Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln

ShortId
13.412
Id
20130412
Updated
10.04.2024 17:56
Language
de
Title
Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln
AdditionalIndexing
421;24;Steuerbefreiung;Steuerabzug;Spesen;Entschädigung der Parlamentsmitglieder;Sozialabgabe;Gesetz
1
  • L05K0803040101, Entschädigung der Parlamentsmitglieder
  • L05K0702010107, Spesen
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz gilt eine integrale Steuerpflicht. Vor allem Lohnabhängige in unteren und mittleren Chargen müssen ihre Einkommen vollumfänglich versteuern. Auch Spesen unterliegen je nach Ausgestaltung der Besteuerung. Mit dem Lohnausweis werden sie detailliert erfasst. Anders das Parlament. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhalten neben dem steuerbaren Jahreseinkommen und den steuerpflichtigen Taggeldern eine pauschale nicht steuerbare Spesenentschädigung für Personal- und Sachausgaben von 33 000 Franken, und das unabhängig von der tatsächlichen Verwendung der Gelder.</p><p>Diese generelle Steuerbefreiung stösst bei der Bevölkerung auf Unverständnis. Sie ist auch, so generell ausgestaltet, nicht zu rechtfertigen und verletzt die Besteuerungsgrundsätze der Verfassung.</p><p>Mit einer Gesetzesänderung ist deshalb sicherzustellen, dass diese Jahresentschädigung des Parlamentes ebenfalls der Besteuerung unterliegt. In der Detailausgestaltung in der zweiten Phase der parlamentarischen Initiative sind im Gegenzug die effektiven Aufwendungen für Personal- und Sachausgaben als Abzüge zu berücksichtigen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) und allenfalls weitere Gesetze sind dahingehend zu ändern, dass die nach Artikel 3a PRG ausgerichtete "Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben" in Höhe von derzeit 33 000 Franken neu als Jahreseinkommen steuerbar und sozialversicherungsabgabepflichtig (AHV u. a.) ist.</p>
  • Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz gilt eine integrale Steuerpflicht. Vor allem Lohnabhängige in unteren und mittleren Chargen müssen ihre Einkommen vollumfänglich versteuern. Auch Spesen unterliegen je nach Ausgestaltung der Besteuerung. Mit dem Lohnausweis werden sie detailliert erfasst. Anders das Parlament. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhalten neben dem steuerbaren Jahreseinkommen und den steuerpflichtigen Taggeldern eine pauschale nicht steuerbare Spesenentschädigung für Personal- und Sachausgaben von 33 000 Franken, und das unabhängig von der tatsächlichen Verwendung der Gelder.</p><p>Diese generelle Steuerbefreiung stösst bei der Bevölkerung auf Unverständnis. Sie ist auch, so generell ausgestaltet, nicht zu rechtfertigen und verletzt die Besteuerungsgrundsätze der Verfassung.</p><p>Mit einer Gesetzesänderung ist deshalb sicherzustellen, dass diese Jahresentschädigung des Parlamentes ebenfalls der Besteuerung unterliegt. In der Detailausgestaltung in der zweiten Phase der parlamentarischen Initiative sind im Gegenzug die effektiven Aufwendungen für Personal- und Sachausgaben als Abzüge zu berücksichtigen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) und allenfalls weitere Gesetze sind dahingehend zu ändern, dass die nach Artikel 3a PRG ausgerichtete "Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben" in Höhe von derzeit 33 000 Franken neu als Jahreseinkommen steuerbar und sozialversicherungsabgabepflichtig (AHV u. a.) ist.</p>
    • Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln

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