Aufsicht über die Nagra

ShortId
12.5502
Id
20125502
Updated
14.11.2025 06:58
Language
de
Title
Aufsicht über die Nagra
AdditionalIndexing
66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Kontrolle;nukleare Sicherheit;Expertise;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;UVEK
1
  • L04K08040707, Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L03K080407, UVEK
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K02020601, Expertise
Texts
  • <p>Die Gefahr von "regulatory capture", also der Vereinnahmung des Aufsichtsorgans durch den Beaufsichtigten, war einer der Punkte, denen das Generalsekretariat des UVEK im Zuge seiner Abklärungen zur grundlegenden Kritik des ehemaligen KNS-Mitglieds Marcos Buser am Verfahren des Sachplans geologische Tiefenlager nachgegangen ist. Das Generalsekretariat des UVEK hat weder vor noch während dieser Abklärungen den Eindruck gewonnen, dass sich die Behörden BFE, Ensi und KNS von der Nagra "vereinnahmen" lassen. Zwar führt der intensive Austausch unter den Mitarbeitern dieser verschiedenen Institutionen zu einer persönlichen Bekanntschaft. Doch ist es aus der Sicht des Generalsekretariates des UVEK nicht korrekt, daraus zu schliessen, es bestehe eine "filzähnliche Verbandelung" zwischen diesen Personen und Institutionen. Das Generalsekretariat des UVEK kann sich nicht qualifiziert zur fachlichen Kompetenz von BFE und Ensi im Vergleich zu jener der Nagra äussern, stellt aber fest, dass das Ensi seine personellen Ressourcen im Bereich Entsorgung in den letzten Jahren verstärkt hat und in der Person von Hans Wanner über einen Direktor verfügt, der mit der Tiefenlagerproblematik aus langjähriger Berufserfahrung vertraut ist. Weiter hält das Generalsekretariat UVEK fest, dass das BFE als verfahrensführende Behörde nicht in erster Linie über geologisch-physikalisches Detailwissen, sondern vor allem über Kompetenzen im Prozessmanagement verfügen muss.</p><p>Letztlich kann nach Ansicht des Bundesrates die Gefahr von "regulatory capture" nur dann mit Sicherheit vermieden werden, wenn Aufsichtsbehörden und Beaufsichtigte hermetisch voneinander abgekapselt werden. Dies wäre in einem derart komplexen Verfahren wie dem Sachplan geologische Tiefenlager nicht möglich. Dieses kann nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten fortlaufend in einem intensiven Dialog über die anstehenden Sachfragen verständigen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die im Konzeptteil des Sachplans festgehaltene Rollenverteilung und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure des Verfahrens sinnvoll und zielführend ist. Diese Ansicht vertreten auch UVEK, BFE, Ensi, KNS, Nagra, der Beirat Entsorgung sowie der Ausschuss der Kantone. Das Generalsekretariat des UVEK empfiehlt hingegen, dass die prozessführende Behörde BFE im Rahmen ihrer Kompetenzen die formalen Regeln des Verkehrs unter diesen Akteuren gestützt auf den Konzeptteil des Sachplans präzisiert.</p>
  • <p>Die Firma Interface empfiehlt zu prüfen, "ob die nicht geklärten Aspekte des Verhältnisses zwischen Ensi und Nagra einer breiteren Untersuchung unterzogen werden sollen".</p><p>Sie hinterfragt auch, ob das "Aufsichtsmodell mit einem starken Dialog zwischen Aufsichtsbehörde und Beaufsichtigtem" angesichts der Gefahr von "Regulatory Capture" sinnvoll sei.</p><p>- Wird der Bundesrat das Verhältnis Ensi/Nagra einer Untersuchung unterziehen?</p><p>- Was wird er tun, um Regulatory Capture zu vermeiden?</p>
  • Aufsicht über die Nagra
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gefahr von "regulatory capture", also der Vereinnahmung des Aufsichtsorgans durch den Beaufsichtigten, war einer der Punkte, denen das Generalsekretariat des UVEK im Zuge seiner Abklärungen zur grundlegenden Kritik des ehemaligen KNS-Mitglieds Marcos Buser am Verfahren des Sachplans geologische Tiefenlager nachgegangen ist. Das Generalsekretariat des UVEK hat weder vor noch während dieser Abklärungen den Eindruck gewonnen, dass sich die Behörden BFE, Ensi und KNS von der Nagra "vereinnahmen" lassen. Zwar führt der intensive Austausch unter den Mitarbeitern dieser verschiedenen Institutionen zu einer persönlichen Bekanntschaft. Doch ist es aus der Sicht des Generalsekretariates des UVEK nicht korrekt, daraus zu schliessen, es bestehe eine "filzähnliche Verbandelung" zwischen diesen Personen und Institutionen. Das Generalsekretariat des UVEK kann sich nicht qualifiziert zur fachlichen Kompetenz von BFE und Ensi im Vergleich zu jener der Nagra äussern, stellt aber fest, dass das Ensi seine personellen Ressourcen im Bereich Entsorgung in den letzten Jahren verstärkt hat und in der Person von Hans Wanner über einen Direktor verfügt, der mit der Tiefenlagerproblematik aus langjähriger Berufserfahrung vertraut ist. Weiter hält das Generalsekretariat UVEK fest, dass das BFE als verfahrensführende Behörde nicht in erster Linie über geologisch-physikalisches Detailwissen, sondern vor allem über Kompetenzen im Prozessmanagement verfügen muss.</p><p>Letztlich kann nach Ansicht des Bundesrates die Gefahr von "regulatory capture" nur dann mit Sicherheit vermieden werden, wenn Aufsichtsbehörden und Beaufsichtigte hermetisch voneinander abgekapselt werden. Dies wäre in einem derart komplexen Verfahren wie dem Sachplan geologische Tiefenlager nicht möglich. Dieses kann nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten fortlaufend in einem intensiven Dialog über die anstehenden Sachfragen verständigen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die im Konzeptteil des Sachplans festgehaltene Rollenverteilung und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure des Verfahrens sinnvoll und zielführend ist. Diese Ansicht vertreten auch UVEK, BFE, Ensi, KNS, Nagra, der Beirat Entsorgung sowie der Ausschuss der Kantone. Das Generalsekretariat des UVEK empfiehlt hingegen, dass die prozessführende Behörde BFE im Rahmen ihrer Kompetenzen die formalen Regeln des Verkehrs unter diesen Akteuren gestützt auf den Konzeptteil des Sachplans präzisiert.</p>
    • <p>Die Firma Interface empfiehlt zu prüfen, "ob die nicht geklärten Aspekte des Verhältnisses zwischen Ensi und Nagra einer breiteren Untersuchung unterzogen werden sollen".</p><p>Sie hinterfragt auch, ob das "Aufsichtsmodell mit einem starken Dialog zwischen Aufsichtsbehörde und Beaufsichtigtem" angesichts der Gefahr von "Regulatory Capture" sinnvoll sei.</p><p>- Wird der Bundesrat das Verhältnis Ensi/Nagra einer Untersuchung unterziehen?</p><p>- Was wird er tun, um Regulatory Capture zu vermeiden?</p>
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