Für eine Ausbalancierung des Föderalismus

ShortId
13.417
Id
20130417
Updated
10.04.2024 17:59
Language
de
Title
Für eine Ausbalancierung des Föderalismus
AdditionalIndexing
04;421;Abstimmungsverfahren bei Volksabstimmungen;Ständerat;französisch-sprachige Schweiz;Kanton;Ständeratswahl;Wahlkreiseinteilung;Föderalismus;sprachliche Gruppe;Ständemehr
1
  • L05K0801020302, Ständemehr
  • L04K08010203, Abstimmungsverfahren bei Volksabstimmungen
  • L06K080305030201, Ständerat
  • L05K0801030102, Ständeratswahl
  • L05K0801030504, Wahlkreiseinteilung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0807010201, Föderalismus
  • L04K01090204, sprachliche Gruppe
  • L06K010601020201, französisch-sprachige Schweiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nachdem das Prinzip der Stimmgewichtung der Kantone und die Zusammensetzung des Ständerates seit 1848 nicht verändert wurden, müssen sie angesichts der folgenden Punkte grundlegend modernisiert werden:</p><p>1. Während die Schweiz seit 1848 deutlich an Einheitlichkeit gewonnen hat und zu einer Einheit gewachsen ist, blieb der Föderalismus in seiner Mechanik unverändert. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Sperrminorität für das Ständemehr verhältnismässig immer kleiner. Mittlerweile hat eine Person aus Appenzell Innerrhoden beim Ständemehr und im Ständerat 44-mal mehr Gewicht als eine Person aus Zürich. Im Jahr 1850 war das Verhältnis noch 11 zu 1.</p><p>2. Der Schutz der kleinen Kantone wurde also, um es mit anderen Worten zu sagen, grösser, während die Unterschiede zwischen den Landesgegenden kleiner wurden.</p><p>3. Im Laufe der Zeit ist die Zahl der Volksabstimmungen, die sowohl des Volks- als auch des Ständemehrs bedürfen, aufgrund der inhaltlichen Erweiterung der Bundeskompetenzen und der internationalen Politik gestiegen. Auch die Bundesgesetzgebung hat zugenommen und damit der Einfluss des Ständerates, der noch immer nach den Regeln von 1848 zusammengesetzt ist. Auf diese Weise wurde der Einflussbereich des föderalistischen Minderheitenschutzes immer grösser.</p><p>4. In der Studie der Professoren A. Vatter und F. Sager (Föderalismusreform, NZZ libro, 2006, Kap. 4) wird deutlich, dass beim Auseinanderfallen von Volks- und Ständemehr die Nutzniesser des Ständemehrs fast immer die kleinen Kantone in der Inner- und der Ostschweiz sind. Die Westschweiz und die grossen Kantone stehen meist auf der Seite der Verlierer. Diese Situation, die das Ergebnis historischer Zufälle ist, führt zu Frustration und gefährdet die Akzeptanz des Föderalismus erheblich.</p><p>5. Das aktuelle System bietet den sprachlichen Minderheiten keinerlei Schutz: Obwohl in der Westschweiz 25 Prozent der Schweizer Bevölkerung leben, wird sie nur von 17 Prozent der Ständeratsmitglieder vertreten. Das Tessin, Heimat von rund 5 Prozent der Bevölkerung, ist im Föderalismus ebenfalls in keinster Weise überproportional vertreten. Für einen Föderalismus, der Minderheiten schützen soll, ist das ein Armutszeugnis.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird so geändert, dass das System der Vertretung und des Schutzes der Kantone in den Abstimmungen, die sowohl des Volks- als auch des Ständemehrs bedürfen, sowie die Zusammensetzung des Ständerates entsprechend den heutigen Verhältnissen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden können.</p>
  • Für eine Ausbalancierung des Föderalismus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nachdem das Prinzip der Stimmgewichtung der Kantone und die Zusammensetzung des Ständerates seit 1848 nicht verändert wurden, müssen sie angesichts der folgenden Punkte grundlegend modernisiert werden:</p><p>1. Während die Schweiz seit 1848 deutlich an Einheitlichkeit gewonnen hat und zu einer Einheit gewachsen ist, blieb der Föderalismus in seiner Mechanik unverändert. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Sperrminorität für das Ständemehr verhältnismässig immer kleiner. Mittlerweile hat eine Person aus Appenzell Innerrhoden beim Ständemehr und im Ständerat 44-mal mehr Gewicht als eine Person aus Zürich. Im Jahr 1850 war das Verhältnis noch 11 zu 1.</p><p>2. Der Schutz der kleinen Kantone wurde also, um es mit anderen Worten zu sagen, grösser, während die Unterschiede zwischen den Landesgegenden kleiner wurden.</p><p>3. Im Laufe der Zeit ist die Zahl der Volksabstimmungen, die sowohl des Volks- als auch des Ständemehrs bedürfen, aufgrund der inhaltlichen Erweiterung der Bundeskompetenzen und der internationalen Politik gestiegen. Auch die Bundesgesetzgebung hat zugenommen und damit der Einfluss des Ständerates, der noch immer nach den Regeln von 1848 zusammengesetzt ist. Auf diese Weise wurde der Einflussbereich des föderalistischen Minderheitenschutzes immer grösser.</p><p>4. In der Studie der Professoren A. Vatter und F. Sager (Föderalismusreform, NZZ libro, 2006, Kap. 4) wird deutlich, dass beim Auseinanderfallen von Volks- und Ständemehr die Nutzniesser des Ständemehrs fast immer die kleinen Kantone in der Inner- und der Ostschweiz sind. Die Westschweiz und die grossen Kantone stehen meist auf der Seite der Verlierer. Diese Situation, die das Ergebnis historischer Zufälle ist, führt zu Frustration und gefährdet die Akzeptanz des Föderalismus erheblich.</p><p>5. Das aktuelle System bietet den sprachlichen Minderheiten keinerlei Schutz: Obwohl in der Westschweiz 25 Prozent der Schweizer Bevölkerung leben, wird sie nur von 17 Prozent der Ständeratsmitglieder vertreten. Das Tessin, Heimat von rund 5 Prozent der Bevölkerung, ist im Föderalismus ebenfalls in keinster Weise überproportional vertreten. Für einen Föderalismus, der Minderheiten schützen soll, ist das ein Armutszeugnis.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird so geändert, dass das System der Vertretung und des Schutzes der Kantone in den Abstimmungen, die sowohl des Volks- als auch des Ständemehrs bedürfen, sowie die Zusammensetzung des Ständerates entsprechend den heutigen Verhältnissen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden können.</p>
    • Für eine Ausbalancierung des Föderalismus

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