die Stiftung für Patientensicherheit im Auftrag des Bundes ein nationales Pilotprogramm zur Medikationssicherheit 2013-2015 angehen. Das Ziel ist die Gewährleistung der Kontinuität und der korrekten Medikation bei Schnittstellen im Behandlungsprozess, z. B. vor und nach einem Spitalaustritt. Das elektronische Patientendossier ist eine wichtige Basis für den Ausbau der E-Medikation, da dadurch vollständige und aktuelle Medikationslisten möglich werden. Das dafür notwendige Gesetz wird 2013 dem Parlament unterbreitet.</p><p>Im Rahmen der laufenden ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes, zweite Etappe, sieht der Bundesrat bereits Massnahmen zur Verbesserung der Therapiesicherheit vor. So soll der Bundesrat die anerkannten Regeln zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln näher umschreiben und Massnahmen für Anwendungsempfehlungen bei Kinderarzneimitteln ergreifen können.</p>
- <p>Die "NZZ" zitiert den Bund: "Es dürfte noch Jahre gehen, bis E-Medikation eingesetzt wird." Zuerst sei die E-Health-Strategie zu realisieren. Doch hier besteht kein direkter Zusammenhang. Das KVG verpflichtet zur Qualitätssicherung.</p><p>- Was hindert den Bund, diese in der Medikationssicherheit (E-Medikation), die der Bund als Hotspot bezeichnet (30 bis 50 Prozent Behandlungsfehler sind Medikationsfehler), umzusetzen?</p><p>Die Stiftung für Patientensicherheit scheint mangels Finanzen vom Projekt "Drug Event Monitoring (DEM-AMS)" zurückzutreten.</p><p>- Was tut der Bund?</p><p>- Wann konkret?</p>
- Medikationssicherheit. Handlungsbedarf
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es gibt eine Vielfalt von Massnahmen, die zur Medikationssicherheit beitragen. Einige davon sind bereits umgesetzt, wie z. B. die Pharmakovigilanz, andere sind geplant. Das angesprochene Projekt Drug Event Monitoring wurde von der Stiftung für Patientensicherheit im Einvernehmen mit Swissmedic nicht mehr weiterverfolgt, weil bei der Stossrichtung bzw. Zielsetzung kein Konsens gefunden werden konnte. Dagegen wird die Stiftung für Patientensicherheit im Auftrag des Bundes ein nationales Pilotprogramm zur Medikationssicherheit 2013-2015 angehen. Das Ziel ist die Gewährleistung der Kontinuität und der korrekten Medikation bei Schnittstellen im Behandlungsprozess, z. B. vor und nach einem Spitalaustritt. Das elektronische Patientendossier ist eine wichtige Basis für den Ausbau der E-Medikation, da dadurch vollständige und aktuelle Medikationslisten möglich werden. Das dafür notwendige Gesetz wird 2013 dem Parlament unterbreitet.</p><p>Im Rahmen der laufenden ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes, zweite Etappe, sieht der Bundesrat bereits Massnahmen zur Verbesserung der Therapiesicherheit vor. So soll der Bundesrat die anerkannten Regeln zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln näher umschreiben und Massnahmen für Anwendungsempfehlungen bei Kinderarzneimitteln ergreifen können.</p>
- <p>Die "NZZ" zitiert den Bund: "Es dürfte noch Jahre gehen, bis E-Medikation eingesetzt wird." Zuerst sei die E-Health-Strategie zu realisieren. Doch hier besteht kein direkter Zusammenhang. Das KVG verpflichtet zur Qualitätssicherung.</p><p>- Was hindert den Bund, diese in der Medikationssicherheit (E-Medikation), die der Bund als Hotspot bezeichnet (30 bis 50 Prozent Behandlungsfehler sind Medikationsfehler), umzusetzen?</p><p>Die Stiftung für Patientensicherheit scheint mangels Finanzen vom Projekt "Drug Event Monitoring (DEM-AMS)" zurückzutreten.</p><p>- Was tut der Bund?</p><p>- Wann konkret?</p>
- Medikationssicherheit. Handlungsbedarf
Back to List