Risikoselektion durch die Krankenkassen von Patienten mit teuren Medikamenten soll unterbunden werden

ShortId
13.411
Id
20130411
Updated
23.07.2024 19:22
Language
de
Title
Risikoselektion durch die Krankenkassen von Patienten mit teuren Medikamenten soll unterbunden werden
AdditionalIndexing
2841;Medikamentenkonsum;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Krankheit;Krankenkasse;Patient/in;Medikament;Risikodeckung
1
  • L04K01050517, Patient/in
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K0105030102, Medikament
  • L03K010501, Krankheit
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011301, Risikodeckung
  • L06K010503010202, Medikamentenkonsum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2012 wurden in den Spitälern auch die Therapiepläne geändert. Damit teure Medikamente die Fallpauschalen nicht belasten, werden diese Medikamente den Patientinnen und Patienten ambulant verordnet. Das Krankenversicherungsgesetz lässt die Vergütung der Medikamente im System Tiers garant zu, und einige Krankenkassen machen davon Gebrauch. Das bedeutet für die Patientinnen und Patienten, dass die Medikamente zum Voraus bezahlt werden müssen. Vor allem teure Zytostatika, die einige Tausend Franken pro Monat kosten, können die wenigsten Patienten bar bezahlen. Sie sind auf den Goodwill der Apotheken angewiesen, dass diese ihnen die Medikamente auf Kredit gewähren. Durch das System Tiers garant erreichen gewisse Krankenkassen, dass ihre teuren Risikopatienten zu einer Kasse wechseln, bei der sie die Medikamente nicht zuerst selbst bezahlen müssen (System Tiers payant). Durch eine Änderung des KVG müssen alle Krankenkassen gezwungen werden, die Medikamente nach dem System Tiers payant abzurechnen. Wenn die Gesetzesänderung nicht bald stattfindet, werden noch weitere Krankenkassen das System Tiers garant einführen, um ihre Risikopatienten zu einem Krankenkassenwechsel zu bewegen und damit loszuwerden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 42 Grundsatz</p><p>Abs. 1</p><p>Haben Versicherer und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart, so schulden die Versicherten den Leistungserbringern die Vergütung der Leistung. Die Versicherten haben in diesem Fall gegenüber dem Versicherer einen Anspruch auf Rückerstattung (System des Tiers garant). In Abweichung von Artikel 22 Absatz 1 ATSG kann dieser Anspruch dem Leistungserbringer abgetreten werden.</p><p>Abs. 2</p><p>Versicherer und Leistungserbringer können vereinbaren, dass der Versicherer die Vergütung schuldet (System des Tiers payant). Im Falle der stationären Behandlung und für Medikamente schuldet der Versicherer, in Abweichung von Absatz 1, den auf ihn entfallenden Anteil an der Vergütung.</p><p>...</p>
  • Risikoselektion durch die Krankenkassen von Patienten mit teuren Medikamenten soll unterbunden werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2012 wurden in den Spitälern auch die Therapiepläne geändert. Damit teure Medikamente die Fallpauschalen nicht belasten, werden diese Medikamente den Patientinnen und Patienten ambulant verordnet. Das Krankenversicherungsgesetz lässt die Vergütung der Medikamente im System Tiers garant zu, und einige Krankenkassen machen davon Gebrauch. Das bedeutet für die Patientinnen und Patienten, dass die Medikamente zum Voraus bezahlt werden müssen. Vor allem teure Zytostatika, die einige Tausend Franken pro Monat kosten, können die wenigsten Patienten bar bezahlen. Sie sind auf den Goodwill der Apotheken angewiesen, dass diese ihnen die Medikamente auf Kredit gewähren. Durch das System Tiers garant erreichen gewisse Krankenkassen, dass ihre teuren Risikopatienten zu einer Kasse wechseln, bei der sie die Medikamente nicht zuerst selbst bezahlen müssen (System Tiers payant). Durch eine Änderung des KVG müssen alle Krankenkassen gezwungen werden, die Medikamente nach dem System Tiers payant abzurechnen. Wenn die Gesetzesänderung nicht bald stattfindet, werden noch weitere Krankenkassen das System Tiers garant einführen, um ihre Risikopatienten zu einem Krankenkassenwechsel zu bewegen und damit loszuwerden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 42 Grundsatz</p><p>Abs. 1</p><p>Haben Versicherer und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart, so schulden die Versicherten den Leistungserbringern die Vergütung der Leistung. Die Versicherten haben in diesem Fall gegenüber dem Versicherer einen Anspruch auf Rückerstattung (System des Tiers garant). In Abweichung von Artikel 22 Absatz 1 ATSG kann dieser Anspruch dem Leistungserbringer abgetreten werden.</p><p>Abs. 2</p><p>Versicherer und Leistungserbringer können vereinbaren, dass der Versicherer die Vergütung schuldet (System des Tiers payant). Im Falle der stationären Behandlung und für Medikamente schuldet der Versicherer, in Abweichung von Absatz 1, den auf ihn entfallenden Anteil an der Vergütung.</p><p>...</p>
    • Risikoselektion durch die Krankenkassen von Patienten mit teuren Medikamenten soll unterbunden werden

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