Bekämpfung der invasiven Neobioten ermöglichen

ShortId
13.415
Id
20130415
Updated
10.04.2024 17:59
Language
de
Title
Bekämpfung der invasiven Neobioten ermöglichen
AdditionalIndexing
52;Kanton;Pflanzenwelt;Grundeigentum;Beziehung Bund-Kanton;Bekämpfung der Umweltbelastungen;Ausland;Ökosystem;landwirtschaftliches Grundeigentum;Finanzierung
1
  • L04K06030312, Pflanzenwelt
  • L04K06030311, Ökosystem
  • L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
  • L03K100103, Ausland
  • L03K110902, Finanzierung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L05K0507010901, Grundeigentum
  • L04K14010502, landwirtschaftliches Grundeigentum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die natürlichen Lebensräume in der Schweiz werden zunehmend durch invasive Neobioten bedroht. Ursache dafür sind der globalisierte Warenverkehr sowie sich verändernde klimatische Bedingungen. Das Verursacherprinzip kommt bis heute nicht zur Anwendung. Die Rechtsgrundlagen sind so auszugestalten, dass der Bekämpfung der invasiven Neobioten eine hohe Priorität eingeräumt wird, da die negativen Auswirkungen des Zuwartens kaum absehbar sind.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Rechtsgrundlagen sind so anzupassen, dass invasive Neobioten wirksam bekämpft werden können.</p><p>1. Wo der Bund oder die Kantone die Bekämpfung von invasiven Neobioten anordnen oder rechtlich vorsehen, ist die Finanzierung durch Bund und Kantone sowie die Verursacher sicherzustellen. Der Grundeigentümer hat die Massnahmen zu dulden.</p><p>2. Wo dies angezeigt ist, ist das Einführen, der Verkauf und die Verteilung von invasiven Neobioten zu untersagen.</p>
  • Bekämpfung der invasiven Neobioten ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die natürlichen Lebensräume in der Schweiz werden zunehmend durch invasive Neobioten bedroht. Ursache dafür sind der globalisierte Warenverkehr sowie sich verändernde klimatische Bedingungen. Das Verursacherprinzip kommt bis heute nicht zur Anwendung. Die Rechtsgrundlagen sind so auszugestalten, dass der Bekämpfung der invasiven Neobioten eine hohe Priorität eingeräumt wird, da die negativen Auswirkungen des Zuwartens kaum absehbar sind.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Rechtsgrundlagen sind so anzupassen, dass invasive Neobioten wirksam bekämpft werden können.</p><p>1. Wo der Bund oder die Kantone die Bekämpfung von invasiven Neobioten anordnen oder rechtlich vorsehen, ist die Finanzierung durch Bund und Kantone sowie die Verursacher sicherzustellen. Der Grundeigentümer hat die Massnahmen zu dulden.</p><p>2. Wo dies angezeigt ist, ist das Einführen, der Verkauf und die Verteilung von invasiven Neobioten zu untersagen.</p>
    • Bekämpfung der invasiven Neobioten ermöglichen

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