Gesetzliches Verbot der Weitergabe von persönlichen Daten

ShortId
13.303
Id
20130303
Updated
20.05.2026 01:52
Language
de
Title
Gesetzliches Verbot der Weitergabe von persönlichen Daten
AdditionalIndexing
12;Rechtshilfe;Personendaten;Datenschutz;Bankeinlage;Ausland;Informationsaustausch
1
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L03K100103, Ausland
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K11040205, Bankeinlage
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert:</p><p>- das geltende Bundesrecht so zu ergänzen, dass es nicht mehr erlaubt ist, ausserhalb des Rechtsrahmens von Rechtshilfeabkommen oder von bestehenden internationalen Verträgen den Namen oder andere persönliche Daten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern oder von rechtmässig in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern an einen Drittstaat oder einen anderen Dritten weiterzugeben;</p><p>- sicherzustellen, dass in allen bestehenden und künftigen Rechtshilfeabkommen oder internationalen Verträgen ausdrücklich ein Recht auf Anhörung festgeschrieben ist.</p>
  • Gesetzliches Verbot der Weitergabe von persönlichen Daten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert:</p><p>- das geltende Bundesrecht so zu ergänzen, dass es nicht mehr erlaubt ist, ausserhalb des Rechtsrahmens von Rechtshilfeabkommen oder von bestehenden internationalen Verträgen den Namen oder andere persönliche Daten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern oder von rechtmässig in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern an einen Drittstaat oder einen anderen Dritten weiterzugeben;</p><p>- sicherzustellen, dass in allen bestehenden und künftigen Rechtshilfeabkommen oder internationalen Verträgen ausdrücklich ein Recht auf Anhörung festgeschrieben ist.</p>
    • Gesetzliches Verbot der Weitergabe von persönlichen Daten

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