Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren

ShortId
13.419
Id
20130419
Updated
10.02.2026 20:29
Language
de
Title
Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
AdditionalIndexing
2811;Ausländer/in;Einbürgerung;Ehe;gleichgeschlechtliches Paar;Kampf gegen die Diskriminierung;Gleichbehandlung
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K01030503, gleichgeschlechtliches Paar
  • L04K01030103, Ehe
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Beratung der Revision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) wurde betont, die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe in Bezug auf die Einbürgerung stehe gegen die Verfassungsformulierung in Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung, da dieser die Kompetenz des Bundes zur direkten Regelung von Erwerb und Verlust abschliessend auf folgende drei Fälle beschränkt: Abstammung, Heirat, Adoption.</p><p>Entsprechend soll nun konsequenterweise die Zuständigkeit des Bundes auch für die Regelung der Einbürgerung im Fall der eingetragenen Partnerschaft erweitert werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung soll die Rechtsgrundlagen schaffen, um die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehen im Einbürgerungsverfahren umzusetzen.</p>
  • Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Beratung der Revision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) wurde betont, die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe in Bezug auf die Einbürgerung stehe gegen die Verfassungsformulierung in Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung, da dieser die Kompetenz des Bundes zur direkten Regelung von Erwerb und Verlust abschliessend auf folgende drei Fälle beschränkt: Abstammung, Heirat, Adoption.</p><p>Entsprechend soll nun konsequenterweise die Zuständigkeit des Bundes auch für die Regelung der Einbürgerung im Fall der eingetragenen Partnerschaft erweitert werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung soll die Rechtsgrundlagen schaffen, um die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehen im Einbürgerungsverfahren umzusetzen.</p>
    • Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
  • Index
    1
    Texts
    • <p>In der Beratung der Revision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) wurde betont, die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe in Bezug auf die Einbürgerung stehe gegen die Verfassungsformulierung in Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung, da dieser die Kompetenz des Bundes zur direkten Regelung von Erwerb und Verlust abschliessend auf folgende drei Fälle beschränkt: Abstammung, Heirat, Adoption.</p><p>Entsprechend soll nun konsequenterweise die Zuständigkeit des Bundes auch für die Regelung der Einbürgerung im Fall der eingetragenen Partnerschaft erweitert werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung soll die Rechtsgrundlagen schaffen, um die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehen im Einbürgerungsverfahren umzusetzen.</p>
    • Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
  • Index
    2
    Texts
    • <p>In der Beratung der Revision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) wurde betont, die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe in Bezug auf die Einbürgerung stehe gegen die Verfassungsformulierung in Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung, da dieser die Kompetenz des Bundes zur direkten Regelung von Erwerb und Verlust abschliessend auf folgende drei Fälle beschränkt: Abstammung, Heirat, Adoption.</p><p>Entsprechend soll nun konsequenterweise die Zuständigkeit des Bundes auch für die Regelung der Einbürgerung im Fall der eingetragenen Partnerschaft erweitert werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung soll die Rechtsgrundlagen schaffen, um die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehen im Einbürgerungsverfahren umzusetzen.</p>
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