Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln
- ShortId
-
13.412
- Id
-
20130412
- Updated
-
10.04.2024 17:56
- Language
-
de
- Title
-
Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln
- AdditionalIndexing
-
421;24;Steuerbefreiung;Steuerabzug;Spesen;Entschädigung der Parlamentsmitglieder;Sozialabgabe;Gesetz
- 1
-
- L05K0803040101, Entschädigung der Parlamentsmitglieder
- L05K0702010107, Spesen
- L04K11070304, Steuerabzug
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L04K01040117, Sozialabgabe
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz gilt eine integrale Steuerpflicht. Vor allem Lohnabhängige in unteren und mittleren Chargen müssen ihre Einkommen vollumfänglich versteuern. Auch Spesen unterliegen je nach Ausgestaltung der Besteuerung. Mit dem Lohnausweis werden sie detailliert erfasst. Anders das Parlament. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhalten neben dem steuerbaren Jahreseinkommen und den steuerpflichtigen Taggeldern eine pauschale nicht steuerbare Spesenentschädigung für Personal- und Sachausgaben von 33 000 Franken, und das unabhängig von der tatsächlichen Verwendung der Gelder.</p><p>Diese generelle Steuerbefreiung stösst bei der Bevölkerung auf Unverständnis. Sie ist auch, so generell ausgestaltet, nicht zu rechtfertigen und verletzt die Besteuerungsgrundsätze der Verfassung.</p><p>Mit einer Gesetzesänderung ist deshalb sicherzustellen, dass diese Jahresentschädigung des Parlamentes ebenfalls der Besteuerung unterliegt. In der Detailausgestaltung in der zweiten Phase der parlamentarischen Initiative sind im Gegenzug die effektiven Aufwendungen für Personal- und Sachausgaben als Abzüge zu berücksichtigen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) und allenfalls weitere Gesetze sind dahingehend zu ändern, dass die nach Artikel 3a PRG ausgerichtete "Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben" in Höhe von derzeit 33 000 Franken neu als Jahreseinkommen steuerbar und sozialversicherungsabgabepflichtig (AHV u. a.) ist.</p>
- Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Schweiz gilt eine integrale Steuerpflicht. Vor allem Lohnabhängige in unteren und mittleren Chargen müssen ihre Einkommen vollumfänglich versteuern. Auch Spesen unterliegen je nach Ausgestaltung der Besteuerung. Mit dem Lohnausweis werden sie detailliert erfasst. Anders das Parlament. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhalten neben dem steuerbaren Jahreseinkommen und den steuerpflichtigen Taggeldern eine pauschale nicht steuerbare Spesenentschädigung für Personal- und Sachausgaben von 33 000 Franken, und das unabhängig von der tatsächlichen Verwendung der Gelder.</p><p>Diese generelle Steuerbefreiung stösst bei der Bevölkerung auf Unverständnis. Sie ist auch, so generell ausgestaltet, nicht zu rechtfertigen und verletzt die Besteuerungsgrundsätze der Verfassung.</p><p>Mit einer Gesetzesänderung ist deshalb sicherzustellen, dass diese Jahresentschädigung des Parlamentes ebenfalls der Besteuerung unterliegt. In der Detailausgestaltung in der zweiten Phase der parlamentarischen Initiative sind im Gegenzug die effektiven Aufwendungen für Personal- und Sachausgaben als Abzüge zu berücksichtigen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) und allenfalls weitere Gesetze sind dahingehend zu ändern, dass die nach Artikel 3a PRG ausgerichtete "Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben" in Höhe von derzeit 33 000 Franken neu als Jahreseinkommen steuerbar und sozialversicherungsabgabepflichtig (AHV u. a.) ist.</p>
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